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Urteil: Polizei darf Fingerabdruck zum Entsperren des Smartphones nutzen

Fast alle Smartphones werden heutzutage mit biometrischen Daten wie Fingerabdruck oder Gesichtsscan entsperrt. Ein neues Urteil des Landgerichtes Ravensburg schafft nun Klarheit für die Polizei und erlaubt es den Strafverfolgungsbehörden, zur Ermittlung den Fingerabdruck von Beschuldigten zu nutzen, um damit der Handy zu entsperren.

Polizei darf Fingerabdruck zum Entsperren von Smartphones verwenden

In einem wegweisenden Urteil kam das Landgericht Ravensburg zu dem Urteil, dass die Strafverfolgungsbehörden die Fingerabdrücke Beschuldigter nutzen dürfen, um elektronische Geräte zu entsperren.

Vorausgegangen war die Beschwerde eines Beschuldigten, der sich geweigert hatte, sein Smartphone für die Polizei zu entsperren. Diese nahm daraufhin die Fingerabdrücke des Mannes und entsperrte damit das Gerät, woraufhin dieser am 12. Januar 2023 Beschwerde vor dem Landgericht Ravensburg einreichte und dagegen vorging. Im Urteil vom 14. Februar 2023 kam der Richter zu einem klaren Ergebnis:

Nach § 81b Abs. 1 StPO ist das Vorgehen der Polizei rechtens. Rechtsanwalt Detleff Burhoff erklärt auf seinem Blog, warum das Gesetz hier das Vorgehen als zulässig erachtet. Dem Richter sei durchaus bewusst gewesen, dass das anzuwendende Gesetz noch aus der Zeit vor Smartphones und biometrischer Anmeldeverfahren stamme, dieses aber technikoffen formuliert sei und somit die Abnahme von Fingerabdrücken – auch unfreiwillig – zu dulden sei.

Im Gerichtsbeschluss (via Burhoff Online Blog) heißt es demzufolge:

„[…]81b Abs. 1 1. Var. StPO ermächtigt schon dem Wortlaut nach zur Abnahme von Fingerabdrücken beim Beschuldigten. Die Maßnahme hat der Beschuldigte als Passivmaßnahme zu dulden (vgl. Rottmeier/Eckel, NStZ 2020, S. 193 (195)). Im Fall des Widerstands berechtigt § 81b Abs. 1 sogar die Anwendung unmittelbaren Zwangs, etwa durch Auflegen der Finger des Beschuldigten auf den Fingerabdrucksensor.“

Passwort, PIN und Co noch nicht erlaubt

Die Polizei darf also aktuell im Rahmen einer Ermittlung sehr wohl den Fingerabdruck zum Entsperren des Smartphones nutzen. Ob sich daran künftig wieder etwas ändert, bleibt abzuwarten.

Nicht erlaubt ist es den Strafverfolgungsbehörden im Übrigen (zumindest derzeit), das Smartphone oder andere Geräte per Passwort, PIN oder Code und Muster zu entsperren.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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