Um für einen besseren Datenschutz für Unternehmer zu sorgen, hat das Bundesjustizministerium Änderungen an der Handelsregister-Verordnung vorgenommen. Im Rahmen der Überarbeitung steht im Fokus, weniger Daten zu sammeln, um die Abrufmöglichkeiten von sensiblen Daten für jedermann einzuschränken.
Überarbeitung folgt nach harscher Kritik
Die umfangreiche Datensammlung des Handelsregisters ist Datenschützern seit geraumer Zeit ein Dorn im Auge. Wer einen Blick auf das entsprechende Portal wirft, kann schnell verstehen warum. Schließlich lassen sich hier teils empfindliche Personendaten unkompliziert über das Internet abrufen. Mit der Umgestaltung des Handelsregister-Portals wollte die Politik eigentlich den neuen Vorgaben der EU-Digitalisierungsrichtlinie entsprechen. Doch der Preis dafür scheint für viel zu hoch zu sein. Auf die Kritik der Datenschützer reagierte nun das zuständige Bundesjustizministerium unter der Leitung von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Im Rahmen einer umfassenden Überarbeitung möchte man für einen besseren Schutz der sensiblen Daten gesorgt haben.
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Weniger Daten für mehr Datenschutz im Handelsregister
Beim Blick in §9 der Handelsregisterverordnung stellt man fest, dass das Ministerium auf recht einfachem Wege für mehr Datenschutz sorgen möchte. Aus dem Abschnitt geht nämlich hervor, dass man deutlich weniger Daten im Portal speichern möchte. Stattdessen sollen nur noch die Daten zugänglich sein, zu deren Angabe Unternehmen in Deutschland verpflichtet sind. Das dürfte angesichts der Tatsache, dass man bislang sogar Ausweiskopien abfragen konnte, ein großer Schritt in die richtige Richtung sein. Auch Dokumente, die im Zusammenhang mit Ermittlungen durch das Registergericht stehen, sollen nicht mehr im Netz zugänglich sein.
Damit erhält die Allgemeinheit fortan keinen Zugang mehr zu empfindlichen Schriften wie Einzahlungsbelegen. Im Rahmen der neuen Möglichkeit des sogenannten „Dokumentenaustauschs“ sollen die betreffenden Unternehmer fortan auch die Möglichkeit haben, bereits hochgeladene Dokumente auszutauschen. Enthalten die über das Register zugänglichen Dokumente empfindliche Daten, soll man als Alternative ein neues Dokument einreichen können, welches ohne die betroffenen Passagen auskommt. Alles in allem wird das Register also mit deutlich abgespeckten Datensammlungen daherkommen, die aber immer noch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
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Bundesrat zeigt sich erfreut
Auch von Seiten des Bundesrats kommt ausschließlich positives Feedback zur Neuregelung der Verordnung. Schließlich wies auch das Ländergremium bereits im Vorhinein darauf hin, dass man sich vor übertriebenen Datensammlungen frei machen müsse. Die Mitbestimmungspflicht des Bundesrates fußt nicht nur auf seiner gesetzlich festgeschriebenen Mitwirkungspflicht im Gesetzgebungsverfahren. Obendrein ist der Betrieb der Register Ländersache. Auf die fragwürdige Datenlage des Registers wiesen die Kollegen von heise online mit Verweis auf c’t bereits vor einem knappen halben Jahr hin. Es ist erfreulich, dass dieser und weiterer Kritik von Seiten Datenschützern mit der Überarbeitung der Verordnung nun entsprochen wird.