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Gesetzesänderung: Uploadfilter tritt in Kraft

Zum 01. August 2021 tritt das umstrittene Gesetz für Uploadfilter – das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) – in Kraft. Ab sofort haften große Plattformen für die Uploads ihrer Nutzer.

Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz ist da

Plattformen wie YouTube, Twitter oder Facebook sind mit dem neuen Gesetz verpflichtet, Lizenzverträge über Inhalte abzuschließen, die mithilfe des Dienstes in mehr als geringfügigen Mengen öffentlich wiedergegeben werden.

Deutschland setzt damit zum 01. August die umstrittene EU-Urheberrechtsreform vom Juni 2019 um. Im Gegensatz zu anderen EU-Staaten dürfen hierzulande aber bestimmte Inhalte vor Abschluss eines Beschwerdeverfahrens nicht generell blockiert werden. Das gilt für geschützte Inhalte mit geringem Umfang, wenn diese „weniger als die Hälfte eines Werkes eines Dritten oder mehrerer Werke Dritter enthalten“.

Auch der geringe Umfang ist klar definiert: 15 Sekunden einer Tonaufnahme, 15 Sekunden eines Filmes, 160 Zeichen eines Textes und bis zu 125 Kilobyte eines Fotos oder einer Grafik sind noch möglich. Dabei darf diese Grenze von 50 Prozent auch bei erlaubten Nutzungen wie Parodien oder Karikaturen nicht überschritten werden – die Größenbeschränkungen gelten dabei allerdings nicht.

In Europa müssen die Filtersysteme für Anbieter für Anbieter wie Youtube, Facebook oder Twitter also unterschiedlich funktionieren und an die jeweiligen, landesspezifischen Gesetze angepasst werden – was die Angelegenheit nicht unbedingt leichter gestaltet.

Dementsprechend kritisiert der IT-Branchenverband Eco die Regelung und sieht darin einen „Flickenteppich aus 27 unterschiedlichen Regelungen“.

So reagieren YouTube und Facebook

Wie ein Sprecher von Google mitteilt, passt YouTube die Content-ID-Technik an die neue Gesetzesänderung an. Rechteinhaber erhalten Zugriff auf zusätzliche Tools zum Umgang mit ihren Inhalten. In Deutschland wird indes ein neues Pre-Flagging-Tool für Nutzer und Rechteinhaber eingeführt, während nun alle Urheber auf das sogenannte Copyright Match Tool zugreifen können. Deaktivierungsanträge bei Urheberrechtsverletzungen können laut Google von Rechteinhabern zudem über das Webformular Deaktivierungsanträge eingereicht werden.

Facebook hingegen verweist auf den sogenannten Rights Manager, mit dem Urheber in der Lage sind, ihre geschützten Inhalte auf Facebook und Instagram vollumfänglich zu schützen. Das Tool erkennt dabei Audio- und Videoinhalte, die mit dem Content der Urheber übereinstimmen.

Social Media
13 Plattformen müssen auf die Änderungen des Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz reagieren.

Außerdem ermittelt der Rights Manager mögliche Übereinstimmungen anhand hochgeladener Referenzdateien auf Basis der von Urhebern festgelegten Regeln und Bedingungen. Mithilfe des Tools ist es auch möglich, diese Vorgaben anzufechten – der Urheber hat dann sieben Tage Zeit, um auf die Anfechtung zu reagieren. Auch ein Einspruch gegen die abgelehnte Anfechtung ist von Nutzerseite möglich.

Wie viele Plattformen sind betroffen?

Wie viele Plattformen durch das neue Gesetz überhaupt dazu verpflichtet sind, Lizenzverträge abzuschließen, ist derzeit noch unklar. Die Bundesregierung geht mittelfristig von 13 Dienstanbietern aus, die in den Anwendungsbereich fallen. Allerdings wird lediglich YouTube namentlich erwähnt.

Zwei dieser 13 Anbieter fallen in den Bereich der Startups – hier treten die Uploadfilter erst dann in Kraft, wenn sie monatlich mehr als fünf Millionen einzelne Nutzer vorweisen können. Vier weitere Plattormen gelten als kleine Anbieter (mit weniger als einer Million Euro Jahresumsatz in der EU) und sind damit ebenfalls ausgenommen. Damit bleiben noch sieben Plattformen, die zwingend den Uploadfilter installieren müssen.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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