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Pflicht für austauschbare Akkus – Bundesrat und Bundesregierung sind sich uneinig

Der Bundesrat sieht in der Entwicklung von fest verbauten Akkus in Elektrogeräten ein echtes Problem und hatte  im Februar diesen Jahres eine Stellungnahme zur Anpassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes veröffentlicht. Die Bundesregierung sieht in dieser Fehlentwicklung ein bisher nicht lösbares Problem.

Bundesrat sieht Handlungsbedarf

Es ist ein regelrechter Hickhack zwischen der Bundesregierung und dem Bundesrat, wenn es um die Akkus von Elektrogeräten geht. Im Februar 2021 veröffentlichte der Bundesrat eine Stellungnahme zur Änderung am Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Hierin ging es vor allem darum, dass die Nutzer der Endgeräte die Akkus nicht einfach selbst austauschen können. Insbesondere bei Notebooks und Smartphones gibt es eine „Fehlentwicklung von fest verbauten Akkus“, diese muss „dringend gestoppt werden“ so der Bundesrat. Die Länderkammer sieht in dem Akkus eines Gerätes „das störanfälligste Bauteil am Smartphone“. Ist dieser defekt führt es am Ende dazu, dass das Gerät entsorgt wird. Wäre nun ein einfacher Austausch des Akkus möglich, so würden natürlich auch die Geräte wesentlich länger genutzt werden. So kam es nun zu der Forderung, eine gesetzliche Regelung für den einfach Austausch zu finden.

Gesetzesänderung nicht „vollziehbar“

Die Bundesregierung nahm zu den Vorschlägen des Bundesrats Stellung und hat diese nun abgelehnt. Dabei hat die Regierung den wichtigsten Forderungen des Bundesrats widersprochen. Grundsätzlich würde sie allerdings die Intention unterstützen, das Problem liegt wohl eher bei der Umsetzung. Die Bundesregierung verweist auf die EU-Ökodesign-Richtlinie und gibt an das eine „weitergehende Anforderung an das Produktdesign aus binnenmarktrechtlichen Gründen nur EU-weit möglich und sinnvoll ist“. Nun werden die Geräte aber international verkauft, da liegt das erste Problem.

Auch bei den weiteren Forderungen gibt es Probleme, so die Bundesregierung. In der Stellungnahme des Bundesrats, will dieser gesetzliche Anpassungen dahingehend, dass die Hersteller bis zu fünf Jahre nach dem Kauf des Gerätes Ersatzakkus anbieten und diese auch in einem bestimmten Zeitraum lieferbar sein sollen. Ebenso soll die Rücknahmepflicht für Elektrogeräte nach der Auffassung des Bundesrats angepasst werden. Insbesondere der Online-Handel sollte hier zukünftig stärker in die Pflicht genommen werden. Eine Anpassung der Rücknahmepflicht soll nach den Ausführungen nicht mehr an die Lager- und Versandflächen der Unternehmen ausgerichtet sein. Hier will der Bundesrat die Rücknahmepflicht an den Umsatz, die Bilanzsumme und Mitarbeiterzahl ausrichten. So würden auch mittlere und große Kapitalgesellschaften mit geringeren Lagerflächen in die Regelung fallen. Damit würde eine größere Abdeckung erreicht werden. All diese Vorschläge des Bundesrats wurde von der Bundesregierung abgelehnt, da die Regelungen „in der Praxis regelmäßig nicht vollziehbar“ sein.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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