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Deutschland setzt Löschpflicht der EU in eigenem Gesetz um

Dass in sozialen Netzwerken ein gefährlicher Dominoeffekt schlummert, machen nicht nur Probleme wie Hassrede oder Gewaltaufrufe deutlich. Auch der Terrorismus hat durch wie Plattformen Facebook, Twitter und YouTube teilweise an Fahrt aufnehmen können. Folglich hat die EU vor kurzem die Pflicht ins Leben gerufen, dass die Plattformbetreiber entsprechende Inhalte binnen 60 Minuten löschen müssen. Nun steht Deutschland kurz vor der Umsetzung eines entsprechenden Gesetzes. Dieses sieht teils scharfe Sanktionen für Provider vor, welche diese Frist nicht einhalten.

Bei Verstoß drohen bis zu 5 Millionen Euro Strafe

Eine Umsetzung der EU-Pflicht zur unverzüglichen Löschung terroristischer Inhalte fürchten die Plattformen seit geraumer Zeit. Schließlich ließ bereits die EU-Politik durchblicken, dass man teils schwere Strafen befürchten muss, wenn man nicht rechtzeitig terroristische Inhalte löscht. Deutschland scheint bei der Durchsetzung der „EU-Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte“ nun eine Vorreiterrolle einzunehmen. Schließlich hätte die EU-Bestimmung auch ohne Mitwirkung der deutschen Gesetzgebung Wirkung entfaltet. Hierzulande möchte man aber im Kampf gegen die Verbreitung radikaler Ansichten noch einen Schritt weiter gehen.

Propagandavideos oder andere Medien terroristischen Inhalts sollen innerhalb einer Stunde gelöscht werden. Andernfalls drohen selbst kleineren Plattformbetreibern horrende Strafen mit bis zu 5 Millionen Euro Höhe. Bevor der Bundesrat die neuen Regeln nun absegnen sollte, debattierte in der vorletzten Woche noch der Bundestag über einzelne Punkte. Dabei änderte das Parlament einige Passagen ab, die bereits von der Regierung festgeschrieben wurden. Das ist erstaunlich viel Arbeit für ein Gesetz, das es eigentlich aufgrund des Vorhandenseins der EU-Verordnung gar nicht erst bedarf. Es sei aber sowohl Bundestag als auch Bundesrat ein großes Anliegen, dass man die Löschpflicht in der Bundesrepublik so einheitlich wie möglich umsetzt.

BKA ist Dreh- und Angelpunkt in der EU

Seit geraumer Zeit verfolgt das Bundeskriminalamt (BKA) mit Bauchgrummeln, dass sich terroristische Organisationen zunehmend auch Plattformen im Internet bedienen. Hier gehen sie auf Fang nach Gleichgesinnten und womöglich sogar neuen Mitgliedern. Folglich besteht bereits seit Anfang Juni die europaweite Pflicht für die entsprechenden Provider, terroristische Inhalte zu löschen. Hierfür bedarf es lediglich der Anordnung einer dazu berechtigten Behörde in einem EU-Mitgliedsstaat. Die entsprechende Löschung muss dann schnellstmöglich geschehen. Nicht nur in Deutschland, sondern der gesamten EU soll dabei das BKA als federführende Behörde zum Einsatz kommen.

EU beschließt 60 Minuten Löschzeit

Wirft man einen Blick in das entsprechende Gesetz, ist es vor allem §6, der von großer Bedeutung ist. Hier werden nämlich nicht nur die verschiedenen Bußgelder festgeschrieben. Obendrein definiert der Gesetzgeber an dieser Stelle, wer sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig macht. So handelt ein Provider dann ordnungswidrig, wenn er fahrlässig oder vorsätzlich nicht dafür sorgt, dass ein terroristischer Inhalt innerhalb einer Stunde gelöscht wird. Damit diese Frist in Gang gesetzt wird, muss allerdings eine Anordnung durch eine berechtigte Behörde erfolgt sein. Um dennoch die Meinungsfreiheit zu wahren, muss aber auch umgekehrtes Verhalten gewährleistet sein. Will meinen, dass die Plattformbetreiber Inhalte, die zu Unrecht gelöscht wurden, auf Anordnung hin wiederherstellen müssen.

Andernfalls droht ebenfalls eine Strafe. Insgesamt sieht der §6 gleich 20 unterschiedliche Ordnungswidrigkeiten vor, die allesamt mit einer Geldstrafe belegt werden können. Bei der Höhe der Geldstrafe spielt nicht nur die Schwere der Ordnungswidrigkeit eine Rolle. Auch die Größe des Providers möchte der Gesetzgeber berücksichtigen. So müssten kleine Plattformbetreiber bereits mit bis zu 5 Millionen Euro rechnen. Teurer wird es bei den „großen Fischen“ wie Meta. Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtumsatz von über 125 Millionen müssten nämlich bis zu 4% ihres Jahresumsatzes abdrücken. Das würde für Meta eine Strafe in Milliardenhöhe bedeuten.

Wichtige Rolle der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat in den vergangenen Wochen vor allem beim Thema der Gassicherheit zunehmend an Bedeutung gewonnen. Doch die Behörde ist natürlich auch für die Telekommunikation und damit auch das Internet zuständig. Dementsprechend soll sie auch bei der Durchsetzung dieses Gesetzes eine gewichtige Rolle erhalten. Insbesondere soll sie es sein, die entsprechende Provider sanktioniert. Dafür ist es Aufgabe der Behörde, die Plattformen gewissermaßen zu überwachen. Das Sammeln jährlicher Berichte ist dafür unerlässlich. Hier muss die Behörde nachvollziehen können, inwiefern eine Plattform Löschanweisungen nachgegangen ist und wann nicht. Ob die Bundesnetzagentur dieser herausfordernden Aufgabe gewachsen sein wird, ist fraglich.

Kritik von Branchenverbänden

Doch das neue Gesetz scheint nicht bei allen gut anzukommen. Insbesondere Branchenverbände warnen davor, dass vor allem kleine Plattformen teilweise um ihre Existenz bangen müssten. Schließlich können diese eine Höchststrafe von 5 Millionen Euro nicht mal eben aus der Kaffeekasse zahlen. Hier könnte es schlimmstenfalls wieder zu einer weiteren Stärkung von großen Internetkonzernen wie Meta und Google kommen. Schließlich haben diese nicht nur ein weit größeres Kapital aus dem sie schöpfen könnten. Erst im Juni musste der Facebook-Mutterkonzern ein Bußgeld in Höhe von 650 Millionen US-Dollar in Illinois zahlen. Obendrein stehen ihnen mehr Arbeitnehmer oder modernste Künstliche Intelligenz zur Verfügung, die entsprechende Löschungen durchführen können.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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