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Autonomes Fahren in Deutschland soll bald eingeführt werden

Der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer will Deutschland technologisch als Vorreiter etablieren und schon in zwei Jahren das autonome Fahren in den Regelbetrieb integrieren.

Zukunftsmusik

Geht es nach dem Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer so soll Mitte 2021 ein neues Gesetz zum autonomen Fahren in Deutschland beschlossen sein. Der Minister will Deutschland technologisch voranbringen. Ziel ist es, dass in weniger als zwei Jahren, also bis 2022, „Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen in den Regelbetrieb“ kommen. Damit soll Deutschland das erste Land sein, in dem Autos ohne einen eigenen Fahrer unterwegs sind. Er will die Öffentlichkeit auf den neuesten Stand bringen. Dies wurde Anfang Oktober bekannt. Wie der Verkehrsminister mit den Bedenken des Bundesverbands Digitale Wirtschaft umgehen will, ist noch nicht bekannt. Fraglich ist nach dem Verband, ob und wie weit der Betriebsführer eines autonomen Autos anderweitige Aktivitäten während der Fahrt vornehmen darf. Bereits seit dem 21. Juni 2017 gilt in Deutschland das Gesetz zum automatisierten Fahren. Hiernach darf durch das System der Autonomiestufe 3 Fahraufgaben unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Die Kontrolle wird übergeben, aber ein Fahrzeugführer bleibt stets erforderlich.

Vollautonomes Fahren soll kommen!

Das Ministerium will nach einer Mitteilung nun den Rechtsrahmen für ein vollautonomes Fahren schaffen. Damit dürften dann Fahrzeuge der Stufe 5 in bestimmten Bereichen des öffentlichen Straßenverkehrs fahren. Bislang ist es so, dass die autonomen Autos im öffentlichen Verkehr nur auf digitalen Testfeldern, zum Beispiel auf der A9 fahren dürfen. Der Verkehrsminister zählt zu diesen „bestimmten Bereichen“ zum Beispiel Shuttle-Verkehre, „People-Mover“, Hub2Hub-Verkehre, nachfrageorientierte Angebote in Randzeiten, Beförderung von Personen und / oder Gütern auf der ersten oder letzten Meile und „Dual Mode Fahrzeuge“.

Neues Gesetz Mitte 2021

Das neue Gesetz soll die technischen Anforderungen an den Bau, die Beschaffenheit und die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen regeln. Dazu natürlich auch die Prüf- und Zulassungsverfahren für das Kraftfahrt-Bundesamt. Hier werden dann auch die Pflichten für die Betreiber eines autonomen Autos genauer aufgeführt. Ebenso muss der Datenschutz beachtet werden. Nachträglich sollen Funktionen wie „Schlafen“, die für die autonomen Autos vorgesehen sind, noch im Gesetz mit aufgenommen werden. Aktuell wird das Gesetz noch auf die betreffenden Regionen abgestimmt. Dann soll der Entwurf in die Länder- und Verbändeanhörung gehen. Ziel bleibt dabei der Abschluss bis Mitte 2021.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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