Wer Interesse an einer Photovoltaikanlage hat, jedoch kein Eigenheim besitzt, kann alternativ zu einem Balkonkraftwerk greifen. Diese kompakten Lösungen für Mieter und Wohnungseigentümer ermöglichen die Nutzung von Sonnenenergie auch ohne ein Dach. Nachdem die PV-Anlagen für den Balkon lange Zeit seitens der Politik sträflich missachtet wurden, scheint nun die Idee aufzukeimen, diese deutlich zu stärken. Eine neue Photovoltaik-Strategie möchte unter anderem Balkonkraftwerke bis zu einer Leistung von 800 Watt mit klassischen Schukosteckern erlauben. Widersprüche seitens Vermietern sollen außerdem nicht mehr möglich sein.
Rückenwind für Balkonkraftwerke
Offenbar plant Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) einen weiteren Vorstoß im Bereich der Energiewende. Nachdem in den letzten Wochen bereits ein Entwurf zum geplanten Verbot neuer Gasheizungen ab dem Jahr 2024 öffentlich wurde, hat das Ministerium nun eine vielversprechende Photovoltaik-Strategie vorgelegt. Diese sieht unter anderem vor, Meldepflichten deutlich zu vereinfachen. Weiterhin möchte man es den Nutzern erlauben, die kompakte PV-Anlage auch über einen Schukostecker anzuschließen. Potentielle Käufer eines Balkonkraftwerks dürften sich aber vor allem darüber freuen, dass man den Einbau als privilegierte Maßnahme im WEG und BGB aufnehmen möchte. Daraus dürfte folgen, dass Mieter künftig nicht mehr auf eine Genehmigung ihres Vermieters angewiesen sind, wenn sie ein Balkonkraftwerk installieren möchten.
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Dieser darf der Maßnahme folglich nicht mehr widersprechen. Eine weitere bedeutsame Änderung betrifft die maximale Wechselstromleistung, die ein Balkonkraftwerk bieten können darf. Die Grenze liegt bislang bei 600 Watt. Das Strategiepapier sieht jedoch vor, dass die Schwelle auf 800 Watt angehoben werden soll. Endlich sollen auch rückwärtsdrehende Zähler beim Betrieb eines Balkonkraftwerks erlaubt sein – zumindest vorübergehend. So sieht die Regelung wohl vor, dass eine Duldung solcher Zähler solange aufrechterhalten werden darf, bis festgestellt wurde dass ein neuer Zähler vonnöten ist. Damit dürften wohl auch im Rahmen des neuen PV-Strategiepapiers keine rückwärtsdrehenden Zähler bei Besitzern von Photovoltaikanlagen Einzug halten. Auch soll die Duldungslösung nur für kleine Balkonkraftwerke gelten.
Nachfrage dürfte steigen
Ein Blick auf den Markt fördert zutage, dass die Nachfrage nach alternativen Energielösungen stetig steigt. Wer sich kein Balkonkraftwerk errichtet, das Strom ins eigene Netz bringt, stellt sich stattdessen eine Powerstation mit passenden Paneelen auf den eigenen Balkon. Doch auch reine Balkonkraftwerke feiern hohe Verkaufszahlen. Nicht ohne Grund bringen Hersteller zunehmend kompakte PV-Lösungen in den Handel. Ein Beispiel ist das Balkonkraftwerk Anker SOLIX, welches kürzlich präsentiert wurde. Sollten die Änderungen des PV-Strategiepapiers wirklich in die Tat umgesetzt werden, dürften in Zukunft noch weitere Hersteller ihre Version von kompakten Möglichkeiten grüner Energiegewinnung präsentieren. Davon profitiert nicht zuletzt die Umwelt. Da es sich bislang nur um ein Strategiepapier handelt, können wir leider noch nicht sagen, wann die entsprechenden Maßnahmen in die Tat umgesetzt werden.