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EU: Der Digital Markets Act bringt strengere Regeln für US-Tech-Konzerne

Die EU und US-Tech-Konzerne scheinen einfach nicht auf einen grünen Zweig zu kommen. Insbesondere im Bereich des Datenschutzrechts sind Konzerne wie Apple, Amazon und Google ein rotes Tuch für die Unionsstaaten. Nun hat man sich endlich auf ein neues Gesetz geeinigt, das den Spielraum der „Big Player“ aus den Vereinigten Staaten einschränken soll und für Klarheit sorgt.

Strengere Regeln für Amazon, Google und Apple

Regelmäßig geraten die großen Tech-Konzerne aus den USA in Konflikt mit der EU. Neben dem Datenschutzrecht ist dabei auch das Wettbewerbsrecht ein relevanter Reibungspunkt. Angesichts der zweifelsohne marktführenden Stellung einiger IT-Firmen aus den USA scheint dies durchaus angebracht. Dementsprechend hat man sich nun nach monatelangen Gesprächen innerhalb der Kommission auf den sogenannten Digital Markets Act geeinigt. Dieser soll für Mitbewerber, aber auch für Verbraucher einen faireren Markt schaffen.

„Schluss mit der ständig steigenden Dominanz“

Zu den Regelungen des neuen DMA äußerte sich unter anderem Andreas Schwab (CDU). Der Europaabgeordnete stapelt nicht gerade tief, wenn er sagt:

„Diese Einigung leitet weltweit eine neue Ära der Tech-Regulierung ein“

Was genau er damit meint, scheint zumindest in der Theorie klar zu sein. Schließlich soll das neue Gesetz zu den Digitalen Märkten dafür sorgen, dass die Markthoheit der Tech-Konzerne aus den USA auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt wird. Schwab sagt diesbezüglich weiterhin:

„Das Gesetz über digitale Märkte macht Schluss mit der ständig steigenden Dominanz der Big-Tech-Unternehmen. Jetzt müssen die Digitalunternehmen zeigen, dass sie auch fairen Wettbewerb im Internet zulassen.“

Endlich ernstzunehmender Strafkatalog

Es ist ja nicht so, als würde die EU bei Verstößen gegen die DSGVO oder das Wettbewerbsrecht nicht gegen Konzerne wie Meta oder Google vorgehen. Allerdings sind die Sanktionen häufig nur wirtschaftlicher Natur und in der Regel nur Peanuts für die Konzerne. Mit dem DMA soll sich dies ändern. So soll der Maßnahmenkatalog etwa auch eine ganze Auflösung von Großunternehmen beinhalten. Dies könnte dafür sorgen, dass große Tech-Konzerne gar nicht erst versuchen viele kleine Unternehmen zu schlucken. Kritik kommt derweil von betroffenen Unternehmen. Insbesondere Apple ist nicht gerade erfreut über den DMA. Dabei beanstandet der US-Konzern nicht nur, dass der Vertrieb von Apps und anderem geistigen Eigentum erschwert werden könnte.

Obendrein beschwert sich das Unternehmen aus Kalifornien über zu wenig Datenschutz für seine Nutzer. Was auf den ersten Blick nach nachvollziehbarer Kritik klingen mag, ist im Detail fast schon eine Farce. Apple spielt hier nämlich auf sein fragwürdiges Ökosystem an. Im Rahmen des App Stores verlangt der Konzern teils horrende Summen von den App-Entwicklern, wenn eine App gekauft bzw. ein In-App-Kauf getätigt wurde. Dank des DMA können nun Mitglieder der sogenannten „Coalition für App Fairness aufatmen“. Sie setzten sich für einen fairen Vertrieb von Apps und dazugehörigen Zusatzinhalten ein. Zu dem Verbund gehören unter anderem namhafte Unternehmen wie Epic Games. Die waren es auch, die den Streit um Apples Ökosystem angestoßen haben.

Das wurde aber auch Zeit

Die neuen Regelungen wirken wohl vor allem deshalb historisch, weil die letzten vergleichbaren Vorgaben für das Internet knapp zwanzig Jahre her sind. Damals beschäftigte sich die EU aber mit einem Internet, das man mit dem heutigen World Wide Web kaum noch vergleichen kann. Insbesondere die Schnelllebigkeit und die schiere Größe erfordert es, auch hier sichere und allgemein gültige Regeln aufzustellen. Ansonsten läuft das Internet Gefahr, sich in einen rechtsfreien Raum zu verwandeln. Dabei sind es nicht unbedingt nur die mangelnden Regelungen, die zu dem Zustand geführt haben. Es fehlte vielmehr an einem durchschaubaren Fahrplan, der zurate gezogen werden kann, wenn ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht im Raum steht. Mit dem herkömmlichen Wettbewerbsrecht kommt man im World Wide Web häufig aber nicht wirklich weit. Umso wichtiger ist die Schaffung des Digital Markets Act.

Kleine Unternehmen müssen sich nicht fürchten

Als die ersten Ausfertigungen des DMA in Umlauf gerieten, fürchteten auch kleinere Unternehmen um ihre wirtschaftliche Zukunft. Schließlich waren manche Regelungen missverständlich formuliert und steuerten ihrem eigentlichen Zweck entgegen. Wenn man einen Blick auf die Unternehmen wirft, für die der DMA gilt, wird schnell klar, dass diese Ängste nicht berechtigt sind. So reicht es nicht allein aus, genügend Nutzer auf der eigenen Webseite vorzeigen zu können. Obendrein muss ein Unternehmen, das unter den DMA fällt, im Jahr mindestens 7,5 Milliarden Euro Umsatz verzeichnen können.

Alternativ muss ein Kapital von mindestens 75 Milliarden Euro vorliegen. Doch wo ist da der Bezug zum Internet, mag sich an dieser Stelle der eine oder andere Fragen. Zusätzlich zu den wirtschaftlichen Voraussetzungen muss auch ein gewisser Traffic vorliegen. Dazu gehören beispielsweise mindestens 45 Millionen aktive Nutzer. Folglich wird schnell klar, dass kleine Unternehmen keine Angst haben müssen, Negativfolgen des DMA spüren zu müssen. Europäische Plattformen wie Zalando oder Etsy beschwerten sich vor einigen Monaten über mögliche Folgen des DMA.

Auch die Nutzer profitieren

Die neuen Ge- und Verbote für die Big-Tech-Konzerne bieten nicht nur viele Vorteile für kleine Unternehmen. Auch wir als Endkunden profitieren davon. Insbesondere die neue Wahlfreiheit ist dabei von großem Vorteil. Ein Beispiel sind sicherlich die neuen Regelungen für große Messenger wie WhatsApp. Metas Chat-App muss künftig auch eine Kommunikation mit anderen Messengern erlauben. Damit kann man als Nutzer von WhatsApp auch mit anderen kommunizieren, die das Programm selbst gar nicht installieren wollen. Wie und wann das Ganze umgesetzt wird, steht allerdings noch in den Sternen. Fest steht bislang wohl nur, dass eine entsprechende Funktion für Gruppenchats bereits in naher Zukunft kommen soll.

DMA muss noch abgesegnet werden

Einen Wermutstropfen gibt es dann doch für Freunde des Datenschutzes. So findet in dem Regelungskatalog wohl kein Verbot von personalisierter Werbung Platz. Dies wäre allerdings nicht nur für die Tech-Konzerne, sondern auch für die werbenden Unternehmen eine echte Hiobsbotschaft gewesen. Bei den Chefetagen der Tech-Konzerne aus den USA dürfte der DMA sicherlich nicht zu Freudensprüngen führen. Allerdings bleibt den Unternehmen wohl noch ein wenig Zeit, um die eigene Marktstrategie an die EU anzupassen. Der Digital Markets Act entfaltet bislang nämlich noch keine Wirkung. Zunächst muss er noch vom EU-Rat sowie dem Parlament abgesegnet werden.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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