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Katrin Göring-Eckardt: Facebook-Nutzer nach Beleidigung verurteilt

Ein Facebook-Nutzer hatte die damalige Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katrin Göring-Eckardt, über die Plattform beleidigt, nachdem er ein falsches Zitat von ihr verbreitet hatte. Nun wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Falsches Zitat über Facebook verbreitet

Begonnen hatte der verhandelte Fall damit, dass der Facebook-Nutzer ein falsches Zitat, das er der Grünen-Politikerin zuschrieb, über das soziale Netzwerk verbreitete. Das falsche Zitat bezog sich auf sexuelle Übergriffe während eines Volksfestes, das 2017 in Baden-Württemberg stattfand, und sollte eine positive Haltung der Politikerin gegenüber straffälligen Geflüchteten bezeugen: „Die sexuellen Übergriffe in Schorndorf lassen sich zwar keineswegs entschuldigen, aber sie zeigen einen Hilferuf der Flüchtlinge, weil sie zu wenig von deutschen Frauen in ihren Gefühlen respektiert werden“. In den sozialen Medien kursiert dieses falsche Zitat – ebenso wie zahlreiche weitere – gehäuft. Zu Richtigstellungen kam es bisher nur selten.

Im konkreten Fall wiesen mehrere andere Nutzerinnen und Nutzer des Dienstes den Angeklagten darauf hin, dass die zitierte Aussage nicht von Göring-Eckardt stamme. Der Beschuldigte löschte seinen Beitrag daraufhin jedoch nicht. Er nahm es vielmehr zum Anlass, seine Abneigung gegen Göring-Eckardt auszudrücken, was schließlich in einer sexuell konnotierten Beleidigung gegen die Politikerin gipfelte.

Prozess in Rheinland-Pfalz

Verhandelt wurde der Fall vor dem Amtsgericht Bernkastel-Kues. Einige der Facebook-Nutzerinnen und -Nutzer, die den Angeklagten darauf aufmerksam gemacht hatten, dass er das Zitat fälschlicherweise Göring-Eckardt zuschrieb, waren als Zeuginnen bzw. Zeugen geladen und sagten vor Gericht aus. Der Beklagte selbst gab zu Protokoll, selbst getäuscht worden zu sein und nicht erkannt zu haben, dass das Zitat tatsächlich nicht von Göring-Eckardt stammte. Ferner gab er an, seine Aussage „Liebe Kathrin, mach den Anfang & Beine breit … Ein solches Statement ist widerlich“, die er darüber hinaus unter anderem mit dem Emoji eines blutverschmierten Messers versah, sei nicht sexuell intendiert gewesen.

Das Amtsgericht folgte dem 58-Jährigen jedoch nicht und verurteilte ihn wegen Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens in Tateinheit mit einer Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die aufgrund fehlender Vorstrafen zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Bald mehr Prozesse?

Es ist damit zu rechnen, dass die Gerichte bald deutlich häufiger ähnliche Fälle verhandeln müssen, da das überarbeitete Netzwerkdurchsetzungsgesetz die Betreiber von sozialen Medien verpflichtet, möglicherweise strafrechtlich relevante Inhalte nicht mehr nur zu löschen, sondern mitsamt persönlichen Daten der betreffenden Nutzerin bzw. des betreffenden Nutzers an das BKA zu melden.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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