Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied in einem Urteil, dass Händler bei Zahlungen mit Online-Bezahldiensten wie Sofortüberweisung oder Paypal ein Entgelt verlangen dürfen.
Extra-Gebühr bei Zahlung durch Online-Bezahldienst
Bislang war es immer streitig, ob man bei der Bestellung und darauffolgenden Zahlung mit einem Dienst wie zum Beispiel Paypal die Gebühren an den Käufer weitergeben darf bzw. hierfür eine Gebühr verlangen kann. Um nun Gewissheit zu erlangen, hat die Wettbewerbszentrale ein Musterverfahren angestoßen, damit die Frage einmal geklärt wird. Denn im Gegensatz zu den Online-Bezahldiensten dürfen bei der Zahlung via Kreditkarte, Lastschrift oder auch Überweisung keine Entgelte verlangt werden, dies ist gesetzlich verboten.
In der Entscheidung vom Donnerstag wurde das Thema nun geklärt. Da es sich bei den Online-Bezahldiensten um die Einschaltung eines Dienstleisters handelt, darf hier ein Entgelt von den Kunden verlangt werden (Az. I ZR 203/19). Die Dienstleister übernehmen dabei auch zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel die Prüfung der Bonität, so die Argumentation. Zunächst zahlt jedoch erst einmal der Händler die Transaktionskosten des jeweiligen Anbieters für die Online-Zahlung. Ob diese Gebühr dann an den Kunden weitergegeben wird, darf der Händler nach dem Urteil des BGH selbst entscheiden.
Paypal ist gegen eine Weitergabe des Entgelts
Damit dürfen Händler ganz legal eine Gebühr bei Zahlung mit Sofortüberweisung oder auch Paypal von ihren Kunden verlangen. Der Dienst Paypal möchte jedoch nicht das so etwas passiert und hatte bereits im Jahr 2018 seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend angepasst. Der Dienst legt Wert darauf, dass eine Zahlung gebührenfrei ist. Im Gegensatz dazu hat die Sofort GmbH, welchen den Dienst Sofortüberweisung betreibt und seit 2014 zu Klarna gehört, keine Handhabe, wie entstandene Kosten an die Kunden weitergereicht werden. So können Händler zumindest hier selbst entscheiden, wie sie vorgehen.