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Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Apple ein

Die Untersuchungsverfahren gegen Amazon, Facebook und Google laufen bereits – jetzt nimmt das Bundeskartellamt in Bonn abermals Apple ins Visier. Es soll geprüft werden, ob Apple mit seinem App Store und anderen Geschäftstätigkeiten eine marktübergreifende Bedeutung hat und damit den Wettbewerb gefährdet.

App Store im Fokus

Die im Januar 2021 in Kraft getretene 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) ermöglicht es der Behörde, auch große Digitalunternehmen zu untersuchen. Nach Amazon, Facebook und Google ist Apple bereits der vierte Konzern, gegen das das Bundeskartellamt einleitet.

Im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens muss die Behörde dazu belegen, dass es sich bei diesen um Unternehmen handelt, die eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ aufweisen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes verrät in der offiziellen Meldung: „Wir werden jetzt prüfen, ob Apple rund um das iPhone mit dem proprietären Betriebssystem iOS ein digitales Ökosystem über mehrere Märkte errichtet hat.

Prüfung von vorinstallierten Apps und App-Tracking

Neben dem App Store stehen allerdings auch weitere Services wie iCloud, AppleCare, Apple Music, Apple Arcade, Apple TV+ im Blickpunkt, wie Mundt verrät:

„Wir werden uns neben der Stellung des Konzerns in diesen Bereichen unter anderem auch mit der weitreichenden Integration über mehrere Marktstufen, der technologischen und finanziellen Ressourcenstärke des Unternehmens sowie seinem Zugang zu Daten beschäftigen. Ein Schwerpunkt der Ermittlungen wird auf dem Betrieb des App Stores liegen, da er Apple vielfach befähigt, Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter zu nehmen.“

Zunächst muss geprüft werden, ob das Gesetz auf Apple angewendet werden kann. Sollte dem so sein, werden die Kartellwächter viele verschiedene konkrete Fragen betrachten. Dazu zählt auch die mit iOS 14.5 eingeführte App-Tracking-Transparenz, gegen die mehrere Verbände aus der Werbe- und Medienbranche bereits Beschwerde eingelegt haben.

Darüber hinaus wird von App-Entwicklern der Zwang zur Nutzung des Apple-eigenen Systems für In-App-Käufe (IAP) sowie die damit verbundene Provisionshöhe von 30 Prozent kritisiert. Auch die damit in Zusammenhang stehenden Marketingbeschränkungen im App Store sind ein Thema.

Hier sieht das Kartellamt Parallelen zum laufenden Verfahren der Europäischen Kommission gegen Apple wegen der Beschränkungen des Streamingdienstes Spotify und einer entsprechenden Bevorzugung eigener Dienste.

Vergleichbare Verfahren wurden gegen Apple bereits aus dem US-amerikanischen Heimatmarkt, sowie in Großbritannien und Japan angestrengt.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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