Die Deutsche Rentenversicherung hat eine digitale Rentenübersicht angekündigt, die noch in diesem Jahr zugänglich werden soll. Hier werden künftig alle Überblicksdaten zu erwarteten Renten gebündelt abrufbar sein. Die schriftliche Rentenbenachrichtigung bleibt zusätzlich erhalten.
Online-Portal mit Übersicht
Geplant ist dafür ein Online-Portal, das über die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung abrufbar sein soll. Nach erfolgreichem Login über die Online-Funktion des Personalausweises sollen alle Nutzenden nicht nur einen Überblick über die zu erwartenden Rentenleistungen erhalten, sondern auch persönliche Daten ändern können. Ferner soll es möglich sein, Anträge zu stellen oder sich mit Fragen an die Deutsche Rentenversicherung zu wenden. Die Funktionsweise des Portals soll laut Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung mit dem Online-Banking vergleichbar sein. Starten soll das Projekt noch im Sommer 2023. Das Projekt reiht sich ein in die Digitalisierungsbemühungen im öffentlichen Bereich.
Gesamtüberblick möglich?
Angekündigt wurde ferner, dass neben der Schätzung der zu erwartenden gesetzlichen Rente auch Informationen zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge abrufbar sein sollen. Das würde dazu führen, dass tatsächlich ein Gesamtüberblick über alle im Alter zu erwartenden Bezüge möglich wäre. Ob es dazu kommen wird, ist jedoch ungewiss, da die Deutsche Rentenversicherung hierzu Vereinbarungen mit den Anbietern privater Altersvorsorgen schließen und Daten austauschen müsste. Ob die Privatunternehmen, die Altersvorsorgeprodukte anbieten, dazu bereit sind, ist bisher nicht klar. Ohne sie wäre die Idee einer Gesamtübersicht nicht umsetzbar.
Klargestellt wurde überdies, dass die schriftliche Rentenbenachrichtigung erhalten bleibt. Das Online-Portal ist als zusätzlicher Service gedacht, nicht als Ersatz. Alle Rentenversicherten erhalten also weiterhin regelmäßig ein Schreiben von der Deutschen Rentenversicherung, das Informationen über die zu erwartenden Rentenbezüge enthält. Ab dem 27. Lebensjahr erhalten alle Versicherten, die mindestens fünf Jahre lang Beiträge geleistet haben, jährlich ein solche Information. Ab dem 55. Lebensjahr wird an Versicherte mit mindestens fünf Jahren Beitragszahlung alle drei Jahre eine ausführlichere Information versendet, die das jährliche Schreiben ersetzt.