Am 1. Februar tritt das umstrittene „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“, das noch unter der alten Bundesregierung beschlossen wurde und eine Meldepflicht möglicherweise strafbarer Inhalte durch Betreiber sozialer Netzwerke vorsieht, in Kraft.
Meldepflicht für Facebook und Co
Facebook, Twitter, YouTube und Co werden mit dem Gesetz dazu verpflichtet, möglicherweise strafbare Inhalte, die auf ihren Plattformen geteilt werden, nicht nur zu löschen, sondern auch an das BKA zu melden. Im Zuge dessen müssen auch Daten der Nutzerin bzw. des Nutzers, der/die den möglicherweise strafbaren Inhalt geteilt hat, weitergegeben werden.
Im Zuge der Verabschiedung des Gesetzes hatte es massive Kritik gegeben, die vor allem auf Datenschutzrechte, auf die Umgehung rechtsstaatlicher Verfahren durch die Abwälzung der Entscheidung hinsichtlich der möglichen Strafbarkeit auf Privatunternehmen wie Google und Co sowie auf die dadurch etablierte zentrale Verdachtsdatenbank mit sensiblen Daten abzielte. Ferner wurden die erweiterten Befugnisse, die die Polizeibehörden im Zuge dessen erhalten, kritisiert: Ihnen müssen fortan auch Passwörter und ähnliche Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, was ihren Überwachungs- und Disziplinarspielraum deutlich erweitert.
Facebook und YouTube zogen vor Gericht
Facebook und YouTube gehen derzeit juristisch gegen das neue Gesetz vor. Beide Unternehmen haben Eilanträge beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht, über die in naher Zukunft entschieden werden soll. Obwohl die Eilanträge juristisch keine aufschiebende Wirkung haben, ruht die Meldepflicht für beide Unternehmen zunächst. Sollte zugunsten Facebooks und YouTubes entschieden werden, will das BKA die gesamte Meldepflicht ruhen lassen, bis in einem Hauptverfahren entschieden wird.
Eigene Abteilung beim BKA
Vorbereitet ist das BKA indes auf eine Flut von Meldungen: Eine eigene Abteilung mit 200 Mitarbeitenden steht bereit, um Meldungen zu bearbeiten, zu prüfen und die Daten der gemeldeten Nutzerinnen und Nutzer aufzunehmen. Eigenen Angaben zufolge erfolgt derzeit eine Abstimmung mit anderen Polizeibehörden sowie Justiz, um die internen Abläufe zu optimieren. Ab dem Stichtag am 1. Februar soll das Team dann einsatzbereit sein. BKA-Präsident Holger Münch dürfte sich darüber freuen: Er hatte auf die Einführung der Meldepflicht gedrängt, da er in der sog. Hasskriminalität im Internet ein demokratiegefährdendes Element sieht, da sie Politikerinnen und Politiker sowie Journalistinnen und Journalisten einschüchtern könne.