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Brexit bedeutet Ende für .eu-Domains britischer Bürger und Unternehmen

Organisationen, Unternehmen und Privatpersonen können .eu-Domains nur dann registrieren oder verlängern, wenn sie eine Niederlassung beziehungsweise einen Wohnsitz in der Europäischen Union besitzen. Im Zuge des Brexit würde darüber diskutiert, ob nachdem EU-Austritt von Großbritannien eine Übergangsregelung in Kraft treten soll. Laut den aktualisierten Informationen des Registrar gibt es eine solche Sonderregelung nun jedoch nicht. Da Großbritannien somit ohne Übergangsfrist zu einem Drittstaat wird, der keine .eu-Domains mehr registrieren darf, bedeutet dies, dass .eu-Domains mit britischen Whois-Daten ab dem 30. Mai abgeschaltet werden. Auch die Neuregistrierung von .eu-Domains mit britischen Whois-Daten ist ab dem 30. März nicht mehr möglich

Domains noch zu retten

Domaininhaber mit britischen Whois-Daten werden am 23. März 2019 per E-Mail vom Registrar eine Nachricht erhalten, die sie darauf hinweist, dass ihre registrierten Domains ab dem 30. März gegen die Richtlinien der EUR-ID verstoßen. Die einzige Möglichkeit die Domain weiter zu behalten ist eine Änderung der Whois-Daten auf eine Adresse innerhalb der EU oder den Transfer der Domain auf eine Organisation, ein Unternehmen oder eine Privatperson innerhalb der EU. In der Praxis bedeutet dies, dass fast alle großen Organisationen und Firmen ihre Domains retten können, Privatpersonen werden jedoch nur selten über eine Adresse in der EU verfügen und somit die meisten Domains verlieren.

Deaktivierung am 30. Mai

Domains bei denen die Whois-Adresse nicht bis zum 30. Mai angepasst sind, werden von der EUR-ID zurückgezogen und somit nicht mehr durch den ursprünglichen Inhaber nutzbar. Die Reaktivierung ist maximal ein Jahr möglich, danach kann die Domains durch Dritte über den freien Markt neuregistriert werden. Auch die automatische Verlängerung von Domains mit britischen Whois-Daten ist ab März nicht mehr aktiv. Die Regelung betrifft neben Großbritannien auch das britische Überseegebiet Gibraltar.

Sollte es bei dem EU-Austritt von Großbritannien noch zu einer überraschenden Übergangsregelung kommen, würde die EUR-ID Neuregistrierung erst ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr akzeptieren. Bestehende Domaineigentümer hatten bei einer Übergangsregelung außerdem bis zum 23. Dezember 2020 Zeit, um die Adressen der Domains anzupassen.

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