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Grundversorgung / Universaldienst: 10 Mbit/s völlig ausreichend

Das Recht auf schnelles Internet ist seit Wochen ein heiß diskutiertes Thema. Die Verbraucherzentrale hatte mindestens 50 MBit/s gefordert, um die heutzutage riesigen Datenmengen bewerkstelligen zu können. Die Bundesnetzagentur sieht das allerdings anders. Sie hält in der Grundversorgung beziehungsweise dem Universaldienst 10 MBit/s für ausreichend.

Grundversorgung von 10 MBit/s

Die Bundesnetzagentur hält bei der Grundversorgung für das Internet eine Geschwindigkeit von 10 MBit/s im Download und 1,3 MBit/s im Upload für absolut ausreichend. Die Latenz darf bei höchstens 150 Millisekunden liegen. Das geht aus einem Gutachten und ersten Überlegungen zur Konsultation zu den Mindestanforderungen an einen Internetzugang hervor.

Insgesamt wurden im Rahmen drei Gutachten veröffentlicht, die sich mit den technischen Anforderungen der Online-Dienste auseinandersetzen. Die Sachverständigen halten für die Nutzung der Dienste eine Downloadrate von 7,7 Mbit/s für erforderlich, die Bundesnetzagentur erhöht immerhin auf 10 Mbit/s.

„Ein Internetzugang, der diese Anforderungen erfüllt, ermöglicht nach den heute veröffentlichten Gutachten die Nutzung aller für die Grundversorgung wesentlichen Internetdienste,“ heißt es seitens der Behörde. Außerdem seien auch in anderen europäischen Ländern beim Download nicht mehr als 10 Mbit/s als Mindestanforderung festgelegt worden.

Im Telekommunikationsgesetz (TKG) sind seit 1. Dezember 2021 neue Regeln zur Grundversorgung verankert. 80 Prozent der durchschnittlich genutzten Datenrate gelten aktuell als der Richtwert. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) kritisierte jedoch Ende November 2021 bereits, dass bislang keine konkrete Mindestbandbreite festgelegt wurde. Sie hielt eine Bandbreite von mindestens 50 MBit/s als notwendig.

Werte sind nur eine erste Wegmarke

Die Werte, die die Bundesnetzagentur nun festgelegt hat, sind jedoch nicht in Stein gemeißelt. „Die vorgeschlagenen Werte stellen nur eine erste Wegmarke dar, die jährlich zu überprüfen ist. Hierbei ist zu erwarten, dass die Entwicklung einen dynamischen Verlauf nehmen und damit technologische Fortschritte widerspiegeln wird“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Darüber hinaus sind neben den Gutachten Daten aus einer Unternehmensbefragung eingeflossen, in der die laut Gesetz von mindestens 80 Prozent der Verbraucher genutzte Mindestbandbreite (sogenanntes 80-Prozent-Kriterium) ermittelt wurde. Hierbei wurde auf die in den Verträgen jeweils garantierte Mindestbandbreite zurückgegriffen.

Bei diesem Mehrheitskriterium fielen die Werte mit 6 Mbit/s im Download und 0,7 Mbit/s im Upload noch geringer aus, weshalb es aktuell nicht zum Tragen kommt.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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3komma14

Neues Mitglied

3 Beiträge 2 Likes

Warum braucht man dann noch Glasfaser?
Wie realitätsfremd sind in der heutigen Welt von Home Office 10 MBit/s?

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