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Wettbewerbsrecht: EU-Kommission bekommt kein Bußgeld von Qualcomm

Qualcomm konnte seinen Kopf aus der Schlinge ziehen und einer Geldstrafe knapper Milliardenhöhe entgehen. Dem Tech-Konzern und führenden Hersteller von Smartphone-CPUs warf mit dem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung den Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht vor. Nun musste die EU-Kommission allerdings den Kürzeren ziehen und konnte sich vor Gericht gegen das Unternehmen nicht durchsetzen.

Verfahrensfehler machen Gerichtsverhandlung zunichte

Das dürfte der EU-Kommission wohl gar nicht gefallen. Im Jahr 2018 verlangte diese von Qualcomm ein Bußgeld in Höhe von 997 Millionen Euro. Grund hierfür war aus Sicht der EU-Kommission ein schwerwiegender Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht. Selbstverständlich ließ sich der US-Hersteller dies nicht gefallen und leitete sogleich juristische Schritte dagegen ein. Nun hat das Gericht der Europäischen Union in der Sache geurteilt. Der Hersteller des berühmten Snapdragon-Prozessors muss das Bußgeld nicht zahlen. Das liegt allerdings nicht daran, dass das Gericht den Chiphersteller für unschuldig ansieht. Vielmehr muss sich die EU-Kommission den Vorwurf gefallen lassen, schwerwiegende Verfahrensfehler gemacht zu haben.

angeblicher Verstoß gegen Wettbewerbsrecht

Im Fokus des Verfahrens stand nicht das Verhältnis zwischen Qualcomm und den vielen Herstellern von Android-Smartphones, die ihrerseits größtenteils auf die Marke Snapdragon setzen. Stattdessen geriet die Zusammenarbeit zwischen Apple und Qualcomm in den Fokus. Hier stand der Vorwurf seitens der EU-Kommission im Raum, dass es Absprachen gegeben haben soll, die Qualcomm als alleinigen Hersteller für Apples Chiptechnik festigen sollten. Um dieses Ziel zu erreichen soll das US-Unternehmen an Apple sogar eine Summe in Milliardenhöhe gezahlt haben. Diese Vereinbarung soll zwischen 2011 und 2016 gegolten haben, was für die Dauer von fünf Jahren Konkurrenten wie Intel in ihrem Recht auf einen fairen Wettbewerb gehindert habe. Hierin sieht die Kommission ganz klar einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Kommissions-Beschluss war zu weit gefasst

Die Richter des EuG monierten unter anderem die Analyse der EU-Kommission. Während Qualcomm bei Apple lediglich auf 4G-Chipsätze abzielte, formulierte die Kommission ihren Beschluss so als gäbe es auch bei UMTS- bzw. 3G-Chipsätzen dieses Problem. Dies sei allerdings unkorrekt und deshalb ein entscheidender Verfahrensfehler. Schließlich ging Qualcomm seinerseits die ganze Zeit davon aus, dass es sich nur um die 4G-Chips handeln würde. Dementsprechend war es dem Unternehmen und seiner Verteidigung nicht möglich, sich angemessen gegen zu Vorwürfe zu wappnen. Vielmehr hätte die Kommission dem Unternehmen noch mehr Zeit zur Reaktion auf den Vorwurf des Verstoßes gegen Wettbewerbsrecht geben müssen.

Apple hatte keine Alternative

Doch das war nicht alles, was die Luxemburger Richter zu bemängeln hatten. Außerdem waren sie mit der Marktbetrachtung der EU-Kommission alles andere als zufrieden. Schließlich sind die Richter der Meinung gewesen, dass Apple zum damaligen Zeitpunkt gar keine Alternative zu Qualcomm als Marktführer gehabt habe.

iPhone 6 Plus
Ein Gerät das unter anderem während der Zeit der mutmaßlichen Absprache gefertigt wurde, ist das iPhone 6 Plus.

Angesichts der gigantischen Zahlen produzierter iPhones musste der kalifornische Tech-Konzern einen zuverlässigen Zulieferer haben, der in ausreichend Stückzahlen die modernste LTE-Technik liefern konnte. Wäre dies anders gewesen, hätte die Kommission nachweisen müssen, dass beispielsweise Intel in ähnlich hohen Stückzahlen die selbe Technik hätte liefern können. Dies geschah allerdings nicht. Dementsprechend bezeichnete das Gericht den Beschluss der Kommission als rechtswidrig.

Die Kommission geht wieder leer aus

Am Ende des Tages muss sich das Exekutivorgan mit Sitz in Brüssel auf der Verliererseite sehen. Nun wird sich zeigen, ob die Kommission die Schlappe gegen Qualcomm einfach so hinnehmen wird oder abermals zum Gegenschlag ausholt. Ihr bleiben nun etwas mehr als zwei Monate Zeit, um gegen die gerichtliche Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. In der Konsequenz würde das Verfahren dann gar vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ausgetragen werden. Angesichts der gewaltigen Schlappe und den vielen Fehlern die von der EU-Kommission in diesem Verfahren gemacht wurden, ist damit derzeit aber nicht zu rechnen. In einem noch relativ frischen Verfahren der EU-Kommission steht übrigens Apple mit seinem AppStore im Verdacht, gegen Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Hier kannst du näheres dazu lesen.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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