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Monocam: Rheinland-Pfalz will KI-Handyblitzer betreiben

In Rheinland-Pfalz soll mit der Monocam bald eine KI-gesteuerte Videokamera an den Start gehen, die die Handynutzung im Straßenverkehr überwacht. Erkennt die KI im Auto Auffälligkeiten, wird die Aufnahme gespeichert und an zur Auswertung an die Polizei weitergeleitet. Datenschutzrechtlich müssen erst Voraussetzungen für den Einsatz geschaffen werden.

Testphase an zwei Autobahnbrücken

Im Rahmen einer Testphase wurde das System in Rheinland-Pfalz bereits an zwei Autobahnbrücken eingesetzt. Bei Trier und bei Mainz filmten die Monocam-Videokameras ins Innere der vorbeifahrenden Autos. Erkannte der Algorithmus dabei ein Handy in der Hand der fahrenden Person, wurde die entsprechende Aufnahme gespeichert und an die Polizei weitergeleitet, die sich in einem Fahrzeug in der Nähe befand. Die Bediensteten werteten die Aufnahmen dort noch einmal manuell aus, um Fehler zu vermeiden. Anschließend wurden die Fahrenden mit 100 Euro Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg belangt.

Keine datenschutzrechtliche Grundlage

Eine datenschutzrechtliche Grundlage für die Testphase fehlte indes. Das führte dazu, dass zahlreiche Betroffene Widerspruch gegen ihre Bußgeldbescheide einlegten. Das Amtsgericht Trier wies die entsprechenden Klagen in erster Instanz zwar ab; entschieden sind die Angelegenheiten damit jedoch noch nicht endgültig. Zu beachten ist hinsichtlich der neuartigen Überwachungstechnologie, dass sie datenschutztechnisch wesentlich invasiver ist als herkömmliche Blitzer. Während herkömmliche Blitzer nur bei einem Verstoß ein Bild anfertigen, filmt die Monocam schlechterdings jeden Fahrzeuginnenraum. Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling beteuert zwar, dass Aufnahmen nur bei einem Anfangsverdacht gespeichert würden; das ändert jedoch nichts daran, dass zunächst einmal empfindliche persönliche Daten erhoben werden – und zwar alleine aufgrund der Tatsache der Straßennutzung.

Gesetzesänderung geplant

Ebling möchte diesem Problem mit einer Gesetzesänderung begegnen, die den Einsatz der Monocam grundsätzlich erlauben soll – und damit die Autonomie und Privatsphäre aller Autofahrenden im Land einschränken würde. Ebling begründet seinen Wunsch, die Monocam dauerhaft einzusetzen, mit der damit einhergehenden Reduktion der Handynutzung im Straßenverkehr, die der Verkehrssicherheit diene. Letztlich ist damit – wie in fast jedem Falle der Datenschutzeinschränkung – das Narrativ der die persönliche Freiheit überwiegenden öffentlichen Sicherheit berührt.

Konkrete Zahlen legte Ebling nicht vor. Er machte jedoch deutlich, dass er die Pilotphase äußerst positiv interpretiert: „Wir haben herausgefunden, dass durch unseren neuen Ansatz die Anzahl der Ablenkungsverstöße in den Testphasen in Trier und Mainz mindestens halbiert wurde. In vielen Fällen geht die präventive Wirkung sogar noch darüber hinaus“.

Insgesamt zeigt sich damit, dass technische Neuerungen auch im Straßenverkehr immer schneller und immer deutlicher zur Erweiterung der Überwachung genutzt werden. Das gilt etwa auch für die in Berlin geplanten Lärmblitzer. Hingedeutet ist damit auf ein breiteres Phänomen, das seit langer Zeit bereits etwa hinsichtlich Smartphones und Gesichtserkennung im privaten wie öffentlichen Raum diskutiert wird.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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