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Tesla Model X: E-SUV wurde per Update „schwächer“ gemacht

Die juristischen Auseinandersetzungen von Tesla scheinen sich derzeit zu häufen. Neben den zunehmenden Problemen rund um den umstrittenen Autopiloten, musste das Unternehmen nun eine Schlappe vor Gericht einfahren. Hierzulande hat ein Rechtsanwalt erfolgreich gegen den E-Autobauer geklagt und Recht bekommen. Ergebnis: Das Model X darf wieder zurückgegeben werden, da die Bodenfreiheit nicht mehr der ursprünglichen entspricht.

Software wurde ohne Vorwarnung geändert

Doch lasst uns beim Ursprung beginnen. Dieser liegt in einem fragwürdigen Update seitens Tesla. Der E-Autobauer hat seinen elektrisierenden SUV ohne Vorwarnung einem Software-Update unterzogen. Hieraus resultiert laut Urteil ein Recht, das mehr als 150.000 Euro teure Auto zurückgeben zu können. Dies hat nun die Süddeutsche Zeitung in einem ihrer Artikel berichtet. Beim fragwürdigen Update hat Tesla die Höhenverstellung des Model X überarbeitet. Über diese verfügt das stylische SUV, um situationsbedingt den Bodenabstand zu regulieren. Bei schnellen Fahrten über den Asphalt soll dieser möglichst niedrig sein, um für maximale Aerodynamik zu sorgen. Sollte wiederum ein eher unebener Untergrund gegeben sein, soll für entsprechend viel Bodenabstand gesorgt werden. Hier ist ein Spielraum von 15 cm gegeben.

Leider sorgte das Softwareupdate dafür, dass das Model X nicht mehr 15 cm Spielraum hatte. Dass eine derartige Reduzierung stattgefunden hat, ging allerdings nicht aus den Release-Notes des Updates hervor. Somit war es den Nutzern nicht bewusst, dass diese Überarbeitung von statten ging. Während das Unternehmen mit diesem offensichtlichen Fehlverhalten bei vielen Kunden durchkam, ließ sich ein Anwalt aus Deutschland dies wiederum nicht gefallen. Er monierte die im August 2020 per Update geänderte Eigenschaft und ging vor Gericht. Die Forderung: Sein Auto solle wieder in den vorherigen Zustand mit 15 cm Spielraum zurückgeführt werden.

Tesla kam der Forderung nicht nach

Der nachvollziehbaren Forderung kam der E-Auto-Riese allerdings nicht nach. Vor Gericht musste Tesla dann den kürzeren ziehen. So wurde das Unternehmen darauf hingewiesen, dass eine derartige Änderung per se kein Problem ist. Allerdings hätte man die Kunden zuvor darauf hinweisen müssen, dass eine Einschränkung des Bodenabstands vorgesehen sei. Nun muss Tesla in den sauren Apfel beißen und dem erbosten Kunden das Geld für sein Fahrzeug zurückerstatten. Den vollen Kaufpreis wird dieser natürlich nicht erhalten. Hiervon wird die Nutzungsgebühr für die bereits zurückgelegten Kilometer abgezogen.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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