News

Landgericht München verhängt Verkaufsverbot für einige iPhones in Deutschland

Im seit Jahren andauernden Patentstreit zwischen Apple und seinem Zulieferer Qualcomm hat das Landgericht München entschieden, dass Apple durch eine Komponente in einigen iPhone Modellen Schutzrechte verletzt und daher ein Verkaufsverbot in Deutschland verhängt.

Als Bedingung für die Vollstreckung des Verkaufsverbots verlangte das Gericht von Qualcomm die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 668,4 Millionen Euro. Das amerikanische Unternehmen wird diese laut einer Mitteilung auf seiner Webseite innerhalb von wenigen Tagen beim Gericht hinterlegen. Betroffen sind vom Verkaufsverbot das iPhone 7 (Plus), iPhone 8 (Plus) und iPhone X. Die Sicherheitsleistung dient dazu, einen eventuellen Schadensersatz von Apple zu decken, falls in einer höheren Instanz das Verkaufsverbot wieder aufgehoben werden sollte. Revision gegen das Urteil seitens Apple ist noch möglich. Der Rechtsstreit wird also aller Wahrscheinlichkeit nach bald in die nächste Runde gehen. Außerdem muss Apple gegenüber Qualcomm Schadensersatz für die Patentverletzung leisten, über dessen Höhe das Gericht jedoch noch nicht entschieden hat.

Technologie zur Regulierung des Stromverbrauchs betroffen

Laut Qualcomm verletzte Apple bei den nun vom Verkaufsverbot betroffenen iPhones ein Patent, dass für die Regulierung des Stromverbrauchs des Telekommunikationschips verantwortlich ist (envelope tracking) und somit dafür sorgt, dass die Akkulaufzeit der Smartphones gesteigert werden kann. Apple baut den Chip der diese Technologie, die durch das Europäisches Patent 2 724 461, „Stromversorgung für elektrische Verstärker“ geschützt ist, nicht selbst, sondern bezieht sie vom Zulieferer Qorvo. Qorvo hingegen bestreitet jegliche Verletzung von Qualcomm Patenten vehement.

Außerdem erklärte Apple vor Gericht, dass eine Anpassung der Firmware eine eventuelle Patentverletzung „deaktivieren“ könne. Dies sei so laut Qualcomm allerdings nicht möglich. Da Apple um seine Geschäftsgeheimnisse nicht zu veröffentlichen vor Gericht keine Beweise für diese Behauptung einbringen wollte, konnte das Gericht dies durch Sachverständige jedoch nicht überprüfen lassen und musste daher aus prozessualen Gründen der Behauptung von Qualcomm folgen. Es wäre daher möglich, dass in der höheren Instanz das Verkaufsverbot wieder aufgehoben wird, wenn die Apple Behauptung technisch wirklich stimmt und der Konzern bereit ist sein Chipdesign analysieren zu lassen.

iPhone 7 und iPhone 8 nicht mehr im Apple Store

Als Reaktion auf das Urteil hat Apple laut einem Bericht von Spiegel Online das iPhone 7 (Plus) und iPhone 8 (Plus) aus seinen deutschen Apple Stores entfernt. Obwohl das iPhone X ebenfalls betroffen ist, wird es weiter von Apple angeboten. Käufer finden bei Drittanbietern derzeit weiterhin problemlos auch die vom Verkaufsverbot betroffenen Geräte. Da die laut Qualcomm verletzte Technik im iPhone Xr und iPhone Xs nicht verbaut wird sind die neusten Apple Geräte von dem Verkaufsverbot ebenfalls nicht betroffen.

Am 31.01.2019 folgen weitere acht Urteile im Streit zwischen Apple und Qualcomm, bei denen es um die Europäischen Patente 1 955 529, 3 094 067, 1 956 806 und 3 054 658 geht. Außerdem sind noch zwei weitere Verfahren vor dem Landgericht München offen, dessen Verhandlung im März 2019 beginnt. Gegenstand ist auch hier eine Verletzung des Europäischen Patents EP 1 988 602 „monopolähnliche Antenne“.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"