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Minderung beim Internetvertrag: Verbraucherzentrale gibt Online-Tool aus

Seit einigen Monaten gilt nun die neue Fassung des Telekommunikationsgesetzes. Und dieses steht vor allem im Zeichen stärkerer Verbraucherrechte. So spricht die Neufassung Kunden eines Providers nun ein Minderungsrecht zu, wenn das Internet langsamer sein sollte als vertraglich vereinbart. Die Provider kamen ihrerseits den mittlerweile bereits ergangenen Minderungsforderungen zwar nach. Dies wird ihnen allerdings auch nicht schwer gefallen sein. Wie sich nun nämlich herausgestellt hat, scheinen viele Vertragsnehmer eines Internetanschlusses ihre monatlichen Kosten viel zu wenig zu mindern. Ein neues Tool der Verbraucherzentrale soll nun beim Mindern der Vertragskosten helfen.

Kunden verzichten auf ihr Minderungsrecht

Anders als beispielsweise bei der Minderung der monatlichen Miete einer Wohnung, stellt sich das Mindern des Internetvertrags als keine große Herausforderung dar. Schließlich ist die Berechnung der Minderungshöhe eigentlich kein Hexenwerk – möchte man zumindest meinen. Hier spielen auch nicht so viele Faktoren eine Rolle wie beispielsweise bei Mietverträgen. Dennoch mindern viele Verbraucher offenbar die Beiträge ihres Internetvertrags zu niedrig. Womit dies zusammenhängt, lässt sich nur mutmaßen. Möglicherweise haben sie Angst, aus dem Vertrag gekündigt zu werden?

Oder vielleicht liegt es auch schlicht an der vergleichsweise niedrigen monatlichen Belastung, die mit einem Internetvertrag einhergeht. Feststeht, dass viele Kunden ihr mittlerweile gesetzlich verankertes Minderungsrecht nicht wirksam in die Tat umsetzen. Da der „Minderungssturm“ auf die Provider ausgeblieben ist und sich die zurückgehaltenen Gelder nun auf einem eher niedrigen Niveau bewegen, dürften viele Internetanbieter aufatmen. Dies könnte für die gesamte Branche und schlussendlich auch Verbraucher negative Auswirkungen haben. Schließlich besteht auf Seiten des Verbraucherschutzes nun kein Druckmittel mehr, um Provider dazu zu bringen auch wirklich die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen.

Online-Tool zum Errechnen des Minderungsanspruchs

Die Verbraucherzentrale möchte nicht länger hinnehmen, dass die Provider von der Unwissenheit vieler Kunden profitieren. Schließlich wird es auch einen großen Prozentsatz an Nutzern geben, die schlichtweg nicht wissen, welche Minderungshöhe angemessen ist und schlussendlich gar nicht mindern. Um die Missstände ein für alle mal aus der Welt zu räumen und den Verbrauchern bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu helfen, hat die Verbraucherzentrale nun ein praktisches Online-Tool ins Netz gestellt. Hier lässt sich kinderleicht berechnen, welche Minderungshöhe angemessen ist. Für das lobenswerte Tool zeichnet sich die Verbraucherzentrale NRW verantwortlich. Sie war es auch, die sich als erste bundesweite Verbraucherzentrale zu dem Problem der zu niedrigen Minderungen durch Verbraucher geäußert hat. Die Diskrepanzen zwischen angemessener Minderungshöhe und tatsächlich ergangener Minderung seien teils erschreckend.

Minderung nur zu einem Bruchteil durchgesetzt

Ein Beispiel, das die Verbraucherzentrale NRW herausgegeben hat, verdeutlicht die Problematik. So sei ihnen ein Fall aus Lüdenscheid bekannt, bei dem ein Anspruch auf eine Minderung um 13 Euro im Monat bestanden hätte. Tatsächlich minderte der Provider jedoch lediglich um 2,50 Euro. Damit es erst gar nicht so weit kommt, sollten sich Betroffene vorab voll und ganz auf das herausgegebene Online-Tool verlassen. Dieses stellt Fragen an den Internetkunden, um schlussendlich die angemessene Minderungshöhe zu ermitteln. Dabei stehen selbstverständlich Fakten wie beispielsweise vertraglich zugesicherte Bandbreite sowie die monatlichen Kosten im Raum. Abseits der Vertragsdaten spielen natürlich umso mehr die tatsächlichen Geschwindigkeiten eine wichtige Rolle. Denn um mindern zu können, muss man 30 Messungen als Beweis vorlegen können, die an drei unterschiedlichen Tagen ergangen sind. Das passende Tool zum messen dieser Daten kann man sich bei der Bundesnetzagentur als Desktop-App herunterladen.

Unterstützung bei der Bürokratie

Doch die Verbraucherzentrale unterstützt die Kunden nicht nur bei der Berechnung der Minderungshöhe. Schließlich ist es damit noch nicht getan. Um sein Recht auf Minderung auch tatsächlich durchsetzen zu können, muss man nämlich natürlich auch in Kontakt zu seinem Provider treten. Damit es den Internetkunden so einfach wie möglich gemacht wird, erstellt das Tool ein passendes Schreiben mit der richtigen Minderungshöhe. Schön zu sehen, dass der Verbraucherschutz nun endlich auch im Bereich der Internetprovider angekommen ist.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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