Das Bundesinnenminsterium hat einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der u.a. die Regelungen bei der Beantragung und Ausstellung eines Personalausweises verschärft. Passfotos sollen künftig nur noch unter behördlicher Aufsicht am Ausstellungsort des Ausweises erstellt werden dürfen.
Keine privat erstellten Passfotos mehr
Hintergrund dieser Gesetzesverschärfung ist die Möglichkeit des Morphings, bei dem Fotos von zwei Personen zu einem Bild verschmolzen werden. Dem Peng-Kollektiv war es gelungen, ein gemorphtes Bild erfolgreich als Passfoto einzureichen. Pässe mit derartigen Fotos könnten problemlos von beiden Personen, deren Fotos zur Erstellung des gemorphten Bildes herangezogen wurden, genutzt werden, was eine Sicherheitslücke darstellt. Das Innenministerium will künftig keine privat erstellten Passfotos mehr dulden. Das wiederum hätte weitreichende Konsequenzen sowohl für die Bürgerinnen und Bürger der BRD, die einen Pass beantragen wollen, als auch für einen ganzen Berufszweig, der vom Erstellen derartiger Passfotos lebt und künftig beschäftigungslos wäre.
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Die Aufgabe soll nämlich keinesfalls von Fotografinnen und Fotografen übernommen werden, sondern von Automaten, die in den Ausstellungsbehörden zum Einsatz kommen sollen. Wer einen neuen Pass beantragen will, wird gezwungen sein, einen solchen Automaten unter Aufsicht zu nutzen, um sein Passfoto zu erstellen.
Weitere Änderungen geplant
Neben dieser Verschärfung des Gesetzes sind weitere Änderungen geplant. Zu verweisen ist hier vor allem auf die Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse, die ausländische Ermittlungsbehörden erhalten. Sie können nach Angabe der Seriennummer eines Ausweises weitere Informationen zu den gespeicherten Daten erhalten. Bisher ist das rechtlich nicht möglich, was grenzübergreifende Ermittlungen gegen Menschen mit deutschem Pass erschwert respektive verunmöglicht, da ausländische Behörden in aller Regel ausschließlich die Seriennummer des vorgelegten Ausweisdokumentes, nicht aber die anderen Daten speichern.