Die Probleme um das langersehnte E-Rezept scheinen nicht abzuebben. Nun machen in Schleswig-Holstein Datenschutzexperten den Ärzten einen Strich durch die Rechnung. Ein Versenden der elektronischen Rezepte soll demnach nur bei angemessener Verschlüsselung erlaubt sein.
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist Voraussetzung beim E-Rezept
Deutschland ist in Sachen Digitalisierung in vielen Aspekten noch ein Entwicklungsland. Deutlich wird dies vor allem beim E-Rezept. Selbiges soll den altertümlich wirkenden kleinen Zettel, den es nur höchstpersönlich vom Arzt gibt, in Zukunft ablösen. Eigentlich war der Start für die moderne Form der Medikamentenverschreibung für den 1. September 2022 vorgesehen. Daraus wird nun aber zumindest in Schleswig-Holstein nichts. So hat die Datenschutzbeauftragte des Bundeslandes vorerst ein Weiterleiten von E-Rezepten untersagt. Zur Begründung gab Marit Hansen in einem Schreiben an die Kassenärztliche Vereinigung eine unzureichende Verschlüsselung an. Da es sich ihrer Ansicht nach um medizinische Daten handele, dürfe man die digitalen Rezepte nicht ohne weiteres per E-Mail versenden. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht für derart empfindliche Daten eine sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vor.
Ärzteschaft wurde zurückgerufen
Die Kassenärztliche Vereinigung von Schleswig-Holstein reagierte prompt. So kontaktierte man im Rahmen eines Schreibens die praktizierenden Ärzte und wies diese darauf hin, das E-Rezept noch nicht zu nutzen. Und offenbar wünscht sich Hansen als Datenschutzbeauftragte einen noch weitreichenderen Schutz. Sie denkt beispielsweise darüber nach, den im E-Rezept befindlichen QR-Code nur mithilfe eines persönlichen Passworts zugänglich zu machen. Hierbei stellt sich natürlich die Frage, ob es Patienten nicht wichtiger sei, Rezepte in elektronischer Form zu erhalten als nun weitere Monate auf eine bessere Verschlüsselung zu warten. Aus Sicht der Datenschutzbeauftragten haben die Versicherten in diesem Bereich jedoch kein Mitspracherecht. Vielmehr handelt es sich bei den Datenschutzrechten um eine Obhutspflicht seitens des Staates, die einfach gegeben sein müssen.
Kurz vorm Ziel ausgebremst
Angesichts der erleichterten Bürokratie, die sich viele Ärzte mit Einführung des E-Rezepts erhofften, erscheint die neuerliche Vollbremsung wie ein Tiefschlag. Vor allem dann, wenn man sich die Historie des elektronischen Rezepts einmal vor Augen führt, kann man den Frust auf Seiten der Ärzteschaft durchaus nachvollziehen. Schließlich sollte das E-Rezept bereits zum 1. Januar 2022 starten. Allerdings verzögerte sich der Start, da man im Bereich der Digitalisierung erneut an seine Grenzen stieß. Sollte das E-Rezept dann doch endlich einmal flächendeckend in Deutschland zur Verfügung stehen, müssen sich Personen ohne passende App oder gar Internetzugang allerdings keine Sorgen machen. Den essentiellen QR-Code wird der Arzt bei ihnen ganz einfach ausdrucken können. Ohnehin wird es sich bei den elektronischen Rezepten wohl erst einmal um eine exklusive Angelegenheit handeln. So soll ein papierloses E-Rezept wohl nur für Inhaber einer modernen Gesundheitskarte mit passendem NFC-Chip nebst PIN-Verschlüsselung möglich sein.