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WhatsApp Klage gegen Millionenstrafe vor EU-Gericht abgewiesen

Wegen Verstößen gegen die DSGVO war der Messenger-Dienst WhatsApp im September 2021 zu einer Strafe in Höhe von 225 Millionen Euro verdonnert worden. In einem neuen Urteil wurde die Klage des Unternehmens nun abgewiesen. Das wirft allerdings Fragen auf.

WhatsApp Klage: Millionenstrafe bleibt bestehen

Aufgrund eines Verstoßes gegen die EU-weit geltenden Datenschutzbedingungen DSGVO wurde der Messenger-Dienst WhatsApp von einer Behörde in Irland im September 2021 zu einer Strafe in Höhe von 225 Millionen Euro verdonnert.

Aus ursprünglichen 50 Mio. Euro Strafe wurde schnell eine deutlich größere Summe, nachdem andere europäische Behörden Einsicht in die Untersuchung erhielten. Wenig später, im November 2021, wehrte man sich gegen das Bußgeld und erklärte die verhängten Sanktionen aus unverhältnismäßig.

In einem neuen Urteil des EU-Gerichtes zur Rechtssache mit dem Aktenzeichen T-709/21 kam es nun, ziemlich genau ein Jahr nach der eingereichten Klage durch WhatsApp zu einem Urteil, das den zum Meta-Konzern gehörenden Messenger-Dienst nicht glücklich stimmen dürfte.

EU-Gericht schmettert Klage von WhastApp ab

Gegen das dem Fall zugrundeliegende Urteil des Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) könne demnach nicht direkt vor der EU angegangen werden, wie aus der Zusammenfassung des Urteils hervorgeht.

Die Entscheidung kann allerdings vor einem nationalen Gericht geprüft werden, das dann mit einer entsprechenden endgültigen Klage auch vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen für eine vorläufige Entscheidung vorlegen kann.

Weiterhin teilt das EU-Gericht mit, dass es sich bei der angefochtenen Entscheidung nur um einen vorbereitenden Akt handele, der – im Gegensatz zum Beschluss und der Strafe aus Irland – nicht direkt gegen WhatsApp zu vollstrecken sei.

„Als nächstes führt das Gericht aus, dass WhatsApp nicht direkt durch die verhängte Entscheidung betroffen ist,“ so die Zusammenfassung. Es handele sich noch nicht um den finalen Schritt der vollen Prozedur für die Datenschutz-Grundverordnung. WhatsApp kann nun auch gegen diese Entscheidung vor dem EuGH Berufung einlegen.

Da drängt sich allerdings auch eine Frage auf: Wenn ein Gremium wie der EDSA eine bindende Entscheidung treffen kann, die einen Konzern wie Meta bestraft, dieser aber nicht gegen die Entscheidung angehen kann, da sie eben nicht direkt gegen das Unternehmen gerichtet ist, gibt es dann überhaupt einen Weg, für den betroffenen Konzern, gegen ein entsprechendes Urteil anzugehen?

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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