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EU: Gremien einigen sich auf Inhalte des Digital Services Act

Der Weg zu einem einheitlichen Digitalgesetz in der EU steht kurz vor den Zielgeraden. So haben sich EU-Kommission und EU-Rat über die Inhalte des „Digital Services Act“ geeinigt. Welche genau das sind, wollen wir im Folgenden einmal näher skizzieren.

Ein „digitales Grundgesetz“ für das Internet

Der Digital Services Act soll nicht weniger sein als Grundsatz für alle Internetdienste innerhalb der Europäischen Union. Nach vielen langen Verhandlungen haben sich die wichtigsten Gremien innerhalb der EU nun über das Grundgerüst dieses Normenkonstruktes geeinigt. Dies verkündete man am Samstag. Und alle Beteiligten zeigen sich mit vor Stolz geschwellter Brust. Schließlich soll der Digital Services Act gewissermaßen als „digitales Grundgesetz“ agieren. Ziel Nummer Eins scheint dabei zu sein, rasant wachsende Tech-Konzerne wie Google, Amazon oder Meta in Schach zu halten.

Von der Leyen ist überzeugt

Besonders glücklich scheint die ehemalige Bundesministerin und amtierende Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen (CDU), zu sein. Die Politikerin hat seit Beginn ihrer Präsidentschaft keinen Hehl daraus gemacht, dass sie die Zeiten grenzenlosen Agierens großer Tech-Konzerne im World Wide Web nicht mehr gutheißen möchte. Der Digital Services Act scheint nun ein wirkungsvoller Schritt in die richtige Richtung zu sein.

„Der DSA wird die Grundregeln für alle Online-Dienste in der EU verbessern“

sagt von der Leyen in einem öffentlichen Statement. Und dabei wurde die CDU-Politikerin auch noch genauer indem sie betonte

„Er wird dafür sorgen, dass das Online-Umfeld ein sicherer Raum bleibt, der die freie Meinungsäußerung und Möglichkeiten für digitale Unternehmen schützt.“

Auch im Internet gelten Gesetze

Der Digital Services Act steht ganz offenbar unter der Überschrift, dass man den Ruf des Internets als rechtsfreien Raum ausmerzen möchte. Nach der Vorstellung von Ursula von der Leyen soll die Schlussfassung des Digital Services Act so formuliert sein,

„dass das, was offline illegal ist, auch online illegal sein sollte“

Dies mag zwar so klingen, als hätten im Internet bislang keine Gesetze Geltung gehabt, aber natürlich war das World Wide Web kein wilder Westen. Vielmehr sollte man im Digital Services Act die Chance sehen, dass die Regularien nun deutlich nachvollziehbarer und vor allem auch kontrollierter von statten gehen dürften. Dementsprechend bezeichnet es auch Alexandra Geese (Die Grünen) treffenderweise als einen

digitalen Frühling.

Folgt man der Meinung der Politikerin, die sich seit geraumer Zeit mit dem Digital Services Act beschäftigt, könnte dieser einen

„ersten, entscheidenden Schritt zu mehr Demokratie und Freiheit im Netz“

darstellen.

Der rote Faden klingt vielversprechend

Bislang liegt natürlich noch keine finale Fassung des Digital Services Act vor. Dementsprechend kann man sich nur auf Aussagen der am Verhandlungstisch sitzenden Gremien stützen. Hieraus kann man zumindest aber ein Grundgerüst und damit auch einen roten Faden ableiten. Im Grundsatz soll mithilfe des Digital Services Act der Machtbereich von Online-Plattformen reguliert werden. Dementsprechend stellt er einen Normenkatalog dar, an den sich große Unternehmen wie Amazon, Google und Meta auch in Zukunft zu halten haben. Gelten soll er in der gesamten EU. Laut EU-Kommission sind dabei insbesondere die Grundrechte der Nutzer zu schützen. Dies betrifft nicht nur Datenschutz, sondern auch die Entfernung von illegalem Content.

Nicht jeder ist betroffen

Der Wirkungsbereich des Digital Services Act betrifft nicht jede Online-Plattform. Ziel war es vielmehr, die großen Konzerne zu erreichen. Wer schlussendlich betroffen ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Dabei spielen neben der bloßen Größe des Unternehmens auch die Auswirkungen auf das gesamte Internet eine große Rolle. Stichwort wäre dabei zum Beispiel Google als größte Suchmaschine, aber auch Werbeplattform. Um diesen Anbieter kommt man quasi nicht herum, wenn man im Internet surft. Das Gesetz selbst wird dabei von sogenannten Online-Vermittlern sprechen. Neben Suchmaschinen wie Google zählt man auch soziale Netzwerke und Online-Marktplätze mit hinein. Folglich werden es vor allem US-amerikanische Tech-Konzerne sein, die sich an die neuen Regeln halten müssen.

Insbesondere Meta mit seinem Konstrukt aus verschiedenen sozialen Netzwerken, Amazon mit seinem gigantischen Marktplatz und auch Apple mit seinem großen App Store für Software-Anwendungen müssen sich auf neue Sorgfaltspflichten gegenüber ihren Kunden einstellen. Darüber hinaus möchte die EU auch Anbieter rund um das Thema der Netzinfrastruktur in den Wirkungskreis aufnehmen. Insbesondere Stellen bei denen man seine Domain registrieren lassen kann oder auf Cloud-Dienste zugreift, sollen darunter fallen. Dabei möchte die EU ganz klar zwischen großen und kleineren Unternehmen unterscheiden.

Mit den meisten Regularien sollen die Konzerne belegt werden, deren Service von über 10 Prozent der insgesamt 450 Millionen Verbraucher in der EU genutzt wird. Hier lassen sich wieder große Namen wie Amazon, Meta oder Google als Beispiele nennen. Schließlich wird dieser Punkt zweifelsohne auf alle drei Unternehmen zutreffen. Damit kleine Unternehmen nun nicht fürchten müssen, angesichts neuer Regelungen auf dem hart umkämpften Markt unterzugehen, hat die EU auch an diese gedacht. So sollen die Pflichten des Digital Services Act nur eingeschränkt für kleinere und/oder frisch gegründete Unternehmen bzw. Startups gelten. Wer eine Nutzerzahl von unter besagten 10 Prozent im Monat aufweist, muss „nur“ ausgewählte Pflichten einhalten.

Kampf gegen Hatespeech und Desinformation

Eine Maßgabe des Digital Services Act ist ganz offensichtlich, User im Internet vor gefährdenden Inhalten zu bewahren. Um dies möglich zu machen, stehen die betroffenen Unternehmen in der Pflicht, ihren Nutzern zu ermöglichen, diese zu melden. Damit mit dem Werkzeug des Meldens kein Schindluder getrieben wird, möchte die EU auch eine Zusammenarbeit mit sogenannten „trusted flaggers“ ermöglichen. Diese agieren dann wie eine Art Moderator und nehmen eine neutrale Position ein. Obendrein soll die Schwelle zum Löschen von illegalen Inhalten niedriger gesetzt werden. Insbesondere dann, wenn Behörden gegen selbige vorgehen möchten, ist bislang noch ein Richtervorbehalt gegeben. Dieser soll wegfallen, was beispielsweise das Löschen von Hasskommentaren vereinfachen soll.

Hieraus ergibt sich obendrein eine Löschpflicht für die entsprechende Plattform. Selbiger soll die Plattform nicht nur schnellstmöglich nachkommen. Bei schwerwiegenden Rechtsverstößen muss auch die Polizei informiert werden. Im Fokus steht dabei aber nicht nur die Beleidigung oder das Bedrohen von Personen. Ein schnelles Löschen ergibt vor allem auch dann Sinn, wenn es sich um Fake News handelt. Wie gefährlich diese sein können, zeigten zuletzt die Auswüchse der Querdenken-Bewegung. Besonderen Bezug nimmt der Digital Services Act dabei auch auf Neutralität im Bereich von News Feeds. Da maßgeschneiderte Nachrichten-Empfehlungen nämlich dafür sorgen können, dass man in seine ganz eigene News-Bubble abrutscht, sollen in Zukunft zumindest die Algorithmen offengelegt werden, auf denen die Empfehlungen basieren.

Ansprechpartner in der EU verpflichtend

Um die Interaktion mit einem großen Unternehmen außerhalb der EU zu erleichtern, werden alle Plattformen dazu verpflichtet, einen Ansprechpartner in der EU zu benennen. In Bezug auf ein Unternehmen wie Telegramm ist dies durchaus interessant. Schließlich gilt der Messenger für Behörden nach wie vor als Buch mit sieben Siegeln. Mit der Neuregelung könnte es für den Dienst teuer werden, wenn er nicht endlich einen passenden Kontakt offenlegt. Eine entsprechende Pflicht zur Offenlegung betrifft aber nicht nur die Betreiber der Online-Plattform selbst. So sollen auch Online-Marktplätze wie Amazon und Ebay künftig dafür sorgen, dass man die gewerblichen Nutzer leichter nachverfolgen kann. Umgekehrt möchte man mehr Wert darauf legen, dass die Anonymität privater Käufer oder Verkäufer geschützt ist.

Große Tech-Konzerne müssen sich „nackig“ machen

Besonders spannend ist der Digital Services Act in Hinblick auf die Pflichten für sogenannte Big-Tech-Konzerne. Hier findet man allerdings auch noch die größten Fragezeichen vor. Feststeht, dass die Betreiber dazu verpflichtet werden sollen, ihre Algorithmen auf Anfrage offen zu legen. Ausgewählte Personen aus der EU-Kommission sowie bestimmte Abgesandte eines jeden EU-Mitglieds sollen diese dann einsehen dürfen. Dies wäre ein wirklich großer Schritt, da die Algorithmen der heilige Gral eines jeden Big-Tech-Unternehmens sind. Schließlich bilden sie das Fundament für den großen Erfolg. Allerdings muss man hier im Hinterkopf behalten, dass insbesondere Google und Meta heutzutage eine viel zu große Bedeutung im alltäglichen Leben haben, als dass man ihnen die „Geheimniskrämerei“ als unternehmerisches Geheimnis durchgehen lassen könnte.

Viel zu gewichtig ist der Einfluss auf die politische Meinungsbildung und das Nachrichtenverständnis. Folglich ist es mehr als vernünftig, dass man sich das Recht erkämpft, hinter die Kulissen blicken zu dürfen. Fraglich ist jedoch wie weitreichend dieser „Einblick“ sein soll. Schließlich kann man nicht erwarten, dass die Konzerne ihr Erfolgsgeheimnis zu 100 Prozent freigeben werden. Gleichsam stehen die Big-Tech-Konzerne in der Pflicht, ihre Nutzer nicht nur vor Beleidigungen und Drohungen zu bewahren. Auch diffamierende Inhalte, die bestimmte Bevölkerungsgruppen betreffen oder aber gegen den Jugendschutz verstoßen müssen nach Möglichkeit sofort von der Plattform entfernt werden.

Moderatoren müssen offengelegt werden

Mehr Transparenz scheint man nicht nur im Bereich der Algorithmen zu fordern. Auch das Thema Löschung von Inhalten muss in Zukunft nachvollziehbar sein. Dies möchte man beim Digital Services Act mit neuen Regeln zur Moderation erreichen. Die EU-Abgeordnete Geese (Die Grünen) freut sich über diese in Artikel 12 festgeschriebenen Punkte und betitelt sie wie folgt:

„Das ist ein starker grüner Erfolg.“

Doch dieser Meinung sind offenbar nicht alle. So sieht der EU-Abgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) hinter der Transparenz gar die Gefahr von Zensur:

„Die freie Meinungsäußerung im Netz wird nicht vor fehleranfälligen Zensurmaschinen (Upload-Filter), willkürlicher Plattformzensur sowie grenzüberschreitenden Löschanordnungen aus illiberalen Mitgliedsstaaten ohne Richterbeschluss geschützt, sodass völlig legale Berichte und Informationen gelöscht werden können.“

Personalisierte Werbung als leidiges Thema

Das sogenannte Profiling ist längst nicht mehr nur ein Wort, dass wir aus Sendungen wie Aktenzeichen XY oder dem Tatort kennen. Hierbei handelt es sich auch um maßgeschneiderte Werbung. Diese wird an den Nutzer angepasst, indem wichtige Informationen gesammelt werden. Hat man einmal ein Profil erstellt, lässt sich dieses perfekt in einen Topf mit anderen, vergleichbaren Usern werfen. Kommen Werbekunden auf die Plattform zu, kann man diesen für teures Geld ganz gezieltes Marketing anbieten. Eine geniale Idee, die aber alles andere als unumstritten ist. Am Profiling in seiner Grundidee wird sich aber wohl auch mit dem Digital Services Act nichts ändern.

Allerdings plant die EU, gewissermaßen die Filteroptionen einzuschränken. Das bedeutet im Detail, dass sehr persönliche Daten wie beispielsweise die Religion oder sexuelle Orientierung im Rahmen der Profilbildung außen vor bleiben muss. Darüber hinaus soll Profiling nur noch bei volljährigen Nutzern möglich sein. Leider scheint dies nur ein Teilerfolg zu sein. Schließlich hatten sich insbesondere Datenschützer gewünscht, dass Tracking pauschal im Browser ausgeschlossen werden könnte. Hier wollte man wahrscheinlich Google und Meta nicht zu sehr ins Fleisch schneiden.

Überarbeitung des Cookie-Hinweises

Mittlerweile kann ein Großteil der Internet-Community sie nicht mehr sehen – die Cookie-Banner. Diese weisen den Nutzer darauf hin, dass die betroffene Webseite auf Cookies setzt und fragt ab, ob nur technisch notwendige oder auch darüber hinaus gehende gesammelt werden dürfen. Es macht den Anschein, als würde uns dieser Banner auch mit dem Digital Services Act noch erhalten bleiben. Allerdings möchte man ihn ein wenig überarbeiten. Insbesondere soll es nun endlich genau so schnell gehen, optionale Cookies abzulehnen, wie ihnen zuzustimmen. Es war nämlich gerade der Mehraufwand, der viele Nutzer dazu trieb, aus Bequemlichkeit ihre Daten preiszugeben.

Hohe Geldstrafen gemessen am Jahresumsatz

Tech-Konzerne wie Meta und Apple haben mittlerweile schon mehrfach Bekanntschaft mit der europäischen Justiz gemacht. Dabei zahlten sie zwar immer brav ihre Strafzahlungen, wirklich wehgetan hat ihnen dies allerdings nie. Damit soll mit Blick auf den Sanktionskatalog des Digital Services Act nun offenbar Schluss sein. So sollen die Behörden dazu berechtigt werden, die betroffenen Unternehmen zu Zahlungen zu verpflichten, die bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes entsprechen. Dabei geht es nicht nur um den in der EU erwirtschafteten Umsatz, sondern den globalen. Im schlimmsten Fall soll es nicht bei einer Einmalzahlung bleiben. Sollte das Unternehmen sein Vorgehen nämlich nicht bessern, ist auch eine regelmäßige Strafzahlung bis zu dieser Maximalhöhe möglich. Der umfangreiche Strafkatalog sieht aber nicht nur wirtschaftliche Sanktionen vor. Obendrein soll die EU auch einstweilige Maßnahmen anordnen können.

EU-Kommission erhält Aufsichtsgewalt

Im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist klar geworden, dass eine EU-Verordnung nur dann wirksam ist, wenn sie auch von allen EU-Mitgliedern gleichermaßen durchgesetzt wird. Leider wurde die DSGVO seit Inkrafttreten insbesondere im für Tech-Konzerne interessanten Irland nicht wirklich durchgesetzt. Der Grund liegt darin, dass die irischen Behörden schlichtweg nicht hinterherkommen bei der Bearbeitung der unzähligen Verstöße. Dies sorgt nicht nur dafür, dass sich Verfahren teils Jahre verzögern. Obendrein kommen manche Konzerne auch mit einem blauen Auge davon. Aus diesem Fehler scheint die EU-Kommission nun gelernt zu haben. Sie will kurzerhand das Zepter in die Hand nehmen und sich um die Verfahren kümmern. Feststeht, dass die Bearbeitung von Verfahren wohl auch nach diesem Prinzip sehr langwierig werden könnte. Wir sind auf die finale Fassung gespannt.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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