Mit der Übernahme von Alterra im Jahr 2015 hat Intel einen neuen Geschäftsbereich erlangt: Der Konzern befasst sich seitdem auch mit rekonfigurierbaren Chips. Die dahinter stehende Technik soll jedoch das Patent eines japanischen Professors verletzen.
Patent 2002 angemeldet
Der Professor Masahiro Iida meldete im Jahr 2002 ein Patent auf eine Technik an, welche einen besonders effizienten Aufbau sog. Look-up-Tables ermöglicht. Diese Look-up-Tables (LUT)wiederum kommen in rekonfigurierbaren Chips, die Field Programmable Gate Arrays (FPGA) nutzen, zum Einsatz und ermöglichen es ihnen, unterschiedlichste Logikfunktionen zu übernehmen. Der im Patent beschriebene Aufbau stellt damit gewissermaßen die Grundlage für alle besonders leistungsfähigen FPGAs dar.
Der technische Hintergrund ist dabei folgender: Ein LUT speichert mehrere Bits, wobei die Adressleitungen frei beschaltet werden können. Das löst Effizienzprobleme. Bei einem herkömmlichen Aufbau muss nämlich entweder auf besonders große LUT gesetzt werden, von denen manche Funktionen profitieren, bei anderen hingegen viele Ressourcen ungenutzt bleiben; oder aber es werden kleine LUT genutzt, was zwar die Ressourcennutzung optimiert, einigen Funktionen jedoch nicht die benötigten Ressourcen zur Verfügung stellen kann. Iidas Entwicklung ermöglicht es, beides zu verbinden.
Alterra setzt seit 2004 auf flexible LUTs
Alterra setzt seit 2004 auf eine solche flexible LUT-Architektur. Es ist dabei jedoch unklar, ob es sich um eine bewusste Verletzung des Patents handelt. Dieses nämlich wurde in den USA erst am 2. November 2004 erteilt. Neben Alterra – und damit seit 2015 Intel – nutzt auch AMD eine solche LUT-Architektur. Zu seiner entsprechenden Nutzung ist AMD durch die Übernahme von Xilinx gekommen. Gegen AMD hat Iida jedoch nicht geklagt, was vor allem darauf zurückzuführen sein dürfte, dass die Flexibilität bei den AMD-Chips unter denen der Alterra/Intel-Chips liegt – sodass die Möglichkeiten, die Iidas Technologie bietet, hier nicht vollständig ausgeschöpft bzw. genutzt werden.
Ausgang offen
Vor dem Hintergrund der beschriebenen Tatsachen muss der Ausgang des Verfahrens als offen eingeschätzt werden. Es ist zwar unbestritten, dass Intels rekonfigurierbare Chips eine in Iidas Patent beschriebene Architektur nutzen; inwieweit hier jedoch eine bewusste Rechtsverletzung vorliegt, ist unklar. Interessant ist in diesem Zusammenhang ferner der Umstand, dass Iida die Klage erst kurz vor Ablauf der Schutzfrist seines Patents eingereicht hat, obwohl die Nutzung der beschriebenen Technologie bereits seit Jahren bekannt ist. Nach der Aufhebung eines Milliardenbußgelds in der EU stellt die Klage in jedem Falle zunächst eine Hiobsbotschaft für das Unternehmen dar.