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Balkonkraftwerk nicht angemeldet: Welche Strafe droht?

Balkonkraftwerke sind im Kommen. Bei ihnen handelt es sich um Mini-Photovoltaikanlagen, die auf dem Balkon installiert werden können und es damit auch Menschen, die kein eigenes Haus besitzen, ermöglichen, Solarstrom zu produzieren. Seit die Anlagen im Trend liegen, konzentriert sich auch der Gesetzgeber auf sie. Mittlerweile gibt es zahlreiche Vorschriften, die im Zusammenhang mit Balkonkraftwerken zu beachten sind. Bald wird in der EU etwa ein genormter Anschlussstecker verpflichtend. Besonders relevant für Privatpersonen ist indes die Anmeldepflicht. Das wiederum leitet zur Frage, welche Strafe droht, wenn ein Balkonkraftwerk nicht angemeldet ist. Wir wollen ihr im vorliegenden Artikel nachgehen!

Warum muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?

Balkonkraftwerke müssen beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet und in das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Der Grund dafür besteht darin, dass Netzbetreiber und Staat einen Überblick über die Nutzung der Stromnetze behalten möchten. Sie wollen die angeforderten Daten haben, um auf ihrer Grundlage mögliche Überlastungen des Stromnetzes voraussehen und ihnen entgegenwirken zu können. Bei einem einfachen Balkonkraftwerk ist die Gefahr negativer Auswirkungen auf das Stromnetz zwar gering. Speisen jedoch sehr viele kleine Kraftwerke gleichzeitig überschüssigen Strom in das Netz ein, könnte es theoretisch zu einem kurzzeitigen Netzausfall kommen.

Darüber hinaus soll durch die Anmeldung sichergestellt werden, dass der Staat überprüfen kann, ob nur sichere Geräte an das Stromnetz angeschlossen werden. Auch dadurch soll die Gefahr von Netzüberlastungen, jedoch auch die Unfallgefahr minimiert werden. Letztlich wird also mit der öffentlichen Sicherheit argumentiert. Wird ein Balkonkraftwerk nicht angemeldet, gibt es eine Strafe.

Vereinfachte Anmeldung für Balkonkraftwerke

Als Balkonkraftwerk im Sinne des Gesetzes gelten alle Mini-Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 800 Watt. Für diese Anlagen ist ein vereinfachtes Anmeldeverfahren geschaffen worden. Zunächst musst du herausfinden, wer dein Stromnetz betreibt. Der Stromnetzbetreiber ist nicht zwingend mit deinem Stromanbieter identisch. Ermitteln kannst du den Netzbetreiber, indem du auf deiner letzten Stromrechnung die 13-stellige Netzbetreibernummer suchst und sie in der Liste des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft suchst. Dort ist sie einem Netzbetreiber zugeordnet. Alternativ kannst du bei deinem Stromanbieter nachfragen, wer das Netz betreibt.

Viele Netzbetreiber stellen ein Formular zur Verfügung, über welches du dein Balkonkraftwerk anmelden kannst. Findest du ein solches nicht, kannst du das Standardformular der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie nutzen. Dieses musst du zusammen mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung deines Wechselrichters und der Konformitätserklärung an deinen Netzbetreiber schicken.

Darüber hinaus – und das ist ungemein wichtig, da hier bei fehlender Anmeldung hohe Strafen drohen – muss das Balkonkraftwerk ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Das wiederum lässt sich online erledigen. Diese Eintragung ist gegenüber der Anmeldung beim Netzbetreiber zumindest in Bußgeldhinsicht die relevantere.

Balkonkraftwerk nicht angemeldet – Strafe

Hast du dein Balkonkraftwerk nicht angemeldet, droht eine Strafe. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, konkret um einen Verstoß gegen § 21 MaStRV. In Folge dieser Ordnungswidrigkeit kann nach § 95 Abs. 2 EnWG ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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