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Facebook offeriert 550 Millionen US-Dollar Vergleich wegen unerlaubter Gesichtserkennung

Facebook hat laut seinem kürzlich veröffentlichten Quartalsbericht der Zahlung eines Vergleichs in Höhe von 550 Millionen US-Dollar aufgrund eines bereits seit 2015 laufenden Rechtsstreits zugestimmt. In dem Verfahren geht es darum, dass das soziale Netzwerk ohne Zustimmung seiner Nutzer biometrische Daten gesammelt hat, die genutzt werden können, um Personen in Fotos automatisch zu markieren. Im US-Bundesstaat Illinois, in dem das Verfahren geführt wird, ist dies laut dem Biometric Information Privacy Act nur nach expliziter Einwilligung der abgebildeten Personen erlaubt, die Facebook jedoch zu keinem Zeitpunkt besaß.

Bevor die Vergleichszahlung erfolgen kann, die das Verfahren beenden würde, ist noch eine Zustimmung der Richters nötig. Angeboten hat Facebook den Vergleich, weil ein reguläres Verfahren und ein Urteilsspruch sehr wahrscheinlich zu einer noch höheren Strafzahlung führen würde.

Neben dem Verfahren in den USA gab es auch in Deutschland aufgrund der automatischen Gesichtserkennung ein Verfahren, das durch den Hamburger Datenschützer Johannes Caspar eingeleitet wurde. Im Jahr 2013 wurde das Verfahren ohne Zahlung einer Strafe jedoch wiedereingestellt, weil Facebook die fragliche Funktion nach Beschwerden verschiedener europäischer Datenschützer wieder deaktiviert. Inzwischen ist die Funktion im sozialen Netzwerk wieder vorhanden, allerdings werden Personen in Fotos nur erkannt, wenn diese das Feature vorher aktiviert haben.

Ausgehend von dem Facebook-Verfahren ist fraglich, ob Unternehmen wie Clearview AI, das eine Gesichtsdatenbank von Millionen Personen anhand von drei Milliarden Fotos erstellt hat, die zu großen Teilen ohne deren Zustimmung zum Beispiel von Facebook und YouTube gesammelt wurden, ebenfalls rechtswidrig handeln.

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