In Corona-Zeiten erleben Programme wie Zoom einen echten Hype. Das verwundert kaum. Schließlich ermöglichen sie es, schnell und unkompliziert Videokonferenzen durchzuführen. Doch bei der Ausführung unterscheiden sich die Programme zum Teil voneinander. Dies gilt insbesondere für Features wie das sogenannte „Screen-Sharing“. Bei Zoom haben einige Nutzer nun über Probleme geklagt, die bei dem ein oder anderen Datenschutzbedenken aufkommen lassen werden. So sind beim Versuch, nur einzelne Fenster mit den anderen Teilnehmern zu teilen, auch weitere Fenster bei der Zoom-Konferenz eingeblendet worden.
Windows und Linux betroffen
Das Problem des fehlerhaften Teilens von Bildschirminhalten betraf sowohl Nutzer von Windows-Rechnern als auch Linux-User. Wenn versucht wurde, nur einen ausgewählten Bereich des Bildschirms zu teilen, wurde zum Teil der gesamte Bildschirm preisgegeben. Dies ist vor allem im professionellen, beruflichen Umfeld ein höchst bedenkliches Problem. Es kommt wohl dann zu dem Problem, wenn das Fenster, welches geteilt werden soll, von einer anderen Anwendung überlagert wird. Selbst wenn die überlagernde Anwendung nicht geteilt werden soll, wird sie dann angezeigt. Zwar passiert die unerwünschte Übermittlung nur für einen kurzen Augenblick, doch aufgrund der Rückspulfunktion von Zoom kann jeder Teilnehmer zu der betroffenen Stelle zurückkehren.
Unternehmen aus Tübingen stellte Problem fest
Das Tübinger Unternehmen SySS GmbH hat den Bug innerhalb von Zoom entdeckt. Selbstverständlich haben die Penetrationstester (Pentest) den entsprechenden Fehler an die Zuständigen bei Zoom weitergereicht. Dies soll bereits vor Weihnachten passiert sein. Die damals begonnene Frist zur Behebung des Problems ist mittlerweile abgelaufen. Dementsprechend ist die SySS GmbH ihrer Pflicht nachgekommen und hat die Öffentlichkeit nun auf den Bug hingewiesen. Ob und wann Zoom den Bug beheben wird, ist bislang noch ungewiss. Solltest du gerne Zoom nutzen, ist es wichtig, an das Problem zu denken. Sorge am besten dafür, dass der zu übertragende Bildschirm nicht von anderen Anwendungen überlagert wird. Dies gilt vor allem dann, wenn du eine berufliche und keine private Videokonferenz durchführst.