Der Digital Markets Act (DMA) sieht für sogenannte Gatekeeper strengere Regeln vor. Ziel ist es, mehr Fairness auf dem europäischen Markt zu schaffen. Das bekommt nun auch der Urlaubsgigant Booking.com zu spüren.
Strengere Regeln für Booking.com
Der Digital Markets Act (DMA) wurde von der EU ins Leben gerufen, um die wettbewerbsschädigende Machtposition von Großunternehmen der Tech-Branche einzudämmen. Im Fokus stehen dabei sogenannte Gatekeeper (dt. Torwächter). Mit Booking.com gibt es in der bislang noch recht überschaubaren Liste nun einen Neuzugang.
So teilt die EU-Kommission in ihrer öffentlichen Stellungnahme mit: „Auf der Grundlage der von Booking.com am 1. März 2024 vorgelegten Selbsteinschätzung, dass das Unternehmen die einschlägigen Schwellenwerte erfüllt, hat die Kommission festgestellt, dass dieser zentrale Plattformdienst eine wichtige Schnittstelle zwischen Unternehmen und Verbrauchern darstellt“.
Booking.com zeigte sich auf dem Weg hin zum Gatekeeper als recht kooperativ. Schließlich kündigte der Reisegigant bereits 2023 an, dass man im folgenden Jahr die Kriterien erfüllen werden. Damit gesellt sich das Unternehmen zu mittlerweile insgesamt sechs Firmen bzw. 22 Services, welche die EU-Kommission bereits als Torwächter eingestuft hat. Hierzu gehören namhafte Konzerne wie Alphabet, Amazon, Apple, Meta und Microsoft.
Booking.com zeigte sich transparent
Doch was genau ändert sich nun für Booking.com? Unternehmen, die als Torwächter eingestuft werden, müssen einem strengen Regelkatalog entsprechen. Die daraus resultierenden Auflagen müssen binnen eines halben Jahres erfüllt sein. Andernfalls drohen hohe Schadensersatzzahlungen, die anhand des Jahresumsatzes berechnet werden.
Viel gravierender sind jedoch die zwingenden unternehmerischen Entscheidungen, die für Gatekeeper folgen. Bestes Beispiel ist wohl Apple. Der Tech-Konzern sah sich aufgrund der Vorschriften des DMA dazu gezwungen, weitere App Stores wie Setapp zulassen zu müssen. Auch Booking.com muss nun andere Wege gehen.
Aus der offiziellen Mitteilung der EU-Kommission geht hervor, dass das Unternehmen nun seinen „Endnutzern mehr Auswahl und Freiheit sowie den Geschäftskunden einen fairen Zugang zu den Gatekeeper-Diensten bieten“ muss. Wie genau Booking.com dieses Ziel erreichen will, ist derzeit noch unbekannt. Da die Einstufung für das Buchungsportal allerdings keine Überraschung war, dürfte man hinter den Kulissen bereits Vorbereitungen getroffen haben.
Gilt X ebenfalls bald als Gatekeeper?
In der EU diskutiert man offenbar auch heiß über die Zukunft von X, das einst auf den Namen Twitter hörte. Laut Kommission soll der Kurznachrichtendienst wohl bereits jetzt die notwendigen Kriterien für die Einstufung als Gatekeeper erfüllen. Doch anders als Booking.com sträubt sich das im Oktober 2022 vom umstrittenen Tech-Milliardär Elon Musk übernommene Unternehmen derzeit noch, die Einstufung anzuerkennen.
Schließlich sehe man innerhalb des Unternehmens die nötigen Voraussetzungen nicht als erfüllt an. Insbesondere die Eigenschaft, als Schnittstelle zwischen Verbrauchern und Unternehmen zu gelten, ist aus Sicht von X nicht gegeben. Darüber will sich die EU-Kommission selbst ein Bild machen. Eine insgesamt fünf Monate andauernde Marktuntersuchung soll die Frage klären.