Alltag

Wer zahlt Polizeieinsatz bei Ruhestörung?

Immer wieder kommt es vor, dass die Polizei zu Ruhestörungen gerufen wird. Insbesondere in den Abendstunden sowie am Wochenende häufen sich die diesbezüglichen Beschwerden. Viele Anrufende, aber auch die Verursachenden des Lärms stellen sich in diesem Zusammenhang eine Frage: Wer zahlt den Polizeieinsatz bei Ruhestörung? Leicht zu beantworten ist diese Frage indes nicht. Wir klären auf!

Polizeieinsätze sind grundsätzlich nicht kostenpflichtig

Die Polizei kommt einem staatlichen Ordnungsauftrag nach, verfügt hier über ein Monopol und stellt grundsätzliche keine Rechnungen für ihre Einsätze aus. Stattdessen wird sie aus Steuermitteln finanziert.

Wer etwa in einen Unfall verwickelt ist oder Opfer einer Straftat wurde, muss daher nicht mit Kosten rechnen, wenn er oder sie sich mit der Bitte um Hilfe an die Polizei wendet. Zurückzuführen ist das in letzter Konsequenz auf die staatliche Entscheidung, gewisse Grundrechte aller Bürger zu schützen – unabhängig von ihrem finanziellen Standing.

Dass grundsätzlich nicht für Polizeieinsätze bezahlt werden muss, bedeutet jedoch nicht, dass in keinem denkbaren Falle Kosten für das Einschreiten der Ordnungsmacht anfallen. Gewisse Ausnahmen sind nämlich gesetzlich festgehalten worden. Sie zielen primär auf vorsätzliche Fehlalarmierungen, aber auch auf Personen, die vorsätzlich polizeilich angemahntes Verhalten fortsetzen und damit weitere Einsätze in gleicher Angelegenheit provozieren.

Regelungen unterscheiden sich von Land zu Land

Hier wird es dann jedoch komplizierter. Sowohl das Polizeirecht als auch die Gebührenordnungen für Amtshandlungen liegen weitgehend im Zuständigkeitsbereich der Länder. Das führt dazu, dass die entsprechenden Regelungen sich von Bundesland zu Bundesland teilweise deutlich unterscheiden.

Allgemein beantworten lässt sich die Frage, wer den Polizeieinsatz bei Ruhestörung zahlt, daher nicht. Hinzu kommt der Umstand, dass gesetzlich nicht klar definiert ist, wann ein Polizeieinsatz schuldhaft verursacht wurde oder wann eine Fehlalarmierung vorliegt. Vielfach mussten in der Vergangenheit in Zweifelsfällen Gerichte entscheiden, ob eine Kostenbeteiligung der Anrufenden oder Verursachenden rechtens ist.

Polizeikosten: Wiederholte Ruhestörungen und Falschalarme

In einigen Bundesländern ist es möglich, bei wiederholten Ruhestörungen die Kosten des Polizeieinsatzes teilweise auf die Verursachenden umzulegen. Muss die Polizei mehrfach an einem Abend ausrücken und wiederholt darauf hinweisen, Musik herunterzuregeln oder Geschrei einzustellen, ist es möglich, dass dafür letztlich zusätzlich zum Verwarngeld, das für die Ordnungswidrigkeit anfällt, eine Rechnung für den Einsatz ins Haus flattert. In der Praxis ist das jedoch eher selten der Fall, wobei sich die Häufigkeit von Bundesland zu Bundesland unterscheiden kann.

Darüber hinaus können Personen, die die Polizei aufgrund einer Ruhestörung alarmiert haben, zur Kasse gebeten werden, wenn sich im Rahmen des Einsatzes herausstellt, dass es sich um einen vorsätzlichen Falschalarm handelt. Das sollte jedoch niemanden davon abhalten, Lärmbelästigung zu melden und im Zweifelsfalle die Polizei zu alarmieren: Mit Kosten ist nur dann zu rechnen, wenn die Polizei absichtlich zu einem Einsatz geschickt wird, obwohl offensichtlich ist, dass keinerlei Ordnungswidrigkeit vorliegt. Sollten die Betreffenden zwischen Anruf und Eintreffen der Polizei den Lärm von selbst einstellen, ist das etwa kein Grund, die Kosten für den Einsatz auf die Anruferin umzulegen.

Dass Lärmbelästigung als Problem ernst genommen wird, zeigt die jüngere Vergangenheit dabei deutlich. So testete Berlin im Straßenverkehr etwa sog. Lärmblitzer, um Straßenverkehrslärm zu reduzieren.

Wie hoch sind die Kosten für einen Polizeieinsatz bei Ruhestörung?

Neben den Voraussetzungen für eine mögliche Kostenbeteiligung an einem Polizeieinsatz unterscheidet sich auch die Höhe der Kosten von Bundesland zu Bundesland. In Baden-Württemberg etwa sind die Kosten eindeutig festgesetzt: Bei einem Polizeieinsatz aufgrund wiederholter Ruhestörung wird eine Gebühr in Höhe von 51€ pro eingesetztem Polizeibeamten erhoben.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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