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Meta droht Milliardenstrafe wegen widerrechtlicher Gesichtserkennung

Regelmäßig kommt Facebook in Konflikt mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Doch das bedeutet keineswegs, dass das soziale Netzwerk des „Meta-Konzerns“ nicht auch in seinem Heimatland ab und zu mit dem Gesetz in Konflikt kommt. So nun geschehen im US-Bundesstaat Texas. Dort droht dem sozialen Netzwerk nämlich eine Geldstrafe in Milliardenhöhe. Warum das Ganze? Facebooks Gesichtserkennung soll widerrechtlich eingesetzt worden sein.

Texas vs. Meta

Dass ein Unternehmen groß ist, wird spätestens dann deutlich, wenn auf der Anklagebank ein gesamter Bundesstaat sitzt. Dies ist nun in einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Texas und Meta der Fall. Der US-Bundesstaat wirft dem Tech-Konzern aus dem Silicon Valley vor, auf widerrechtliche Art und Weise mit empfindlichsten Personendaten der Nutzer umgegangen zu sein. Genauer gesagt soll es sich um die biometrischen Daten handeln, die Facebook bei seiner seit jeher umstrittenen Fotofunktion mit automatischer Personenerkennung gesammelt hat. Dieses Feature soll nämlich gegen gleich zwei Gesetze des Südstaates verstoßen. Sollte das Gericht die Klage für rechtmäßig erachten und Facebook bzw. den Meta-Konzern schuldig sprechen, droht eine horrende Strafzahlung in Milliardenhöhe.

Ausdrückliche Zustimmung der Personen blieb aus

Im Fokus des Streites steht ein texanisches Gesetz, welches bei Nutzung und Sammlung von biometrischen Daten die ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen erfordert. Dieses Feature nutzte Facebook über viele Jahre auch in Texas. Eine entsprechende Zustimmung der User wurde allerdings nie eingeholt. Das geht zumindest aus der Klageschrift von Generalstaatsanwalt Ken Paxton hervor. Meta selbst ist sich allerdings keiner Schuld bewusst. Der Konzern sieht die vom US-Bundesstaat ausgesprochenen Vorwürfe als unbegründet an. Deshalb werde man keineswegs die Schuld eingestehen. Ganz im Gegenteil. Meta wehrt sich gegen die Anschuldigungen.

Problem besteht bei Nicht-Facebook-Nutzern

Ende letzten Jahres hatte Facebook bei seiner einst angepriesenen Gesichts-Erkennung bereits klein beigegeben. Nun drohen die rechtlichen Konsequenzen des Features. Dabei stehen nicht die Facebook-User im Fokus. Schließlich gaben diese mit den AGBs ihre ausdrückliche Zustimmung zur Gesichtserkennung. Es geht vielmehr um die Personen, die gar nicht erst bei dem sozialen Netzwerk angemeldet sind. Der Generalstaatsanwalt Paxton sagt nämlich, dass beim herausfiltern eben jene auch gescannt werden, um herausfinden zu können, ob sie ein Profil besitzen oder nicht. Die erforderliche Zustimmung fehlt in diesen Fällen.

Es drohen hohe Strafzahlungen

Der Streitgegenstand in Texas ist kein juristisches Neuland für Meta. Schließlich musste der Konzern aufgrund seiner Gesichtserkennung bereits an den US-Bundesstaat Illinois eine empfindliche Strafzahlung in Höhe von 650 Millionen US-Dollar tätigen. Das war im Jahr 2020. Was nun in Texas droht, dürfte das aber noch einmal in den Schatten stellen. Experten gehen von einer Strafzahlung in Milliardenhöhe aus.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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