Auf dem Weg in den wohlverdienten Urlaub gibt es wohl kaum etwas ärgerlicheres als einen verspäteten oder gar ausgefallenen Flug. Sollte es dazu kommen, kannst du dich allerdings auf die in der EU geltenden Fluggastrechte verlassen. Im Folgenden wollen wir dir zeigen, was du im Ernstfall tun kannst und wie du dein Recht auf Entschädigung durchsetzen kannst.
Welche Fluggastrechte hast du?
Es gibt verschiedene Ursachen, die für eine Verspätung oder gar einen kompletten Ausfall deines Flugs führen können. Sollte es dazu gekommen sein, musst du dich je nach Reiseart an verschiedene Adressaten wenden. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, wendet sich an den Reiseveranstalter. Solltest du hingegen den Flug gesondert gebucht haben, musst du dich an die zuständige Fluggesellschaft wenden.
Annullierung des Flugs
Doch welche Rechte bestehen im einzelnen? Das kommt darauf an, ob es sich um eine bloße Verspätung oder gar eine Annullierung handelt. Am einfachsten ist die Rechtslage bei einem Flugausfall. Sollte dein Flug nämlich gar nicht erst stattfinden, hast du das Recht auf eine alternative Beförderung. Das kann zum einen ein anderer Flug oder bei Kurzstreckenflügen auch ein Bahnticket sein.
Wer jedoch gar keine Alternative haben möchte, für den besteht im Falle der Annullierung auch ein Rücktrittsrecht. Infolgedessen wird der Beförderungsvertrag aufgelöst und du erhältst einen Anspruch auf die Rückzahlung des Ticketpreises. Fällt der Flug hingegen bei einer Pauschalreise aus, muss der Reiseveranstalter dafür sorgen, dass du auf andere Weise an deinem Urlaubsziel ankommst.
Verspätung des Flugs
Egal, ob es sich um eine Annullierung oder Verspätung des Flugs handelt. In beiden Fällen musst du dich in der Regel auf eine Wartezeit einstellen. Dementsprechend steht die zuständige Airline in der Pflicht, gewisse Betreuungsleistungen zu erfüllen. Diese können je nach Dauer der Verspätung verschiedene Ausmaße annehmen. Von einer Flasche Wasser bis über einen Snack umfasst das mitunter auch die Übernachtung im Hotel. Doch leider halten sich nicht alle Airlines daran.
Das bedeutet aber nicht, dass du am Flughafen verhungern oder verdursten musst. Schließlich gewährt dir die EU-Fluggastrechteverordnung eben genau diese Rechte. Stattdessen kannst du in Vorkasse gehen und dir zum Beispiel in Eigenregie etwas zu essen kaufen. Im Nachhinein kannst du die Ausgaben von der Fluglinie ersetzt verlangen. Aus diesem Grund ist es durchaus ratsam, dass du Kassenbons für entsprechende Ausgaben gut aufbewahrst.
Der Anspruch auf Schadensersatz
Ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht dann, wenn eine Verspätung um mindestens drei Stunden vorliegt. Das regelt die EU-Fluggastrechteverordnung. Wie hoch der Schadensersatz ausfällt, hängt dabei von der Entfernung des Zielflughafens bzw. der Flugdauer ab. Dabei ist eine Entschädigung von bis zu 600 Euro möglich. Allerdings gilt die EU-Fluggastrechteverordnung nicht international.
Du kannst dich nur dann auf sie berufen, wenn eine der vom Gesetz vorgesehenen Voraussetzungen vorliegt:
- Airline mit Sitz in der EU
- Flug startet in der EU
- Flug startet und landet in der EU
Sollte sich dein Flieger um mehr als fünf Stunden verspäten, hast du nicht nur einen Anspruch auf Schadensersatz. Alternativ entsteht für dich ein Rücktrittsrecht. Dabei verzichtest du auf den Flug und bekommst den kompletten Ticketpreis erstattet. Allerdings müssen die Fluglinien nicht immer Schadensersatz zahlen. Bei „außergewöhnlichen Umständen“ wie bspw. Unwetter entfällt die Pflicht.
So setzt du deine Fluggastrechte erfolgreich durch
Sollte es zur Verspätung oder Annullierung gekommen sein, musst du dich an Reiseveranstalter oder die Airline wenden. Allerdings darfst du dich als Privatperson hier auf lange Wartezeiten einstellen, da die Anliegen erfahrungsgemäß recht schleppend von den Airlines bearbeitet werden. Insbesondere Personen ohne Rechtsschutzversicherung sollten stattdessen lieber auf die Unterstützung von einem auf Fluggastrechte spezialisierten Unternehmen wie AirHelp setzen.
Der große Vorteil bei AirHelp: Du trägst im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung und einem anschließenden Misserfolg vor Gericht keinerlei Kosten. Stattdessen erkämpft AirHelp für dich den Schadensersatz und behält im Falle des Erfolgs eine Provision für sich ein. Das erspart dir nicht nur jede Menge Zeit und Stress. Obendrein erhältst du deine Erstattung meist deutlich schneller, als hättest du dich selbst bei der Airline gemeldet.