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Millionen-Bußgeld gegen Bose verhängt

Die deutsche Firma Bose muss aufgrund von vertikaler Preisbindung ein Bußgeld in Höhe von sieben Millionen Euro zahlen. Verhängt wurde es vom Bundeskartellamt. Der Bußgeldbescheid ist mittlerweile rechtskräftig, sodass keine Möglichkeit der Anfechtung mehr besteht.

Was ist geschehen?

Bose soll über Jahre hinweg Absprachen mit Unternehmen getroffen haben, die seine Produkte an Endverbraucherinnen und -verbraucher verkauften. Hierbei soll dafür gesorgt worden sein, dass die Unternehmen mit ihren aufgerufenen Verkaufspreisen nicht stark von der unverbindlichen Preisempfehlung abweichen. Die Einhaltung dieser Absprachen soll von Mitarbeitenden von Bose kontrolliert worden sein. Bei Verstößen der Einzelhandelsunternehmen kam es zu Interventionen seitens des Audioprodukteherstellers.

Die Einzelhandelsunternehmen, mit denen Bose derartige Vereinbarungen getroffen hatte, schienen ebenfalls sehr an der Einhaltung interessiert: Bei Abweichungen soll es zu Beschwerden seitens der anderen Unternehmen bei Bose gekommen sein. Zum Verfahren kam es letztlich aufgrund eines Amtshilfeersuchens der zuständigen österreichischen Behörde.

Vertikale Preisbindung?

Bei dem angeprangerten Vergehen der vertikalen Preisbindung handelt es sich um Absprachen, die dazu führen, dass ein bestimmtes Produkt im Einzelhandel zu festgelegten Preisen angeboten wird. Die Preisgestaltungskompetenz der Einzelhandelsunternehmen wird zugunsten der Vorgaben des Herstellers beschnitten, Endkundinnen und -kunden profitieren nicht von freiem Wettbewerb zwischen den einzelnen Anbietern.

Verboten ist dieses Vorgehen in Deutschland seit 1974 – jedoch nicht völlig. Bei Büchern ist die Preisbindung etwa gesetzlich vorgeschrieben. In der Theorie soll das Verbot der Preisbindung den Wettbewerb befördern, was sich insgesamt positiv auf die Wirtschaftsleistung auswirken und nebenbei niedrige Preise für Endkundinnen und -kunden ermöglichen soll. In der Praxis ist mit dem Verbot der Preisbindung der Raum für einen Preiskampf, der zulasten von Arbeitsbedingungen geht und im Zweifelsfalle zu marktbeherrschenden Stellungen mit all ihren Nachteilen führt, eröffnet.

Dass Unternehmen wie Bose an der verbindlichen Vorgabe von Einzelhandelspreisen interessiert sind, lässt sich damit begründen, dass das Unternehmen so einerseits sein Image weitgehend selbst steuern kann und darüber hinaus nicht Gefahr läuft, in eine Abhängigkeit von den wenigen Unternehmen zu geraten, die sich in einem Preiskampf durchsetzen.

Verbreitet ist die Praxis trotz des Verbots nach wie vor. In den letzten Jahren wurden etwa Strafen gegen den LEGO-Konzern, gegen Peek & Cloppenburg, gegen andere Hersteller von Audioprodukten sowie gegen Hersteller von Schultaschen verhängt.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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