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Handel mit Masken: Amazon muss 75.000 Euro Ordnungsgeld zahlen

Versandriese Amazon wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf zur Zahlung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 75.000 Euro verurteilt. Ein mittelständisches Unternehmen hatte gegen den Händler geklagt, da dieser FFP2-Masken ohne Zertifizierung angeboten hatte – und bekam jetzt Recht.

Amazon mit 75.000 Euro Ordnungsgeld-Strafe

Seit 2020 dauerte der Rechtsstreit an, den die Masecori GmbH gegen den Versandhändler Amazon EU Sarl mit Sitz in Luxemburg und Deutschland angestrebt hat. Vom Oberlandesgericht Düsseldorf wurde dem mittelständischen Unternehmen jetzt Recht zugesprochen. Amazon muss ein Ordnungsgeld in Höhe von 75.000 Euro zahlen.

Der Grund: Amazon hatte nicht ausreichend zertifizierte FFP2- und KN95-Schutzmasken angeboten und nach dem Löschen der beanstandeten Produkte auch weiterhin Masken mit unzureichender oder fehlender Zertifizierung angeboten.

Laut dem Blog Wortfliter.de erwirkte die Masecori GmbH eine Einstweilige Verfügung. Auf eine ausgesprochene Abmahnung habe Amazon nicht reagiert, weshalb Thorsten Duffner, Geschäftsführer der Masecori GmbH, eine Einstweilige Verfügung erwirkte.

„Unser Ansinnen war es einen fairen Wettbewerb herzustellen. Davon war auch Amazon nicht auszunehmen,“ so Duffner. Ein Urteil mit Symbolcharakter das zeigt, dass auch ein großes Unternehmen wie Amazon vor Deutschen Gerichten zu verantworten hat.

Auch Lebensmittel unzureichend gekennzeichnet

Wie Duffner im Gespräch mit Golem.de erklärt, seien allerdings nicht nur FFP2-Masken von einer unzureichenden Kennzeichnung betroffen. Sein Unternehmen verkaufe auch Lebensmittel, bei denen es viele gesetzliche Auflagen zu beachten gilt. „Auf Amazon ist nahezu jeder dritte Lebensmittel-Artikel fehlerhaft.“

Zahlreiche Lebensmittelangebote auf Amazon würden wichtige Informationen zu Allergenen oder dem Mindeshaltbarkeitsdatum vermissen lassen, die gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben sind. Für Amazon wäre es ein leichtes, die notwendigen Angaben bei den Anbietern anzufordern und zu kennzeichnen.

„Wir wurden deswegen auch schon abgemahnt und mussten sogar schon Ordnungsgeld bezahlen, obwohl wir nachweisen konnten, dass wir Amazon alle notwendige Daten zur Verfügung gestellt hatten,“ führt Duffner weiter aus. Golem.de hat Amazon nun um eine Stellungnahme gebeten, bislang allerdings noch keine Antwort erhalten.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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