News

Kündigungsbutton beim Online-Shopping kommt 2022

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und Verbraucherschutzministerin Katharina Binz (Die Grünen) haben kurz vor dem Jahreswechsel auf wichtige Neuerungen aufmerksam gemacht, die ab dem Jahr 2022 gelten werden. Unter anderem wird dann ein Kündigungsbutton bei Online-Shops verpflichtend.

Verbraucherschutz: Die Neuerungen im Jahr 2022 – Inklusive Kündigungsbutton

Im Jahr 2022 können sich Verbraucherinnen und Verbraucher unter anderem auf zwei wichtige Änderungen freuen. Einerseits treten neue Regeln rund um Vertragsverlängerungen und Kündigungsfristen in Kraft, auf der anderen Seite kommt der sogenannten Kündigungsbutton im Onlineshopping als Pflicht.

Verbraucherschutzministerin Katharina Binz dazu: „Bisher konnten sich Verträge ohne erneute Zustimmung der Verbraucherinnen und Verbrauchern automatisch verlängern, wenn man diese nicht rechtzeitig gekündigt hat. Das wird für alle Verträge nach dem 1. März 2022 nicht mehr möglich sein. Nach der ersten vertraglich festgelegten Laufzeit können Verbraucherinnen und Verbraucher dann ihre Verträge, beispielsweise Abos oder Handyverträge, jederzeit monatlich kündigen. Das ist eine wirkliche Verbesserung.“

Im Juli wird außerdem der Kündigungsbutton im Online-Shopping verpflichtend eingeführt, er gilt für online abgeschlossene Verträge – beispielsweise bei der Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder einem Zeitschriften-Abo.

Durch die Einführung des Buttons können entsprechende Abonnements schneller und leichter gekündigt werden. Bislang habe es für online geschlossene Verträge keine Verpflichtung gegeben, dass diese auch online gekündigt werden könnten, das ändert sich zum 01. Juli 2022.

Neues Gewährleistungsrecht für digitale Produkte

Ebenfalls neu sind umfangreiche Gewährleistungsrechte, die Verbraucherinnen und Verbrauchern ab 1. Januar 2022 beim Kauf digitaler Produkte in Anspruch nehmen können. Als solche gelten sowohl Verträge über digitale Inhalte wie zum Beispiel E-Books und Software, aber auch digitale Dienstleistungen wie soziale Netzwerke und Videostreaming-Verträge.

Für mindestens zwei Jahre ab dem Kauf können von Januar an verschiedene Gewährleistungsrechte in Anspruch genommen werden (Recht auf Ersatz, Minderung, Nacherfüllung, Vertragsbeendigung), wie sie bislang nur für analoge Verträge galten.

Außerdem wird für alle ab dem 01.01.2022 abgeschlossenen Verträge die Beweislastumkehr von bislang sechs Monaten auf ein Jahr verlängert. Das bedeutet, dass im ersten Jahr nach dem Kauf der Ware vermutet wird, dass sie von Anfang an mangelhaft war und Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden können.

Änderung der Pfandpflicht

Des Weiteren wird mit Beginn 01. Januar 2022 die Pfandpflicht in Deutschland deutlich ausgeweitet und soll dann für sämtliche Einwegflaschen aus Plastik gelten. Bislang blieben einige Frucht- und Gemüsesäfte vom Einweg-Pfand in Höhe von 25 Cent ausgenommen. Mit der neuen Regelung werden zudem sämtliche Getränkedosen pfandpflichtig.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

Ähnliche Artikel

Neue Antworten laden...

Avatar of Basic Tutorials
Basic Tutorials

Neues Mitglied

3,251 Beiträge 1,471 Likes

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und Verbraucherschutzministerin Katharina Binz (Die Grünen) haben kurz vor dem Jahreswechsel auf wichtige Neuerungen aufmerksam gemacht, die ab dem Jahr 2022 gelten werden. Unter anderem wird dann ein Kündigungsbutton bei Online-Shops verpflichtend. Verbraucherschutz: Die Neuerungen im Jahr 2022 – Inklusive Kündigungsbutton Im Jahr 2022 können sich Verbraucherinnen und Verbraucher unter anderem auf … (Weiterlesen...)

Antworten Like

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"