
Handy-, Telefon- und Internetanbieter sind ab sofort verpflichtet, das Kündigungsdatum des jeweils gewählten Tarifs auf der Telefonrechnung anzugeben. Diese Verpflichtung soll letztendlich der Transparenz und somit dem Kunden dienen. Etwaige Fristen zur Kündigung können durch die neue Regelung fortan nicht mehr verschleiert werden. Auch alle anderen Details des Vertrages müssen fortan auf der Rechnung aufgeschlüsselt werden. Neben der Laufzeit zählen hierzu auch die exakten Kosten, der gesamte Inhalt des Vertrags und Fristen sowie Bedingungen einer möglichen Kündigung.
Darüber hinaus ist der Provider fortan verpflichtet, das im Vertrag enthaltene maximale Datenvolumen sowie das tatsächlich verbrauchte Datenvolumen anzugeben. Nutzer können nun also anhand ihrer Rechnung feststellen, ob sie das von ihnen gebuchte Datenvolumen tatsächlich im gebuchten Umfang benötigen. Bei Bedarf kann so direkt ersichtlich werden, dass auch ein günstigerer Vertrag mit weniger inklusivem Datenvolumen ausreichen würde.
Der Grund für die neuen Regelungen ist die Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur, die bereits im Sommer beschlossen wurde. Ab diesem Monat müsse alle Provider die Vorgaben dieser Verordnung umsetzen.