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EU-Kommission: Sofortüberweisung soll verpflichtend werden

Geht es nach der EU-Kommission sollen künftig alle Kreditinstitute ihren Kunden die Möglichkeit einer Sofortüberweisung einräumen. Diese darf dann aber nicht mehr kosten als eine Standardüberweisung.

Sofortüberweisung für alle

Die EU möchte für Überweisungen im europäischen Raum neue Regeln einführen. So sollen Banken dazu verpflichtet werden, ihren Kunden Sofortüberweisungen zu ermöglichen. Eine passende Gesetzesinitiative wurde nun seitens der Kommission unter der Leitung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vorgestellt. Mithilfe des Vorstoßes möchte man den Bezahlvorgang für Kunden im europäischen Wirtschaftsraum erleichtern, indem man ihn deutlich beschleunigt. Die sogenannten Schnellüberweisungen oder auch Instant Payments setzen auf eine Geldübertragung binnen Sekunden. Im Vergleich zu Standardüberweisungen, die mitunter einen Tag und mehr Zeit in Anspruch nehmen, ist dies ungleich praktischer. Bereits jetzt bieten viele Banken solch einen Service an.

Allerdings lassen sie ihn sich auch entsprechend bezahlen. Damit soll nun aber Schluss sein, wenn es nach der Kommission geht. So sollen für die rasend schnellen Überweisungen keine höheren Zusatzkosten mehr anfallen dürfen. Die Kosten sollen vielmehr mit denen einer Standardüberweisung auf einer Ebene sein. Vorteile einer Echtzeitüberweisung gegenüber einer Standardüberweisung gibt es viele. So muss man sich beispielsweise nicht mehr vor Mahngebühren fürchten, wenn man eine Rechnung vergessen hat und diese erst am Tag des Endes der Zahlungsfrist begleicht. Weiterhin sieht die Kommission in der Einführung auch Vorteile für die Kreditinstitute. Diese könnten sich nämlich in Sachen Komfort an andere Bezahldienste wie PayPal anpassen, was sie am globalen Markt wettbewerbsfähiger macht.

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Sofortüberweisung wird selten genutzt

Natürlich kann man davon ausgehen, dass die lahme Standardüberweisung nach Einführung einer generellen Überweisungsmöglichkeit in Echtzeit langsam aber sicher in der Versenkung verschwinden wird. Ein Blick auf die derzeitigen Zahlen zeichnet diesbezüglich ein jedoch trügerisches Bild. So setzen derzeit gerade einmal 11 % aller Privat- und Unternehmenskunden bei Überweisungen auf schnelle Echtzeitüberweisung. Vor allem im direkten Vergleich zum Rest der Welt ist dies ein gravierender Wettbewerbsnachteil beklagt die EU-Kommission. Um dieses Problem zu lösen, müsse man Mehrkosten für eine Echtzeitüberweisung verbieten und den Preis an Standardüberweisungen anpassen.

Neu ist die Idee der Kommission übrigens nicht. Bereits vor zwei Jahren hat das Gremium eine Gesetzesinitiative in die Wege geleitet. Viel passiert ist diesbezüglich allerdings nicht. Das soll sich nun ändern. Und Änderungen soll es nicht nur bei Echtzeitüberweisungen geben. Im Rahmen des Finanzstrategie-Pakets hat die EU-Kommission auch ganz klar Geldwäsche in der EU ins Visier genommen. So möchte man Barzahlungen fortan auf einen Höchstsatz begrenzen. Mehr als 10.000 Euro dürfe bei Bargeschäften nicht möglich sein. Das ist ein weiterer Schritt in Richtung Verstärkung digitaler Bezahlmöglichkeiten.

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Stärkere Wirtschaft durch Sofortüberweisung

Nicht nur Kunden und Banken sollen von den Echtzeitüberweisungen profitieren. Auch die europäische Wirtschaft dürfte im besten Fall einen guten Schwung erhalten, wenn es nach der EU-Kommission geht. Schließlich wird mit mehr Sofortüberweisungen auch der Cashflow auf ein konstantes Level gebracht. Ein Beispiel macht deutlich, warum. Wer eine Rechnung mithilfe einer Standardüberweisung begleichen möchte und dies an einem Freitag macht, muss bei vielen Banken bis Montag warten, bis das Geld beim Empfänger angekommen ist. Bei einem Instant Payment hingegen ist das Geld einige Sekunden später beim Zahlungsempfänger angekommen. Folglich dürfte es vor allem am Wochenende bedingt durch das Pausieren bei Standardüberweisungen einen echten Tiefpunkt beim Cashflow geben.

Das trübt aus Sicht der Kommission auch zumindest temporär die Investitionsfreude von Unternehmen. Mittels Sofortüberweisungen wäre dieses Problem gelöst. Um es künftig auch Betrügern zu erschweren, sich falscher Identitäten bzw. IBANs zu bedienen, möchte die Kommission die Kreditinstitute auch in diesem Bereich mehr in die Pflicht nehmen. So sollen IBAN und Name des Zahlungsempfängers in Zukunft abgeglichen werden. Der gegenwärtige Ukrainekrieg findet sich in der Gesetzesinitiative ebenfalls wieder. So sollen Banken künftig ihre Kunden mindestens einmal am Tag mit aktuellen Sanktionslisten abgleichen.

Einführung kommt Schritt für Schritt

Ein Blick in den Gesetzesentwurf fördert einige Änderungen zutage. Insbesondere Kreditinstitute müssen hier sicherlich einschneidende Umbaumaßnahmen der unternehmenseigenen Strukturen vornehmen. Dessen ist sich auch die Kommission bewusst. Aus diesem Grund möchte man den Banken entgegenkommen, indem man die Neuregelungen nicht schlagartig einführt. Stattdessen möchte man auf eine Einführung Schritt für Schritt setzen. So sollen die Dienstleister ausreichend Zeit haben, um die Neuregelungen auch wirksam in die Tat umzusetzen. Schnell gehen soll es aber bei den Echtzeitüberweisungen. Diese sollen bereits ein halbes Jahr nach Inkfrafttreten des neuen Gesetzes verpflichtend sein.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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