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Digital Markets Act: iMessage bleibt exklusiv bei Apple

Der von der EU ins Leben gerufene Digital Markets Act (DMA) soll die Marktmacht von Tech-Konzernen auf einem gesunden Niveau halten. Das umfasst natürlich auch Apple. So war es beispielsweise lange Zeit fraglich, ob der hauseigene Messengerdienst iMessage für den Markt geöffnet werden muss, um wettbewerbsrechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Nun steht fest: iMessage bleibt exklusiv für Apple-User.

Apple iMessage ist kein Gatekeeper-Service

Ob Apple anderen Unternehmen Tür und Tor zu iMessage öffnen muss, hing von einer Schlüsselfrage ab. Handelt es sich um einen sogenannten Gatekeeper-Service? Dies hätte dann vorgelegen, wenn der Messengerdienst Konkurrenten die Chance nimmt, ebenfalls erfolgreich am Markt teilzunehmen. Am Dienstag beantwortete die EU-Kommission die brennende Frage nach langer Auswertung von Argumenten nun offiziell. Apple iMessage ist demnach kein Gatekeeper-Service. Damit ist der Messenger ein echter Exot in den Reihen der Apple-Dienste. Schließlich hat die Kommission bereits in jüngster Vergangenheit festgestellt, dass nicht nur der Apple-Browser Safari als Gatekeeper klassifiziert werden kann.

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Obendrein wurde mit iOS das gesamte Betriebssystem von iPhone und iPad als ein solcher Wettbewerbskiller bezeichnet. Selbiges gilt für den Apple App Store. Da iMessage kein Gatekeeper-Service im Sinne des DMA ist, bleiben für Apple auch die Negativfolgen aus. So muss der kalifornische Tech-Konzern seinen hauseigenen Messenger nun nicht für andere Unternehmen öffnen. Für die namhafte Konkurrenz von Meta dürfte das alles andere als erfreulich sein. Schließlich gelten deren Services in Form von Facebook Messenger und WhatsApp als Gatekeeper im Sinne des DMA. Der große Konzern muss dementsprechend andere Unternehmen gewähren lassen, wenn diese ihren Messenger kompatibel machen möchten.

DMA greift hier nicht

Ob ein Gatekeeper-Service vorliegt, richtet sich nicht nur nach der Nutzerzahl. Hier wäre iMessage mit seinen 45 Millionen Usern nämlich zweifelsohne einschlägig. Auch andere Rahmenbedingungen müssen seitens der Kommission einbezogen werden, wenn es um die Klassifizierung geht. So zum Beispiel die Frage nach der Art der Nutzer. Sollte der Messenger nämlich zu einem nicht zu vernachlässigenden Teil auch als Plattform für die Kontaktaufnahme zwischen Unternehmen und Verbrauchern verwendet werden, ist das für die Klassifizierung äußerst wichtig. Dass dies bei iMessage quasi nicht der Fall sei, war bislang immer das Schlüsselargument von Seiten Apples. Möglicherweise hat die Kommission dem Tech-Konzern hier Recht gegeben.

Apple muss sich ab März öffnen

Bei Apple kann man allerdings nur von einem kleinen Sieg sprechen. Wie eingangs erwähnt, hat die EU-Kommission nämlich durchaus einige Services des Unternehmens im Blick. Bei Browser, Betriebssystem und Apple App Store muss sich bereits im März diesen Jahres einiges ändern. Hier besteht für den Tech-Konzern aus Kalifornien nämlich die Pflicht zur Öffnung. In der Praxis dürfte das dann so aussehen, dass du auf deinem iPhone nicht mehr nur den Apple App Store als Quelle für neue Apps verwenden können sollst. Auch alternative Marktplätze dürften ihren Weg auf Smartphone und Tablet finden.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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