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Arbeitgeber bekommen Pflicht zum Abrufen der eAU

Im Bereich der Digitalisierung gilt Deutschland im weltweiten Vergleich teilweise als Entwicklungsland. Das betrifft insbesondere den öffentlichen Sektor. Einen Schritt in die richtige Richtung soll die bereits vor Jahren angekündigte elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) darstellen. Das seit einem knappen Jahr laufende Pilotprojekt soll nun in die finale Phase gehen. Schließlich will man Arbeitgeber ab 1. Januar 2023 dazu verpflichten, die Krankschreibung online abzurufen.

Mehr Komfort durch eAU nur für gesetzlich versicherte Patienten

Wer krank ist, sollte sich schnellstmöglich erholen, um schnell wieder zu gesunden. Allerdings ist das mitunter nicht möglich. Aus Angst vor möglichen Lohnkürzungen stressen sich Arbeitnehmer nämlich stets, rechtzeitig die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an Arbeitgeber und Krankenkasse weiterzuleiten. Damit soll bald schon Schluss sein. Möglich macht dies die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Hier müssen die Patienten ab 01. Januar 2023 nicht mehr die AU in Papierform an die beiden Stellen weiterreichen. Darum kümmert sich ab dem Jahreswechsel nämlich die Praxis des behandelnden Arztes. Diese sendet die Krankschreibung dann auf digitalem Wege zur Krankenkasse, wo sie der Arbeitgeber abrufen kann. Das kommt nicht nur dem Komfort der Patienten zugute, sondern spart obendrein auch jede Menge Papier ein.

Aus den bislang insgesamt drei Zetteln wird nämlich nur noch eine Ausfertigung für die Ablage des Patienten. Damit dabei nicht die Sicherheit auf der Strecke bleibt, setzt man bei der Übertragung auf den Service Kommunikation im Medizinwesen (KIM). Hier kommt eine Peer-to-Peer-Verschlüsselung zum Einsatz, um notwendigen Datenschutz bei den empfindlichen Personendaten zu gewährleisten. Was hingegen nicht entfällt, ist die Benachrichtigungspflicht des Arbeitnehmers. Dieser muss den Arbeitgeber nach wie vor über seine Arbeitsunfähigkeit informieren. Bei Mitgliedern einer privaten Krankenversicherung bleibt hingegen alles beim Alten. Sie müssen nach wie vor die Ausfertigungen in Papierform entgegennehmen und anschließend weiterleiten.

Klassische Papier-AU im Notfall möglich

Natürlich kann man nicht erwarten, dass die Neuregelungen Knall auf Fall in die Tat umgesetzt werden können. So beklagt beispielsweise die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), dass man die Arbeitgeber nur unzureichend aufgeklärt habe. Folglich könnten diese Probleme haben, die eAU ab dem 01. Januar 2023 abzurufen. Die Annahme fußt auf den reinen Zahlen, die das Pilotprojekt nun hervorgebracht hat. So sollen im ersten Halbjahr 2022 nur knapp 1,5 Millionen elektronische Krankschreibungen von Arbeitgebern angefordert worden sein. Wenn man sich vor Augen führt, dass im Jahr knapp 77 Millionen „gelbe Zettel“ ausgestellt werden, scheint die Nachfrage erschreckend gering. Folglich könnte auf Seiten der Arbeitgeber schlichtweg die Praxis fehlen. Dementsprechend fordert die KBV, dass man es den Arbeitgebern vorerst selbst überlassen soll, ob sie auf die neue oder alte Form der AU zurückgreifen möchten.

Natürlich können digitalen Übertragungswegen immer auch technische Probleme im Weg stehen. Auch hierfür soll es eine Lösung geben. Sollten nämlich Störungen vorliegen, die eine Übermittlung der eAU verhindern, soll man weiterhin die klassische Papierform in drei Ausführungen nutzen können. Das Vorgehen entspricht ebenfalls dem der AU in Papierform. Das bedeutet, dass man dem Arbeitgeber das Schriftstück aushändigen muss. Um das Senden zur Krankenkasse wiederum kümmert sich die Praxis. Die Krankenkassen wiederum können vor Ort die AU in eine eAU „verwandeln“. Hierfür soll jede AU eine Art Barcode erhalten. Anschließend stellt die Krankenkasse die AU ins AU-Portal, wo der Arbeitgeber sie dann wie gehabt auch in elektronischer Form herunterladen kann. Damit steht der aAU wohl nichts mehr im Wege!

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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