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EU-Ausschüsse wollen automatisierte Gesichtserkennung verbieten

Die EU befasst sich derzeit intensiv mit Künstlicher Intelligenz und ihren Folgen für das öffentliche Leben. In diesem Zusammenhang haben zwei damit befasste EU-Ausschüsse nun einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der unter anderem ein ausnahmsloses Verbot des Einsatzes automatisierter Gesichtserkennung im öffentlichen Raum vorsieht.

Streit zwischen EU und Mitgliedstaaten steht bevor

Dieser Vorstoß, der die Privatsphäre und das Selbstbestimmungsrecht von Privatpersonen gegenüber dem Staat schützen soll, kommt überraschend, da die bisherigen Entwicklungen in diesem Bereich in die entgegengesetzte Richtung deuteten. So fordern etwa die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Kommission weitgehende Rechte für KI-Überwachung im öffentlichen Raum. Auch in Deutschland hat es bereits ein entsprechendes Pilotprojekt gegeben. Frankreich plant vor der Olympiade 2024 in Paris eine enorme Ausweitung des Einsatzes entsprechender Technik – der mit einiger Sicherheit nach dem Sportevent nicht zurückgefahren werden soll.

Die mit KI-Fragen befassten EU-Ausschüsse möchten alldem nun einen Riegel vorschieben und die Freiheitsinteressen von Privatpersonen gegenüber den Sicherheitsinteressen der Staaten durchsetzen. Die Verhandlungsführer Brando Benifei und Dragoș Tudorache zeigten sich überzeugt, die Mitgliedsstaaten letztlich vom Verbot überzeugen zu können. Benifei warnte in diesem Zusammenhang vor einem „Sicherheitsalbtraum“. Eine Abschwächung von Grundrechten sei nicht hinnehmbar.

EU-Parlament muss über Vorschlag abstimmen

Ob der nun vorgelegte Vorschlag letztlich tatsächlich in Kraft treten wird, ist bisher jedoch völlig unvorhersehbar. Neben der Zustimmung der Mitgliedsstaaten, die ungewiss ist, ist zunächst die des EU-Parlaments erforderlich. Diese ist wahrscheinlicher, da in den Vorschlag bereits rund 3.000 Änderungswünsche der EU-Abgeordneten eingearbeitet worden sind. Die Abstimmung im EU-Parlament ist für den kommenden Monat geplant.

Neben dem Verbot des Einsatzes automatischer Gesichtserkennung und anderer Identifizierungsprogramme im öffentlichen Raum enthält der Gesetzesvorschlag zahlreiche weitere Regelungen, die den Einsatz von Künstlicher Intelligenz regulieren sollen. So ist etwa vorgesehen, dass Anbieter von KI-Chatbots oder -Bildgeneratoren „eine hinreichend detaillierte Zusammenfassung der Verwendung von urheberrechtlich geschützten Trainingsdaten dokumentieren und öffentlich zugänglich machen“ müssen. Ferner müssen sie sicherstellen, dass erzeugte Inhalte nicht gegen EU-Recht verstoßen.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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