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Digitale-Dienste-Gesetz: Anonymität im Internet?

Das EU-Parlament hat einen überarbeiteten Entwurf des Digitale-Dienste-Gesetzes vorgelegt, der unter anderem eine deutliche Einschränkung der Trackingmöglichkeiten im Internet vorsieht. Der prinzipiell datenschutzfreundliche Entwurf zielt jedoch gleichzeitig auf eine De-Anonymisierung im pornografischen Bereich.

Freier Zugang auch ohne Tracking

Der vom EU-Parlament vorgelegte Gesetzesentwurf sieht einen freien Zugang zu Internetseiten vor – auch ohne Tracking. Modelle, nach denen Nutzerinnen und Nutzer dem Tracking zustimmen müssen, um eine Seite nutzen zu dürfen, wären damit grundsätzlich ausgeschlossen. Möglich sein sollen lediglich „faire und angemessene“ alternative Zugänge. Was genau hierunter zu verstehen ist, ist nicht klar; ob etwa ein kostenpflichtiger Zugang, den etwa zahlreiche große Zeitungen heute als Alternative zur Nutzung mit Tracking anbieten, die Anforderungen erfüllt, müsste geklärt werden. In jedem Falle vorgesehen ist etwa die Einblendung von Werbung ohne Tracking als Alternative.

Vorgesehen ist ferner, dass ein auf der Kategorisierung schutzbedürftiger Gruppen bauendes Targeting verboten sein soll. Gleiches gilt für die Verarbeitung von Daten zu politischer Meinung, weltanschaulicher Überzeugung und sexueller Orientierung zu Werbezwecken. Auch Daten Minderjähriger sollen zu diesem Zweck nicht verarbeitet werden dürfen.

Eine weitere Änderung betrifft die Barrierefreiheit der Ablehnungsoptionen: Die Ablehnung des Trackings soll „weder schwieriger noch zeitaufwendiger“ als die Einwilligung sein – was heute in der Regel nicht der Fall ist.

Plädoyer für Anonymität im Internet – mit Einschränkungen

Insgesamt richtet sich der Entwurf damit gegen das zunehmende Tracking von Nutzerinnen und Nutzern, das heute allgegenwärtig ist und die Grundlage des Geschäftsmodells von Konzernen wie Facebook oder Google darstellt. Entsprechend wird in der Pressemitteilung des EU-Parlaments festgehalten, dass ein „Recht, Dienste anonym zu nutzen und zu bezahlen“ gefordert wird. Der EU-Abgeordnete der Piratenpartei Patrick Breyer, der als Experte in Datenschutzfragen gilt, begrüßte den Schritt explizit als großen „Sieg für den Schutz unserer Privatsphäre und Sicherheit im Internet“.

Einen wesentlichen Kritikpunkt sieht Breyer im ebenfalls in den Entwurf aufgenommenen Vorschlag, Anbieter von Pornoportalen zur Verifikation aller Nutzerinnen und Nutzer, die Materialien hochladen, zu verpflichten. Diese Verifikationspflicht untergräbt nach Breyer „das Recht auf Anonymität und gefährdet die Sicherheit und das Leben von Sexarbeitern in der Europäischen Union“.

Weitere Vorschläge wie der des völligen Verbots personalisierter Werbung wurden nicht in den Entwurf aufgenommen, wofür das Corporate Europe Observatory auch den Lobbyismus von Google, Facebook und Co verantwortlich macht.

Ob das Digitale-Dienste-Gesetz in der nun vorgeschlagenen Form angenommen werden wird, ist aufgrund der schwachen Position des demokratisch gewählten EU-Parlaments fraglich; neben dem Parlament muss auch der Rat der EU zustimmen, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten sind.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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