Intel hat allen Grund zum feiern. Der namhafte Halbleiter-Hersteller konnte am Europäischen Gerichtshof (EuGH) nämlich einen wichtigen Erfolg erziehen. Dank des Urteils des höchsten Gerichts der Europäischen Union entgeht der CPU-Hersteller einer vor über zehn Jahren verhängten Geldstrafe in Höhe von 1,06 Milliarden Euro.
Mutmaßlicher Wettbewerbsverstoß
Grund für die hohe Geldstrafe war eine Beschwerde seitens der EU-Wettbewerbsbehörde. Diese sahen das wirtschaftliche Agieren von Intel alles andere als wettbewerbskonform. Vielmehr sah es in dem Handeln einen eindeutigen Wettbewerbsverstoß, der vor allem den schärfsten Konkurrenten von Intel benachteilige. Insbesondere zwischen den Jahren 2002 und 2007 war dies deutlich geworden. In diesem Zeitraum bot Intel wichtigen Computer-Herstellern wie Lenovo, HP und Dell nämlich satte Preisvergünstigungen. Mit diesen konnte AMD schlichtweg nicht mithalten. Infolgedessen entschied sich ein Großteil von PC-Produzenten eher für Intel-CPUs, denn für AMD.
Doch nicht nur das. Obendrein soll eine Beeinflussung des riesigen Media-Saturn-Konzerns stattgefunden haben. Gegen eine Zahlung von jeder Menge Geld sollen Filialen von Media Markt und Saturn laut EU-Wettbewerbsbehörde Produkte mit Intel-Label bevorzugt behandelt haben. Insbesondere, wenn es um die Auslage in den Filialen ging, sollen es vor allem Intel-Rechner gewesen sein, die man als Kunde zu Gesicht bekam. Wer sich in die Zeit zurückversetzt, muss sich vorstellen, dass Bestellungen per Amazon & Co. eher exotisch und keineswegs die Regel waren. Die Auslage im Fachhandel war also das Non-Plus-Ultra, wenn man seine Produkte verkaufen wollte.
Erster Einspruch ging schief
Das jetzige Urteil des EuGH ist ein langfristiger Erfolg für Intel. Schließlich wehrte sich das Unternehmen bereits im Jahr 2014 gegen die hohe Geldstrafe und legte Einspruch ein. Allerdings ohne Erfolg. Schließlich wurde der Einspruch kurzerhand abgewiesen. Damit gab sich Intel nicht zufrieden. Der US-Konzern rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an und legte kurzerhand Berufung ein. Die Hürden für das „Durchwinken“ einer solchen Berufung am höchsten Gericht der Europäischen Union ist dabei alles andere als einfach. Die Richter entschieden sich für eine Nachbetrachtung, da sie im Vorgehen der Europäischen Kommission Rechtsfehler entdeckten. Insbesondere sei die Prüfung durch die Kommission lediglich halbherzig und unzureichend gewesen. Dementsprechend kann man hier nur von Mutmaßungen sprechen. Eine wettbewerbswidrige Wirkung, wie die EU-Wettbewerbsbehörde Intels Vorgehen attestierte, konnte nicht bewiesen werden.
Noch nicht das letzte Wort?
Der EuGH hat bei seiner Urteilsfindung ganz offensichtlich den Weg des geringsten Widerstands gewählt. Dies kommt Intel schlussendlich auf erfreuliche Weise entgegen. Schließlich hat das Gericht kurzerhand beschlossen, dass man nicht mehr bestimmen können, wie umfangreich der Fehler seitens der EU-Behörde war. Also bekommt Intel nicht nur einen Teil der Strafzahlung, sondern die 1,06 Milliarden Euro vollumfänglich erstattet. Ob in diesem Rechtsstreit bereits das letzte Wort gesprochen wurde, ist jedoch noch fraglich. Schließlich besteht für die EU-Kommission ebenfalls noch die Möglichkeit, sich gegen das Urteil zu wehren. Ob sich dies lohnen könnte, möchte die Kommission ihrerseits nun prüfen. Sollte dies der Fall sein, dürfte das Ganze wohl in die nächste Runde gehen.