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EU: Neues Gesetz erweitert Befugnisse der EUROPOL

Die EU möchte mehr an einem Strang ziehen. Das soll künftig nicht mehr nur wirtschaftlich und politisch der Fall sein. Durch das im Juni diesen Jahres in Kraft tretende Europol-Gesetz möchte man obendrein die Zuständigkeit des gleichnamigen Polizeiorgans der EU erweitern. Damit gehen auch neue Befugnisse einher, die insbesondere den digitalen Datenverkehr betreffen. Die EU-Innenminister erhoffen sich dadurch eine effektivere Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedsstaaten. Entsteht da gerade ein Pendant zum US-Amerikanischen FBI?

Gesetz tritt erstaunlich schnell in Kraft

Aus gesetzgeberischer Sicht ist das Europol-Gesetz ein echter Sprinter. Schließlich dauert es auf EU-Ebene nicht selten mehrere Jahre, bis ein neues Gesetz in Kraft tritt. Angesichts des komplizierten und langwierigen Gesetzgebungsverfahrens auf EU-Ebene verwundert dies nicht wirklich. Die Idee zum neuen Europol-Gesetz wurde seitens der EU-Kommission im Jahr 2020 erstmalig geäußert. Ende 2020 ging dann auch schon die erste Fassung in Umlauf. Und jetzt, knappe anderthalb Jahre nach der ersten Fassung, soll das Gesetz in Kraft treten – das ist alles andere als typisch. Das finale grüne Licht gaben die EU-Innenminister. Damit steht dem neuen Gesetz nichts mehr im Wege.

Eine bewegte Geschichte

Anlässlich des neuen Gesetzes ist es durchaus angebracht, einmal die Geschichte der Europol Revue passieren zu lassen. Alles begann im Jahr 1999. Damals beschloss der Europäische Rat, dass ein gemeinsames sogenanntes „Europäisches Polizeiamt“ seine Arbeit aufnehmen solle. Allerdings handelte es sich dabei keineswegs um die erste gemeinsame Polizeiarbeit innerhalb der EU. Vielmehr handelte es sich um eine Art Bündelung mehrerer kleinerer EU-Polizeien, welche sich zuvor um Probleme wie die grenzübergreifende Drogenkriminalität gekümmert hatten. Dabei nahm die Europol ihre Arbeit in der Regel immer erst dann auf, wenn es sich um schwerwiegende Delikte handelte, die nicht nur einen, sondern gleich mehrere EU-Staaten betrafen.

Befugnisse wurden Stück für Stück erweitert

Was in der Theorie nach einer guten Sache klang, zeigte sich in der Praxis mit einigen Kinderkrankheiten. So standen der wirksamen Polizeiarbeit durch die Europol in der Regel viele Fragen rund um die Themen Zuständigkeit und vor allem auch Befugnisse im Raum. Da die Europol nicht wirklich selbst tätig werden, sondern lediglich als Unterstützung für Polizeien der Mitgliedsstaaten herbeieilen durfte, wurde deren Effektivität schnell angezweifelt. Lange dauerte es aber nicht, bis sich die Befugnisse erweiterten. So entschied der Europäische Rat im Jahr 2009, dass die Europol fortan auch präventiv tätig werden darf. Damit wollte man schwere Straftaten bereits im Vorfeld bekämpfen. Neben der Erlaubnis, präventiv arbeiten zu dürfen, kamen 2009 auch weitere neue Befugnisse hinzu. So war die Europol fortan für „größere internationale Veranstaltungen“ zuständig.

Doch mit den Änderungen im Jahr 2009 holte man die Europol auch ins digitale Zeitalter der Verbrechensbekämpfung. So wurde ihr zugesagt, dass sie umfangreiche Datenbanken zu möglichen Straftätern aufbauen dürfe. Mittlerweile sind diese prall gefüllt. So befinden sich in den Datenspeichern Informationen zu knapp 1,5 Millionen Personen oder anderen wichtigen Vorgängen. Da die gigantischen Datenmassen auch datenschutzrechtlich sauber sein müssen, ring sich die EU-Politik im Jahr 2016 zu einer neuerlichen Verordnung durch. Hier wurde nicht nur das Speichern von Personendaten erleichtert. Obendrein wurde eine Abfragebefugnis an Sinn und Zweck der Abfrage geknüpft. Nur, wenn der Vorgang auch wirklich etwas mit den entsprechenden Daten zu tun hatte, wurde der Abfrage stattgegeben.

Rolle des Datenschutzbeauftragten wird geschwächt

Das klingt alles nicht ohne Grund nach einem gigantischen Datensumpf, der in den falschen Händen jede Menge Ärger anrichten könnte. Umso verständlicher ist es, dass Europol stets unter der Beobachtung des Europäischen Datenschutzbeauftragten stand. Dieser sollte dafür sorgen, dass die Polizeiarbeit nicht mit den Datenschutzrechten der europäischen Bevölkerung kollidiert. Nun stellt sich heraus, dass die wichtige Rolle des Datenschutzbeauftragten mit Inkrafttreten des neuen Europol-Gesetzes geschwächt wird. Der höchste europäische Bewahrer des Datenschutzrechts heißt Wojciech Wiewiórowski und ist ganz offensichtlich nicht erfreut über die Speicherpraxis der Europol. Schließlich soll diese laut eines Berichts von „The Guardian“ jede Menge Daten zu Personen speichern, die überhaupt nicht verdächtig sind.

Als Wiewiórowski über die fragwürdige Praxis informiert wurde, wies er Europol an, die insgesamt vier Billiarden Byte an Daten zu löschen. Allerdings dürfte die Anordnung nun im Sande verlaufen. Warum? Laut neuem Europol-Gesetz wird die europäische Polizeibehörde dazu ermächtigt, Personendaten bis zu drei Jahre aufbewahren zu dürfen. Hierbei ist keine Mitwirkung des Europäischen Datenschutzbeauftragten von Nöten. Folglich bedeutet das neue Europol-Gesetz einen echten Tiefschlag für alle Datenschützer. Doch nicht nur das. Obendrein bemängeln Experten bereits seit Jahren, dass die sogenannte „Parlamentarische Kontrollgruppe“ kein effektives Kontrollorgan der Europol ist. Da hier jeder einzelne Mitgliedsstaat beteiligt ist, zeigt sich dieses Gremium einfach zu unflexibel, weshalb sinnvolle Kontrollen gar nicht möglich seien.

Wird Europol zur Datenkrake?

Manch ein Politiker innerhalb der EU schaute in Bezug auf die Europol nicht selten neidisch zu unserem Partner in die Vereinigten Staaten von Amerika. Dort kümmert sich das FBI als Bundespolizei um die Belange aller Bundesstaaten. Dabei wird das FBI immer dann tätig, wenn die Schwere der Straftat es zulässt oder mehrere Bundesstaaten betroffen sind. Europol hat nicht annähernd so viele Befugnisse, ist aber ganz offensichtlich auf dem Weg in eine ähnliche Richtung. Das neue Europol-Gesetz sieht abermals nicht vor, dass die Europäische Polizeibehörde eigenständig operative Maßnahmen wie beispielsweise Festnahmen durchführen darf. Doch der zur Europol gehörende „ATLAS-Verbund“ stellt ein riesiges Spezialkommando dar, welches im Ernstfall tätig werden kann. Im digitalen Zeitalter muss die Macht einer Behörde aber nicht unbedingt mit ihren operativen Befugnissen zusammenhängen. Macht hat vielmehr derjenige, der viele Daten sammeln kann. Und mit der Neufassung des Europol-Gesetzes ist dies definitiv der Fall.

Hier setzt die EU-Politik auf noch weitreichendere Datensammlungen, die bei der Bekämpfung schwerer Straftaten helfen sollen. Dabei handelt es sich insbesondere auch um Chatverläufe aus den sogenannten „Encrochats“. Den verschlüsselten Messenger nutzen insbesondere Kriminelle aus dem Bereich der Drogenkriminalität. Erst letztes Jahr reichte die Europol die gesammelten Daten an betreffende Mitgliedstaaten weiter, um bei der Festnahme zu helfen. Doch die ganze Sache hat auch einen Haken. Die Encrochat-Daten hat nämlich nicht die Europol, sondern der französische Geheimdienst erbeutet. Müssen wir uns in Zukunft also auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Europol und den Geheimdiensten der einzelnen EU-Mitgliedstaaten einstellen? Geht es nach dem neuen Europol-Gesetz ist der Polizeibehörde dieses Vorgehen ausdrücklich erlaubt. Doch es geht noch weiter. So soll die Europol künftig sogar mit Geheimdiensten von Drittstaaten zusammenarbeiten dürfen. Eine Einstufung als „vertrauenswürdige Drittstaaten“ lehnte der Europäische Rat übrigens ab.

Europol als Vorreiter der modernen Verbrechensbekämpfung

Weiterhin soll der Europol fortan eine Rolle als Forschungseinrichtung zukommen. Insbesondere moderne Wege der Verbrechensbekämpfung stehen dabei im Vordergrund. Neben modernen Drohnen spielt dabei natürlich auch die Künstliche Intelligenz für die Prävention eine große Rolle. Für die KI soll ein leistungsstarker Quantencomputer zum Einsatz kommen. Dieser dürfte wahrscheinlich auch bei der Verarbeitung der gigantischen Datenmengen helfen. Doch wie will man das alles bezahlen? Natürlich wächst mit den Befugnissen auch des Budget der Europäischen Polizeibehörde. Im Vergleich zum letzten Jahr stieg es dieses Jahr bereits um fast 20 Millionen Euro auf eine Gesamtsumme von 193 Millionen Euro an. Wer nun befürchtet, dass persönliche Daten bei der Europol lagern, der kann um Auskunft bei der Behörde bitten. Allerdings darf sie diese auch einfach verweigern.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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