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Amazon steht unter Verdacht wettbewerbswidrig zu handeln

Nach Ansicht der EU-Kommission, nutzt Amazon Daten seiner Händler illegal aus. Mittlerweile laufen gegen den US-Konzern zwei Kartellverfahren, wegen Verdachts gegen EU-Recht zu verstoßen.

Verfahren läuft schon seit letztem Jahr

Im vergangenen Jahr hatte die EU-Kommission das Wettbewerbsverfahren gegen Amazon bereits offiziell eingeleitet. Hintergrund war der Verdacht auf illegale Geschäftspraktiken durch den Online-Händler. Insbesondere die Doppelrolle als Plattform für andere Händler und als Händler warfen bedenken auf. Amazon soll den Vorteil ausgenutzt haben, um das eigene Angebot zu verbessern. Eine systematische Nutzung der Daten von Händlern auf dem Marktplatz von Amazon wäre wettbewerbswidrig. Dieser Verdacht hat sich nun wohl bestätigt. Es wurde durch die EU-Kommission anscheinend festgestellt, dass Mitarbeiter von Amazon Zugriff auf die nicht-öffentlichen Verkaufsdaten der einzelnen Händler haben. Hierbei handelt es sich um eine sehr enorme Mengen an Daten, welche dann auch noch automatisiert ausgewertet werden.

Dies geschieht einzig und allein dazu, das Angebot für die Endkunden besser zu gestalten und die Strategie des Online-Händlers zu optimieren. Dies geschieht nach der für Wettbewerbspolitik zuständigen EU-Kommissarin Margrethe Vestager „zum Nachteil der anderen Verkäufer auf dem Marktplatz“. Mit diesem Wissen, verfügt Amazon über Informationen, welche Produkte sich am besten verkaufen und zu welchem Preis. Auch die Klickrate auf die jeweiligen Angebote, sowie die Versandinformationen sind dem Händler bekannt. Ebenso wie es mit den Nutzung der Verbraucherrechte der Käufer aussieht, nehmen sie diese in Anspruch und so weiter. Die Daten sind tiefgreifend und sehr detailliert. So kann der Online-Händler sein Angebot entsprechend der Analysen anpassen und auf die Endkunden ausrichten. Amazon vermeidet dadurch „die normalen mit dem Wettbewerb im Einzelhandel verbundenen Geschäftsrisiken“, bemängelt die EU-Kommission. Erhärtet sich dieser Verdacht weiter, so verstößt der Konzern gegen geltendes EU-Recht.

Nicht nur ein Verfahren gegen Amazon!

Die EU-Kommissarin nimmt nun den nächsten Schritt der formal notwendig für die Eröffnung des Kartellverfahrens ist. Dazu sollen noch weitere Verfahren gegen den Online-Händler eröffnet werden. Hierbei soll es um die Bevorzugung der eigenen Angebote von Amazon und anderer Händler auf den Marktplatz gehen. Insbesondere, wenn andere Händler bestimmte Dienste nutzen, sollen diese bevorzugt werden. Das nun mittlerweile zweite eingeleitete Verfahren gegen den US-Konzern zielt auf die Kriterien des Einkaufswagen-Feldes ab. Hier hat die Kommission den Verdacht, dass der Konzern die eigenen Angebote bevorzugt, genauso wie die Angebote der Verkäufer, welche den Zustell- und Logistikdienst („Versand-durch-Amazon“) von Amazon nutzen. Bei dieser Bevorzugung könnte es sich ebenso um einen Verstoß gegen EU-Recht handeln. Die Untersuchungsakten zum ersten Kartellverfahren gegen Amazon, kann der Händler nun einsehen und auf eine Anhörung hinwirken.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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