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Computerspiele erhalten neues USK-Logo

Ab dem kommenden Jahr warten Computer- und Videospiele in Deutschland mit neuen USK-Logos auf. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle druckt künftig zusätzliche Hinweise, beispielsweise zu Lootboxen, auf die Verpackung.

Neue USK-Logos für 2023 bestätigt

Die Alterskennzeichnung auf Computer- und Videospielen wird zum Jahr 2023 angepasst. Wie die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) mitteilt, passt man die USK-Logos, die über die Inhalte informieren und eine entsprechende Altersfreigabe aufzeigen, an.

„Ab Januar 2023 finden Eltern bei neu eingestuften Spielen neben zusätzlichen Informationen zu den Gründen für die Freigabe auch Hinweise zu vorhandenen Funktionen im Spiel, wie in etwa zu Kauf- oder Kommunikationsmöglichkeiten,“ heißt es seitens der USK.

Die neuen Logos enthalten unter anderem Hinweise auf Horror-Elemente, belastende Themen und ähnliches. Alles zieren die Logos auch zusätzliche Hinweise unter dem eingefärbten Bereich, der beispielsweise über Chats oder die sogenannten Lootboxen und andere In-Game-Käufe informiert.

Letztere Bezeichnung weist beispielsweise darauf hin, dass ein Spiel „kleinere Zusatzgegenstände (Items), die für mehr Abwechslung im Spielverlauf sorgen, wie „Bonuslevel“, „Skins“ (Outfits für Spielcharaktere), virtuelle Münzen und andere Formen von spielinterner Währung, Abonnements und Upgrades (z. B. zur Deaktivierung von Werbung)“ enthalten.

Lootboxen mit Zusatzhinweis

Prangt auf der Verpackung hingegen der Hinweis „In-Game-Käufe + zufällige Objekte“ enthält ein Titel entsprechende Lootboxen, die in anderen Ländern offiziell als Glücksspiel gelten und teilweise sogar komplett verboten sind.

Bislang haten solche Elemente keine Auswirkungen auf die Alterseinstufung durch die USK und finden nun präsent im USK-Logo Platz. Das ist natürlich vor allem für Eltern wichtig, die so schon auf den ersten Blick weitere Details über die Inhalte an die Hand bekommen.

Die USK glaubt, dass die neue Kennzeichnung durchaus Auswirkungen auf die Einstufungen haben könnte, die – mit entsprechenden Mechaniken – so höher angesetzt werden, als es möglicherweise bislang der Fall war.

„Die Anpassungen sind ein wichtiger Pfeiler für einen ganzheitlichen und in die Zukunft gerichteten Kinder- und Jugendmedienschutz. Gemeinsam mit den Obersten Landesjugendbehörden, vielen Akteur*innen des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie den Spieleanbieter*innen ist es gelungen, den Grundstein zu legen, das neue Jugendschutzgesetz in eine gute Praxis zu überführen,“ sagt USK-Geschäftsführerin Elisabeth Secker.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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