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Datenschutz: Google muss Strafe von 50 Millionen Euro zahlen

Die französische Datenschutzbehörde CNIL stellte Datenschutzverstöße des US-amerikanischen Internetkonzerns Google fest und verurteilte ihn daher zu einer Strafe von 50 Millionen Euro. Geklagt hatte neben der NGO LQDN der aus Österreich stammende Facebook-Kritiker Max Schrems mit seiner Organisation NOYB.

Die Behörde gab an, dass Google zwar alle nötigen Informationen liefere, diese jedoch schwer zugänglich mache, was es dem Nutzer erschwere, einen Überblick über alle datenschutzrelevanten Informationen zu erhalten. Ferner äußerte CNIL Kritik an der personalisierten Werbung Googles. Die Nutzer würden nicht ausreichend darüber informiert, mit welchen Aktionen sie dieser zustimmten.

Bei der nun verhängten Geldstrafe handelt es sich um die erste durch die Behörde ausgesprochene Verurteilung aufgrund der neuen Datenschutzregeln in der EU. Die seit einiger Zeit geltende Datenschutzgrundverordnung erlaubt Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens, was die hohe Strafsumme erklärt.

Die französische Datenschutzbehörde ging im Rahmen ihrer Ermittlung die Eröffnung eines Google-Kontos über das Betriebssystem Android Schritt für Schritt durch. Im Rahmen der Anmeldung lieferte Google zwar zahlreiche Datenschutzinformationen – um zu diesen Informationen zu gelangen, waren jedoch mehrere Klicks nötig. Darüber hinaus waren die relevanten Angaben über mehrere einzelne Dokumente verteilt, was die Übersicht erschwerte. Darüber hinaus seien einige Informationen unklar formuliert.

Google teilte mit, nach einer ausführlichen Prüfung des Beschlusses über das weitere Vorgehen in diesem Fall entscheiden zu wollen. Man sei entschlossen, die hohen Erwartungen der Nutzer hinsichtlich Transparenz und Datenkontrolle zu erfüllen. Finanziell dürfte der Betrag für Google kein größeres Problem darstellen. Der Konzern verkraftete vor nicht allzu langer Zeit deutlich höhere Strafzahlungen, die durch die EU-Kommission verhängt wurden, problemlos.

Max Schrems, der die spendenfinanzierte Organisation NOYB (steht für: None of Your Business) leitet, begrüßte die Entscheidung. Er zeigte sich erfreut darüber, dass europäische Behörden die Chance nutzen würden, klare Rechtsverstöße zu ahnden. Schrems reichte jüngst auch Beschwerden gegen die Konzerne Apple und Amazon ein.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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