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Ab 1. September 2023 soll man mit i-Kfz sofort losfahren können

Seit vielen Jahren versucht die Politik, Behördengänge durch Digitalisierung zu erleichtern. Nun scheint man im Bereich der Kfz-Zulassung kurz vor einem Durchbruch zu stehen. Ab 1. September 2023 soll man offenbar eine digitale Zulassung ganz bequem über das Internet ausgestellt bekommen. Die sogenannte i-Kfz soll dann eine sofortige Fahrzeugbenutzung ermöglichen. Voraussetzung hierfür ist ein elektronischer Personalausweis.

Nach Online-Zulassung mit i-Kfz „sofort losfahren“

Ein neues bzw. gebrauchtes Auto zu kaufen, ist kein Problem und schnell getan. Vorausgesetzt, man hat das entsprechende Budget auf der hohen Kante liegen und die Lieferketten spielen mit. Ist der Kauf aber einmal getätigt, bedeutet das keineswegs, dass man sofort Platz im neuen Gefährt nehmen kann. Zuvor muss das Fahrzeug natürlich erst einmal auf den Käufer zugelassen werden. Und hier mahlen behördliche Mühlen erfahrungsgemäß extrem langsam. Damit soll aber schon bald Schluss sein. Zumindest hat das Bundeskabinett nun eine entsprechende Verordnung beschlossen, die Pkw-Zulassungen über das Internet nicht nur vereinfachen sollen. Obendrein verspricht der Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), dass man ab 1. September 2023 nach der Online-Zulassung „sofort losfahren“ könne.

Die Vereinfachung des behördlichen Verfahrens wird vor allem in der Wartezeit deutlich, die man sich fortan sparen können soll. Bislang ist es nämlich so, dass man nach dem Übersenden der notwendigen Dokumente einige Tage warten muss, bis eine Zulassung gegeben ist und eine Berechtigung zum losfahren besteht. Die neue Verordnung sieht vor, dass man im Falle einer Kontrolle ganz einfach auf den digitalen Behörden-Bescheid verweisen könne, der im Rahmen der Online-Zulassung erteilt wird. Wenn die örtliche Kfz-Stelle dann aber doch einmal längere Zeit für die klassische Zulassung benötigen sollte, könnte es wieder Probleme geben. Schließlich soll die digitale Zulassung nur für bis zu zehn Tage gelten.

Zulassungsverfahren auch für Autoverkäufer leichter

Nachdem die neue Verordnung am 1. September 2023 in Kraft getreten ist, dürften sich auch Autohäuser über eine vereinfachte behördliche Interaktion freuen. Schließlich soll im Zuge dessen auch eine einheitliche Schnittstelle geschaffen werden, über die Zulassungsanträge eingereicht werden können. Das klingt nach guten Neuigkeiten für Endkunden. Damit die Verordnung auch in die Tat umgesetzt werden kann, fehlt nun noch der Segen des Bundesrates. Die Ländervertretungen werden der Verordnung aber sicher auch zustimmen. Schließlich bedeutet dies auch etwas weniger Leistungsdruck für die ohnehin extrem überforderten örtlichen Kfz-Behörden.

Ein wenig Skepsis bleibt jedoch bestehen. Schließlich ist die sogenannte i-Kfz als digitale Zulassung nicht der erste Versuch der Politik, für mehr Digitalisierung auf behördlicher Ebene zu sorgen. Auch das sogenannte E-Rezept, welches den Gesundheitssektor ein wenig vereinfachen sollte, ist ein solches Projekt. Allerdings gab es mit dem digitalen Rezept immer wieder Verzögerungen und auch Probleme. In Schleswig-Holstein stoppte man das Projekt im August 2022 sogar. Hoffen wir, dass die Länder bei der Umsetzung der neuen Verordnung zur digitalen Zulassung i-Kfz besser klarkommen. Voraussetzung für die Nutzung der neuen Online-Zulassung ist übrigens ein neuer Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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