Andreas Scheuer von der CSU gilt zu Recht bei vielen Menschen als einer der unbeliebtesten Bundesminister aller Zeiten. Insbesondere das Maut-Desaster wirft man dem früheren Bundesverkehrsminister noch heute vor. Nun sind weitere interne Dokumente aufgetaucht, die den Ruf des amtierenden Mitglieds des Deutschen Bundestags keinesfalls rein waschen, sondern noch weiter beflecken könnten. Schließlich soll Scheuer offenbar einen Deal eingegangen sein, der Discountern den Zugang zum Mobilfunknetz 5G verwehrt hat. Dieses wollten nämlich exklusiv die Netzbetreiber selbst in Form von Premium-Tarifen vertreiben.
Andreas Scheuer machte 5G-Deal mit Netzbetreibern
In Deutschland gibt es keinen Minister für Telekommunikation, Digitalisierung oder gar das Internet. Stattdessen fallen diese Aufgabenbereiche in des Ressort des Bundesverkehrsministers. Da verwundert es auch nicht, dass wir im Bereich der Digitalisierung mitunter als Entwicklungsland gelten. Was ebenfalls nicht verwundert sind die neuen Vorwürfe, die gegen den ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) im Raum stehen. Dem Spitzenpolitiker der Union, gegen den die Berliner Staatsanwaltschaft derzeit wegen Falschaussage im Untersuchungsausschuss zum Maut-Desaster ermittelt, wirft man nun nämlich vor, einen Deal mit großen Netzbetreibern zuungunsten von Discountern und schlussendlich den Verbrauchern selbst geschlossen zu haben. Den sogenannten MVNOs (Mobile Virtual Network Operator) soll der frühere Minister nämlich indirekt den Zugang zum begehrten 5G-Netz verwehrt haben.
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Zu den MVNOs gehören bekannte Telekommunikationsunternehmen wie 1&1 und Freenet. Wie interne Dokumente nun nahelegen, soll das Ministerium eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung verhindert haben. Diese sollte große Netzbetreiber dazu verpflichten, anderen Unternehmen Zugang zum eigenen 5G-Netz zu geben. Wie das Handelsblatt berichtet, soll das Bundesverkehrsministerium unter der damaligen Leitung von Scheuer sogar Druck auf die Bundesnetzagentur ausgeübt haben, eine entsprechende Verpflichtung dringend zu unterlassen. Doch den Deal gab es für die Netzbetreiber natürlich nicht umsonst. Sie sollten ihrerseits zusichern, dass der Mobilfunk in ländlichen Regionen Deutschlands besser werden solle. Da dies selbst im Jahr 2023 noch nicht wirklich der Fall ist, hat zumindest eine Seite die Abmachung nicht eingehalten.
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Falschaussage vor dem Bundesverwaltungsgericht?
Je mehr man sich mit den zutage geförderten Dokumenten auseinandersetzt, umso schwerwiegender scheinen die daraus resultierenden Vorwürfe zu sein. Schließlich steht erneut eine Falschaussage im Raum. Diese betrifft in diesem Fall eine Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2021. Dort prüfte man gerichtlich, ob die Auktion der 5G-Netze im Jahr 2019 legal abgelaufen war. Hier schien sich die Bundesnetzagentur dem Druck des Bundesverkehrsministeriums zu beugen. Schließlich gab die Behörde an, dass man sich nur wegen „fachlicher Erwägungen“ für die entsprechenden Regeln entschieden habe. Bestätigt wurde das Ganze dann noch einmal vom Bundesverkehrsministerium selbst. Eine Sprecherin gab an, dass es nicht einmal den „Versuch einer unzulässigen Beeinflussung der Bundesnetzagentur“ gegeben habe.
Gewinnabsichten der großen Netzbetreiber
Die Motive der großen Netzbetreiber wie Vodafone sind nachvollziehbar. Diese wollte gewissermaßen Exklusivrechte am Vertrieb von 5G-Tarifen haben. Wären MVNOs wie 1&1 als zusätzliche Wettbewerber aufgetreten, wären die Gewinne der großen Netzbetreiber natürlich deutlich geringer ausgefallen. Hannes Ametsreiter fand zu diesem Thema deutliche Worte. Der damalige Chef von Vodafone sprach sich ganz klar gegen eine Diensteanbieterverpflichtung aus. Aus seiner Sicht hätte das nämlich die MVNOs bevorzugt, da diese „die Infrastruktur gar nicht selbst bauen, sondern sich über National Roaming ins gemachte Netz anderer Betreiber setzen wollen“.
Die damalige Opposition im Bundestag hingegen sprach sich für eine Verpflichtung aus. Insbesondere von den Grünen kamen gleich mehrere Stimmen, die das forderten. Selbiges galt natürlich auch für die MVNOs selbst. Diese verwiesen darauf, dass eine Öffnung des Marktes auch für „attraktive Preise“ sorge. Das ist insbesondere für den Endkunden wichtig. Wir sind gespannt, ob sich hier ein erneutes Fettnäpfchen auftut, das unterstreicht, welche eklatante Fehlbesetzung Andreas Scheuer als Bundesverkehrsminister war.