Da sich die Angebote für neue Handyverträge gefühlt wöchentlich gegenseitig übertrumpfen, kündigt man einen Handyvertrag vergleichsweise häufig. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten. Wie Du kündigst, hängt zu einem großen Maße von Deinem gegenwärtigen Mobilfunkanbieter ab. So bieten erfreulicherweise immer mehr Provider die Möglichkeit zur unkomplizierten Kündigung per Internet. Nach erfolgreichem Login kannst Du den Vertrag dann ganz bequem kündigen. Doch auch der klassische Brief führt nach wie vor zum Erfolg. Im Folgenden möchten wir Dir einmal einen Überblick über die Kündigung eines Handyvertrags geben. Praktischerweise haben wir auch direkt die passende Vorlage für Word parat.
Nicht jede Kündigung ist schwer
Die Industrie hat mittlerweile auf den Trend der kurzlebigen Handyverträge reagiert. So ist die Kündigung längst nicht mehr so kompliziert wie es früher einmal der Fall war. Dies gilt zumindest bei dem Großteil der Anbieter. Hiervon profitiert nicht nur der Kunde selbst. Schließlich ist eine praktische Online-Kündigung auch für den Provider praktisch. Nach erfolgtem Login des Kunden kann dieser die Kündigung nämlich sehr leicht nachverfolgen und zuordnen. Doch, wenn der Mobilfunkanbieter diese Kündigungsmöglichkeit bietet, musst Du diese natürlich nicht nutzen. Einen Mobilfunkvertrag kannst Du auch klassisch per Brief oder etwas moderner per E-Mail oder Fax kündigen.
Solltest Du Dich für den klassischen Postweg entscheiden, gibt es einen praktischen Tipp für mehr Sicherheit. Eine Kündigung, die Du per Einschreiben verschickst, gibt Dir im Nachhinein ein wichtiges Beweismittel, wenn es um die Kündigungsfrist geht – den Beleg. Sollte Dein Mobilfunkanbieter nach erfolgter Kündigung nämlich behaupten, dass die Kündigung nicht fristgerecht eingegangen sei, kannst Du Gegenteiliges völlig unproblematisch nachweisen. Innerhalb Deines Kündigungsschreibens solltest Du außerdem um eine Kündigungsbestätigung bitten. Auch diese kann Dir zu einem späteren Zeitpunkt nützlich werden.
Die Fristen
Damit eine Kündigung erfolgreich ist, müssen unter anderem die geltenden Vorschriften zu Form und Frist eingehalten werden. Wie die Fristen im Einzelnen ausgestaltet sind, hängt in aller erster Linie von der Laufzeit Deines Vertrags ab. In langfristigen Handyverträgen beträgt die Mindestvertragslaufzeit in aller Regel 24 Monate. Die entsprechende Kündigungsfrist endet dabei drei Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Dies sollte man stets im Auge behalten. Schließlich droht nach verpasster Kündigung eine automatische Verlängerung des Handyvertrags. Erfahrungsgemäß sollte man sich bereits frühzeitig eine Erinnerung anlegen, damit man die Kündigung rechtzeitig abgeben kann. Wer gar nicht erst ein entsprechendes Risiko eingehen möchte, kündigt sofort nach Vertragsschluss wieder. Dies lohnt sich in den meisten Fällen, da Handyverträge Jahr für Jahr bessere Konditionen bieten.
Wer die Fristen einmal vergessen hat, kann selbstverständlich einfach einen Blick in die Vertragsunterlagen werfen. Im Gegensatz zu Langzeitverträgen, bieten Handyverträge ohne eine Mindestvertragslaufzeit auch bessere Kündigungsfristen. In der Regel kannst Du hier jeden Monat kündigen. Solltest Du die Frist bei einem Handyvertrag mit kurzer Laufzeit einmal vermasseln, sind die Folgen jedoch nicht so schwerwiegend. Die Verlängerung findet hier immer nur um einen Monat statt. Bei einem Prepaid-Tarif sind die Regeln am einfachsten. Schließlich musst Du hier gar nicht erst kündigen. Wenn das Guthaben verbraucht ist, musst Du es erst wieder aufladen, um telefonieren oder surfen zu können. Nach einer bestimmten Zeit des Nicht-Einzahlens deaktiviert sich der Tarif dann von selbst.
Das Sonderkündigungsrecht
Abseits der klassischen Kündigung kann Dir auch ein Sonderkündigungsrecht zustehen. Allerdings müssen dafür die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Welche Bedingungen vorliegen müssen, steht im berühmten „Kleingedruckten“ Deines Handyvertrags. Sollte ein Sonderkündigungsrecht vorliegen, kannst Du eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Ein klassisches Beispiel für ein Sonderkündigungsrecht ist eine unverhältnismäßige Erhöhung der Kosten während der Vertragslaufzeit. Ein gleiches Recht besteht auch dann, wenn Dein Anbieter nicht seine Leistung erbringt. Allerdings läuft die Kündigung hier etwas anders ab. Zunächst musst Du Deinen Provider auf die Missstände hinweisen und ihm eine Frist zur Behebung selbiger setzen. Hält er diese First nicht ein, ergibt sich für Dich das Recht zur außerordentlichen Kündigung.
Es lohnt sich häufig, zu kündigen
Wie eingangs erwähnt, werden die Konditionen für Handyverträge mit der Zeit immer besser. Im Umkehrschluss ist ein Handyvertrag mit der Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren nach Ablauf der Zeit schon veraltet. Wer Geld sparen möchte, sollte dann den Vertrag wechseln. In der Regel meldet sich Dein gegenwärtiger Vertragspartner schnell bei Dir, wenn Du gekündigt hast. Schließlich möchte er Dich als Kunden nicht verlieren. Er wird Dir ein Angebot zur Verlängerung des bestehenden Vertrags machen. Mit etwas Glück bietet Dir Dein Anbieter dann die Leistungen zu den Konditionen, die Du Dir auch bei einem neuen Vertrag vorgestellt hast. Ein wenig Verhandlungsgeschick ist hier keineswegs fehl am Platze. Der große Vorteil einer Vertragsverlängerung ist nicht von der Hand zu weisen. Du sparst Dir den aufwendigen Weg der Kündigung.
Der nahtlose Wechsel zum neuen Anbieter
Bist Du jedoch fest entschlossen, zu einem neuen Mobilfunkanbieter zu wechseln, unterstützt Dich der neue Vertragspartner häufig bei der Kündigung. Mittlerweile kümmern sich immer häufiger die neuen Provider um die Kündigung des bisherigen Vertrags. Hierdurch wird ein großes Problem früherer Tage ausgemerzt. Hat man vor einigen Jahren einen Handyvertrag gekündigt, war es ein Drahtseilakt, für einen nahtlosen Übergang zu sorgen. In der Regel war man in der Übergangszeit für ein paar Tage nicht erreichbar. Da dies heutzutage unvorstellbar ist, setzt sich der neue Anbieter mit dem alten Provider in Verbindung.
Die Rufnummernmitnahme
Die eigene Handynummer gehört zu unserer Identität. Umso schwieriger ist es heutzutage einfach so eine neue Nummer zu erhalten. Der Aufwand, allen Kontakten Bescheid zu geben, ist einfach zu groß. Praktischerweise kannst Du aber trotz Provider-Wechsel Deine alte Handynummer in den neuen Vertrag mitnehmen. Die sogenannte Rufnummernmitnahme macht es möglich. Ähnlich wie beim nahtlosen Übergang der Vertragslaufzeit, kümmert sich auch hier Dein neuer Provider. Häufig verlangen die Anbieter für diesen Service jedoch eine Gebühr. Das sollte Dir bewusst sein.
Die unterschiedlichen Anbieter
Wenn Du Deinen Handyvertrag kündigen möchtest, spielt auch der Provider eine große Rolle. So stellen die unterschiedlichen Mobilfunkanbieter auch verschiedene Anforderungen an die Kündigung. Um es Euch so einfach wie möglich zu machen, thematisieren wir im Folgenden einmal beispielhaft die Kündigungen bei drei großen Anbietern.
Die Kündigung bei Vodafone
Wenn Du Deinen Vertrag bei Vodafone kündigen möchtest kannst Du das praktische Online-Portal des Anbieters nutzen. Alternativ kann man auch die App nutzen. Dabei loggst Du Dich ganz einfach mit Deinen Kundendaten ein und wählst den Unterpunkt „Mein Tarif“. In dem Reiter wählst Du dann „Vertrag kündigen“. Der große Vorteil an einer Kündigung im Kundenkonto ist der Fakt, dass Deine Daten Vodafone bereits vorliegen. So ersparst Du Dir langandauernden Papierkram. Selbstverständlich ist die Online-Kündigung nur eine Möglichkeit.
Der klassische Weg per Brief oder E-Mail verbleibt nach wie vor. Das Maximum an Sicherheit erhältst Du hierbei, wenn Du Dich für ein Einschreiben entscheidest. Vor allem im Bereich der Kündigungsfrist kann dies zu einem späteren Zeitpunkt wichtig sein, um Beweisfragen beantworten zu können. Solltest Du Dich für einen Brief, eine E-Mail oder ein Fax entscheiden, möchten wir Dich etwas unterstützen. Im Folgenden haben wir Dir eine Kündigungsvorlage für einen Mobilfunkvertrag bei Vodafone aufgesetzt. Du musst sie nur noch mit Deinen Kundendaten ergänzen und Deiner erfolgreichen Kündigung steht nichts mehr im Weg.
Kündigungsfristen
Neben der Form spielt auch die Kündigungsfrist eine große Rolle bei der Wirksamkeit einer Kündigung. Bei Vodafone kommt es auf die Art des Vertrags an. Insbesondere die Vertragslaufzeit wirkt sich auf die Kündigungsfrist aus. Zum einen gibt es sogenannte „Laufzeitverträge“ und zum anderen gibt es „Prepaid-Verträge“. Bei den Laufzeitverträgen setzt Vodafone in der Regel auf 24 Monate. Hier gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Mindesvertragslaufzeit. Wer nicht innerhalb dieser Frist kündigt, muss eine automatische Verlängerung des Vertrags in Kauf nehmen. Bei Vodafone verlängern sich die entsprechenden Verträge um 12 Monate. Dementsprechend sollte man einen unliebsamen Handyvertrag lieber zu früh als zu spät kündigen.
Rufnummernmitnahme
Die eigene Rufnummer zu behalten, ist bei Vodafone kein Problem. Alles was Du dafür zu tun hast, ist die Rufnummernmitnahme bei Deinem neuen Mobilfunkanbieter zu beantragen. Im Zuge dessen musst Du diesem in der Regel die passende Kündigungsbestätigung seitens Vodafone vorweisen. Ist dies geschehen, wird Dein zukünftiger Provider an Vodafone herantreten und die Rufnummermitnahme in die Wege leiten. Um die Mitnahme solltest Du Dich nicht zu spät kümmern. Bereits ein Monat nach Kündigung gibt Vodafone Deine Handynummer wieder frei. Allerdings kostet Dich das Prozedere auch etwas. Vodafone verlangte bei einer Rufnummermitnahme bislang knapp 30 Euro. Nun wurden die Kosten für eine Rufnummernmitnahme endlich gerichtlich geregelt. Im April diesen Jahres entschied die Bundesnetzagentur, dass die Mitnahme der eigenen Rufnummer die Kosten von 6,82 Euro nicht übersteigen dürfen.
Die Kündigung bei Telekom
Auch die Telekom bietet Dir die Möglichkeit, Deinen Vertrag online zu kündigen. Dabei loggst Du Dich ebenfalls einfach in Deinem Online-Konto ein und wählst die entsprechende Option. Anders als bei Vodafone, fragt Dich die Telekom nach einem Kündigungsgrund. Der häufigste Grund ist dabei sicherlich die „Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit“. Nach erfolgter Bestätigung der Kündigung stellt Dir die Telekom ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Dieses musst Du dann zur Telekom schicken. Nachdem die Kündigung bei der Telekom eingegangen ist, erhältst Du eine entsprechende Kündigungsbestätigung.
Dieses Formular ist jedoch nur optional. Selbstverständlich kannst Du auch ein eigenes Schreiben aufsetzen. Alternativ bieten wir Dir eine praktische Kündigungsvorlage für einen Handyvertrag bei der Telekom. Wer seine Kündigung lieber per Post schickt, sollte dies auch, wenn möglich, per Einschreiben tun. So können mögliche Beweisfragen zur Kündigungsfrist unproblematisch beantwortet werden.
- Word-Vorlage Kündigung bei Telekom (ab Word 2003)
- Word-Vorlage Kündigung bei Telekom (bis Word 2003)
- Word-Vorlage Kündigung bei Telekom (für Open Office)
Die Kündigung bei 1&1
Bei 1&1 gibt es ebenfalls eine moderne und eine klassische Möglichkeit der Kündigung. So bietet der Provider über sein Kundenportal eine bequeme Kündigungsmöglichkeit im Internet an. Im sogenannten Control Center kannst Du hier ganz unkompliziert Deine Kündigung beantragen. Das Praktische an der Online-Kündigung ist die Tatsache, dass 1&1 bereits alle relevanten Daten vorliegen. Für Dich bedeutet das weniger Schreibkram. Im Anschluss an die Kündigung bestätigt Dir der Provider kurz die Kündigung. Ob alles geklappt hat, kannst Du ab diesem Zeitpunkt in Deinem Control Center nachsehen.
Doch selbstverständlich ist auch bei 1&1 die altmodische Kündigung per Post möglich. Hier setzt Du einfach ein passendes Schreiben auf. Wir empfehlen Dir, die Kündigung per Einschreiben zu versenden. So hast Du einen passenden Beweis, der den Zeitpunkt der Kündigung bestätigt. Da es hier auf das Datum ankommt, zu welchem die Kündigung bei 1&1 eingeht, solltest Du ein Einschreiben mit Rückschein wählen. Wir haben Dir die passende Vorlage für eine Kündigung per Post oder E-Mail bereits aufgesetzt.
- Word-Vorlage Kündigung bei 1&1 (ab Word 2003)
- Word-Vorlage Kündigung bei 1&1 (bis Word 2003)
- Word-Vorlage Kündigung bei 1&1 (für Open Office)