News

Verbraucherrechte bei schlechtem Internet werden gestärkt

Wer einen teuren Internetvertrag hat und trotzdem über eine unzuverlässige Internetverbindung klagt, soll künftig etwas weniger gefrustet durchs Leben gehen. Schließlich hat die Bundesnetzagentur nun festgelegt, dass schlechtes Internet den Verbraucher zum Mindern der Kosten berechtigt. Ab Dezember 2021 soll diese Regelung gelten.

Vertragliche Pflichten müssen erfüllt werden

Unterschreibt man einen Internetvertrag, der 50 MBit/s verspricht, möchte man schlussendlich mit genau dieser Geschwindigkeit durch das World Wide Web surfen. Was eigentlich selbstverständlich sein sollte, ist in vielen Fällen leider nicht der Fall. Sollte deine Internetverbindung schwächer sein, als vom Provider versprochen, sollst du ab Dezember diesen Jahres deinen monatlichen Beitrag mindern können. Dies hat die Bundesnetzagentur nun festgelegt. Über entsprechende Kriterien, die für eine Minderung gegeben sein müssen, möchten die Experten nun beraten. Nachdem im Anschluss an einen Entwurf auch Marktteilnehmer befragt wurden, soll es bald eine endgültige Regelung geben. Insbesondere die Größe des Defizits soll dabei eine große Rolle spielen. Schließlich wäre beispielsweise eine Minderung bei 48 MBit/s anstelle von 50 MBit/s unsinnig.

Die Verbraucherrechte sollen gestärkt werden

In den letzten Jahren konnte man in Europa einen lobenswerten Trend beobachten. So wurden im Rahmen diverser Richtlinien die Verbraucherrechte zunehmend gestärkt. So auch in der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes 2021. Doch man muss erst genauer hinsehen, um zu verstehen, inwiefern den Verbrauchern nun ein umfangreiches Minderungsrecht zugestanden wird. So war es bislang bereits möglich, dass man als Kunde eines Internetproviders die monatliche Zahlung reduziert. Voraussetzung hierfür war eine miserable Qualität der Internetleitung.

Allerdings ist es eine wahre Mammutaufgabe, das Recht auf Minderung auch in die Tat umzusetzen. Grund hierfür sind nicht zuletzt die entsprechenden Beweise, dass es sich bei der Leitung um eine nicht vertragsgemäße handelt. An diesem Punkt setzt die neue Desktop-App der Bundesnetzagentur an. Unter der Domain www.breitbandmessung.de soll es möglich sein, eine repräsentative Messung der Geschwindigkeit durchzuführen. Entsprechende Ergebnisse sollen dann Bestand haben, um eine Minderung der Kosten zu rechtfertigen.

„Erheblich, kontinuierlich oder regelmäßig wiederkehrend“

Die Bundesnetzagentur nennt keinen pauschalen Wert, ab dem man den Beitrag kürzen können. Stattdessen bestehe ein Minderungsrecht für den Verbraucher dann, wenn eine „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit“ bestehe. Bei der Höhe der Minderung soll man sich an der vertraglich vereinbarten und tatsächlichen Bandbreite orientieren können. Sicherlich dürfte hier einfache Prozentrechnung helfen. Wer also 50 MBit/s vertraglich zugesichert bekommt und schlussendlich nur knapp 25 MBit/s geliefert bekommt, dürfte dann 50 Prozent mindern können.

Die Provider trifft nun außerdem eine umfangreiche Informationspflicht. So müssen die Internetanbieter bereits bei Vertragsschluss klarstellen, welche gängigen Geschwindigkeiten der Kunde zu erwarten hat. Insbesondere die maximalen und minimalen Übertragungsraten spielen dabei eine Rolle. Doch auch die Durchschnittsgeschwindigkeit ist wichtig, damit der Kunde nicht die Katze im Sack kauft. Hierbei handelt es sich aber auch um eine Absicherung für den Provider selbst. Schließlich kann er sich schlussendlich auf die Information berufen, wenn ein Kunde zu Unrecht mindern sollte.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

Ähnliche Artikel

Neue Antworten laden...

Avatar of JB-ButchA
JB-ButchA

Neues Mitglied

5 Beiträge 1 Likes

Ohja, wenn ich die benötigte Desktop-App von www.breitbandmessung.de mit maximal 1,5MB/s über meine 1Gbit/s KabelInetverbindung runterlade, habe ich total Vertrauen, dass die in der App gemessenen Werte definitiv das Optimum darstellen, was meine Leitung hergibt - sowas von überzeugt!!! Aber hey - wenn davon mehrere Ergebnisse als Bestand gelten um eine Minderung der Vertragskosten zu rechtfertigen, bekomm ich am Ende Geld von Vodafone dafür, dass ich Ihre 1Gbit/s Leitung als Straße in das weltweite Netz denen anderer Anbieter vorziehe um darauf zu flanieren...

Antworten Like

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"